Schüler gesucht: Telefonstreiche veröffentlicht

  • Wir haben an unserer Schule scheinbar einen oder mehrere Schüler, die sich regelmäßig Telefonstreiche erlauben. Die angerufenen Kollegen stehen größtenteils im Telefonbuch. Bei manchen wurden Nummern verwendet, die eigentlich nur im Rahmen von Vereinsarbeit einem kleinerem Personenkreis zugänglich sind.


    Nun zeichnet dieser Schüler die Anrufe aber auch auf und veröffentlicht sie auf Youtube. Er hat auch einen Zusammenschnitt von "Best of Szenen" hochgeladen. Das Video erscheint inzwischen sehr weit oben in den Google Sucherergebnissen, wenn man nach unserer Schule sucht. Das sind alles keine wirklich dramatischen Mitschnitte, aber manch ein Kollege redet sich doch etwas in Rage. Illegal ist der Mittschnitt und die Veröffentlichung von Telefonaten ohnehin. Auch wollen wir natürlich nicht, dass potentielle Interessenten direkt auf solche Inhalte stoßen. Das geht nun schon seit fast zwei Jahren so.


    Aufmerksam geworden sind wir auf diese Videos erst vor kurzem. Im schulweiten Dateiaustausch der Schüler tauchte ein Link zu dem erwähnten Zusammenschnitt auf. Als die ersten Schüler da im Informatikraum drauf klickten, wurde auch ich darauf aufmerksam. Erstellt hat die Datei ein Schüler, dem so etwas niemand zutrauen würde. Er selbst behauptet, dass andere seinen Zugang benutzt hätten. Er konnte auch eine Reihe von Schülern benennen, die sein Passwort kennen. Wahrscheinlich kennt seine ganze Stufe das Passwort. Die Login Protokolle des Benutzers sprechen Bände.


    Nun suchen wir immer noch den verantwortlichen Schüler. Versuche, die Videos von Youtube entfernen zu lassen, waren bislang erfolglos. Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten. Dort liegt der Fall aber wohl auch nur auf einem großen Stapel unbearbeiteter Akten. Kurzum, wir wollen den Schüler finden. Zumindest so sehr unter Druck setzen, dass er die Videos freiwillig entfernt. Irgendwelche Ideen, wie wir auf Spurensuche gehen können?

  • Da muss die Schulleitung unverzüglich und mit riesigem Nachdruck die Polizei einschalten.

    Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das so lasch gehandhabt wird.

    Ich sage es ganz klar, wenn Schüler meine Privatnummer anrufen würden um so etwas zu veranstalten und das dann sogar öffentlich irgendwo hochladen, dann wäre die Hölle los. Mal ganz abgesehen davon, dass ich der SL signalisieren würde, dass durch so einen Vertrauensbruch kein Unterrichten mehr möglich wäre, da der / die Täter in jeder Klasse sitzen könnten. Das müsste erst geklärt werden, es handelt sich um eine massive Straftat.

    Erstellt hat die Datei ein Schüler, dem so etwas niemand zutrauen würde. Er selbst behauptet, dass andere seinen Zugang benutzt hätten.

    Behaupten kann der Junge viel. Dem sollte die Polizei ordentlich die Hölle heiß machen, vielleicht kommen so dann auch die (eventuell) tatsächlichen Täter ans Licht.

  • Behaupten kann der Junge viel. Dem sollte die Polizei ordentlich die Hölle heiß machen, vielleicht kommen so dann auch die (eventuell) tatsächlichen Täter ans Licht.

    Insbesondere hat nur die Polizei die nötigen Befugnisse wesentliche und tiefgreifende Ermittlungen durchzuführen (viel mehr als die Schulleitung, Admins, Lehrkräfte).

    Und wenn die Polizei mit dem Jungen spricht, hat es eine ganz andere Wirkung als wenn "nur" die Schulleitung/ Lehrkräfte mit ihm sprechen.


    Man könnte die SuS aber dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, dass die Zugangsdaten nicht anderen SuS überlassen/ das PW verraten und insbesondere ein sicheres (!) Passwort nutzen.

    Das heißt aber insbesondere auch, dass die SuS sich bei IServ, Teams & Co abmelden, wenn sie diese auf gemeinschaftlich genutzten digitalen Endgeräten nutzen und auch ihre privaten Endgeräte (soweit vorhanden) sichern (Passwortzugang, ggf. mit biometrischen Daten). Können unsere auch nicht immer bzw. melden sich nicht ab.

  • Als betroffener Lehrer würde ich Anzeige erstatten.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Da muss die Schulleitung unverzüglich und mit riesigem Nachdruck die Polizei einschalten.

    Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das so lasch gehandhabt wird.

    Ich sage es ganz klar, wenn Schüler meine Privatnummer anrufen würden um so etwas zu veranstalten und das dann sogar öffentlich irgendwo hochladen, dann wäre die Hölle los. Mal ganz abgesehen davon, dass ich der SL signalisieren würde, dass durch so einen Vertrauensbruch kein Unterrichten mehr möglich wäre, da der / die Täter in jeder Klasse sitzen könnten. Das müsste erst geklärt werden, es handelt sich um eine massive Straftat.

    Die Polizei ist doch laut TE längst involviert, entsprechende Strafanzeigen bereits ergangen. Dass die zugehörigen Ermittlungen eine Weile dauern werden, liegt in der Natur der Sache. Daran ändert sich auch nichts, wenn zusätzlich die SL "riesigen Nachdruck" bei der Polizei macht.


    Ich bin bei dir, dass hier ein Vertrauensbruch vorliegt und der oder die Verantwortlichen neben der strafrechtlichen Seite sich auch schulintern disziplinarischen Maßnahmen zu stellen haben. Dafür müssen sie aber erst einmal ermittelt werden. Der Ansatz, nicht mehr zu unterrichten, bis entsprechende Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte fehlgehen.

    Behaupten kann der Junge viel. Dem sollte die Polizei ordentlich die Hölle heiß machen, vielleicht kommen so dann auch die (eventuell) tatsächlichen Täter ans Licht.

    Ich persönlich würde den Jungen bei der Strafanzeige wohl auch erst einmal als Tatverdächtigen benennen. Was die Ermittlungsbehörden damit machen, ist ihnen überlassen und das ist auch gut so. Für Ermittlungen zu Straftatbeständen sind diese die Profis und nicht wir.

  • "Erstellt hat die Datei ein Schüler, dem so etwas niemand zutrauen würde."

    Den Fall hatten wir schon mehrfach. Es war dann genau der Schüler, dem man es nie zugetraut hätte :-(

    Wie heißt es so schön: "With great power comes great responsibility". Einige Schüler, die sich für besonders kompetent im Bereich der "Neuen Medien" (="Neuland"?) halten, versuchen an ihrer Schule Einfluss zu nehmen auf den Bereich der Medien (bzw. diese zum Nachteil ihrer Mitschüler*innen oder der Schule zu verwenden).

    Erwischt wurden diese Schüler immer (also wohl doch kein Neuland für die Lehrkräfte, wohl aber für die SuS...).


    "Er selbst behauptet, dass andere seinen Zugang benutzt hätten."

    Das sollte laut euren Nutzungsbedingungen bereits "strafbar" sein. Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden. Das kann sich natürlich ein Nachbar "absehen". Diese würde ich als erstes "ansprechen". Weitere Personen dürften keinen Zugriff auf die Daten haben. Damit beschränkt sich die Anzahl der "Verdächtigen" auf 3: linker Nachbar, rechter Nachbar, der Schüler selbst.

    Und wenn man dies liest: "Er konnte auch eine Reihe von Schülern benennen, die sein Passwort kennen. Wahrscheinlich kennt seine ganze Stufe das Passwort. Die Login Protokolle des Benutzers sprechen Bände.", scheint der Schüler von dem Problem zu wissen und nichts dagegen zu tun. Er trägt also mindestens eine Mitschuld. Sobald ich weiß, dass jemand anderes mein Passwort kennt (kennen könnte!), bin ich verpflichtet, dieses zu ändern!


    "Das geht nun schon seit fast zwei Jahren so."

    Das schränkt den Kreis der SuS ein. Es muss jemand in den "höheren" Jahrgängen sein, der bereits vor zwei Jahren genug "mediales" Wissen hatte, um dies durchzuführen.


    Ihr könnt weitere Hinweise verfolgen:

    Was veröffentlicht der Schüler auf YouTube noch? (neben den benannten Videos)?

    Gibt es sprachliche Besonderheiten? Wenn man das einmal bei einer Konferenz abspielt, sollten die Äußerungen des Schülers (bzw. seine "Argumentationsstruktur") mehreren Kollegen auffallen / einen möglichen Verdächtigen "liefern").

  • PS:

    Ich schreibe in meinem Beitrag von "SuS" oder "Schüler*innen".

    Traurig, aber wahr: Statistisch gesehen sind das eher Schüler als Schülerinnen.

    Sowohl mit Blick auf Straftaten als auch auf mediale Nutzung.


    (Ich versuche zwar, in meinem Unterricht und sonstigem Handeln letzterem massiv entgegenzuwirken, aber viel Erfolg hat das leider auch heutzutage noch nicht :-( ) .

  • Als betroffener Lehrer würde ich Anzeige erstatten.

    und zusätzlich das Video bei Youtube sperren lassen. Sowie präventiv Anrufe mit unterdrückter Rufnummer blockieren und dafür sorgen, dass meine Telefonnummer nicht öffentlich zugänglich ist.


    Irgendwelche Ideen, wie wir auf Spurensuche gehen können?

    In Zukunft darauf aufmerksam machen, dass Zugangsdaten nicht weitergegeben werden dürfen, so könnt ihr wenig machen. Aber selbst wenn ihr rausfindet wer den Link verbreitet hat, wisst ihr noch immer nicht wer für die Telefonscherze verantwortlich ist. Das Teilen eines Links verstößt wohl höchstens gegen die Nutzungsbedingungen/Schulordnung/etc...


    Die Ermittlung der Person hinter der Videoveröffentlichung liegt nicht in eurem Zuständigkeitsbereich, mehr als etwas Social Engineering könnt ihr denk ich nicht tun. Der Rest ist Aufgabe der Polizei.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

  • Die angerufenen Kollegen

    ... haben wahrscheinlich auch ne Fritzbox, und die hat wunderbar einfach zu handhabende Funktionen, die - vorbeugend eingesetzt - in Zusammenarbeit mit ein bisschen Brain nicht nur solche Scherze unterbinden können.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die Polizei ist doch laut TE längst involviert, entsprechende Strafanzeigen bereits ergangen.

    Das lese ich aus dem Ausgangsport allerdings nicht so. Dort steht ja lediglich:

    Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten.

    Das bedeutet doch wohl nicht, dass dahingehend schon viel passiert ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten.


    Wenn sie nicht wissen, wie's geht, einfach passend klicken und was Passendes reinschreiben:


    https://www.polizei.de/Polizei…che/onlinewache_node.html

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Das lese ich aus dem Ausgangsport allerdings nicht so. Dort steht ja lediglich:


    "Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten."


    Das bedeutet doch wohl nicht, dass dahingehend schon viel passiert ist.

    Bitte auch den unmittelbar nachfolgenden Satz mit beachten:

    Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten. Dort liegt der Fall aber wohl auch nur auf einem großen Stapel unbearbeiteter Akten.

    Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese Anzeigen gestellt wurden und entsprechend aktenkundig sind. Es ging mir vor allem aber um die - nicht untypische - Empörung von Firelilly über eine angeblich untätige Schulleitung, die jetzt endlich mal dies und das sollte. Es gibt im Ausgangsthread weder einen Hinweis, dass die SL hier etwas unter den Teppich kehrt oder untätig wäre, noch dass eine Anzeige von seiten der SL überhaupt notwendig wäre, da diese ja scheinbar bereits durch Betroffene erhoben wurde. Es gibt im Übrigen keine Bearbeitungspriorität von Fällen in Abhängigkeit davon, ob eine Lehrkraft oder die Schulleitung eine Anzeige stellt.


    Das vom TE angesprochene Problem geht aber weit über die strafrechtliche Seite - und nur in diese Richtung werden polizeiliche Ermittlungen laufen - hinaus, sondern tangiert sowohl das Zivilrecht (hier einen Unterlassungsanspruch) als auch schulinterne Maßnahmen. Dafür ist es weder zielführend, die polizeilichen Ermittlungen abwarten zu müssen noch sind Kollektivmaßnahmen möglich oder angezeigt.


    Den von Djino ins Spiel gebrachten Ansatz, erst einmal den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des internen Netzwerks aufzugreifen, halte ich für zielführend. Eventuell erfährt man dadurch etwas über die (angeblichen) Mitbeteiligten, eventuell auch nicht. Dennoch hätte man intern bereits deutlich gemacht, dass diese Vorgänge nicht ohne Reaktion der Schule bleiben. Das kann man im Übrigen auch nüchtern sachlich durchziehen, ohne jemanden "die Hölle heiß zu machen".

  • Das kann man im Übrigen auch nüchtern sachlich durchziehen, ohne jemanden "die Hölle heiß zu machen"

    Mein Ansatz wäre "divide et impera". Macht so lange Druck auf alle in Frage kommenden Schüler (andauernde Befragungen, subtile Bemerkungen über notenmäßige Auswirkungen mangelnder Kooperation etc.), bis euch der Täter auf dem Silbertablett serviert wird.

    Im übrigen schließe ich mich einigen Vorrednern an: Hier sind wir vom Dummejungenstreich weit entfernt, das sind massive Straftaten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Du hast recht Seph, so könnte man es auch verstehen. Ich hatte es eher so aufgefasst, als wenn einige der betroffenen Lehrkräfte zwar Anzeige erstatten wollten, die Polizei diese aber nicht weiter verfolgt hätten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich bin da rechtlich nicht firm genug, gebe ich zu:

    wenn die Schule "Druck macht", um den Täter zu finden ... kann sich das in irgendeiner Form negativ auf die anschließende Strafverfolgung auswirken?

    - zu unrecht erhobene Beweise

    - falsch erhobene Beweise

    - Beweise, die nicht ordnungsgemäß gesichert wurden und damit ungültig sind

    - unnötiger Druck einer Behörde

    - etc.


    Ich würde als Schulleiter die Polizei einschalten (was ja schon passiert ist - und ich stimme Seph da zu: ich kann die nicht untypische Empörung von firelilly da nicht verstehen), die alle nötigen und möglichen Schritte machen lassen und sie mit Kräften unterstützen. Aber selber ermitteln: nein, ich denke, dass ist der falsche Weg.

  • wenn die Schule "Druck macht", um den Täter zu finden ... kann sich das in irgendeiner Form negativ auf die anschließende Strafverfolgung auswirken?

    Mein Erfahrungswert: Nein, das hat keine Auswirkungen. Schließlich gibt es hier eine sehr klare Trennung über mehrere "Instanzen" hinweg. Die Schule wirkt pädagogisch auf die SuS ein (betreibt also keine "Strafverfolgung"). Sie tut dies, um den Schulfrieden zu sichern.

    Findet die Schule etwas heraus, reicht sie diese Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit an die Polizei weiter.

    Die Polizei ermittelt. Sie bestraft aber nicht.


    Ich habe es schon erlebt, dass die Polizei (auch im Medienbereich) sich gern an die Schule gewandt hat mit der Frage, was man denn schon so an "Hinweisen" auf Täter hat finden können.

  • "Erstellt hat die Datei ein Schüler, dem so etwas niemand zutrauen würde."

    Den Fall hatten wir schon mehrfach. Es war dann genau der Schüler, dem man es nie zugetraut hätte :-(

    Wie heißt es so schön: "With great power comes great responsibility". Einige Schüler, die sich für besonders kompetent im Bereich der "Neuen Medien" (="Neuland"?) halten, versuchen an ihrer Schule Einfluss zu nehmen auf den Bereich der Medien (bzw. diese zum Nachteil ihrer Mitschüler*innen oder der Schule zu verwenden).

    Erwischt wurden diese Schüler immer (also wohl doch kein Neuland für die Lehrkräfte, wohl aber für die SuS...).

    Wir dachten mal, als Schüler reihenweise das Passwort für das Lehrer WLAN kannten, dass da ein ganz bestimmter Schüler hinter stecken musste. Wie sich raus stellte, hatten wir ihn zu unrecht beschuldigt. Dieser Schüler verriet uns sogar noch kurz vor seinem Abitur, wie er Zugriff auf unsere Zeugnisrechner bekommen könnte und das war auch wirklich ernst. Er hätte auch einfach seine Noten schönen können. Daher sollte man mit so was wirklich vorsichtig sein, wenn man nicht absolut sicher ist.

    Zitat

    "Er selbst behauptet, dass andere seinen Zugang benutzt hätten."

    Das sollte laut euren Nutzungsbedingungen bereits "strafbar" sein. Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden. Das kann sich natürlich ein Nachbar "absehen". Diese würde ich als erstes "ansprechen". Weitere Personen dürften keinen Zugriff auf die Daten haben. Damit beschränkt sich die Anzahl der "Verdächtigen" auf 3: linker Nachbar, rechter Nachbar, der Schüler selbst.

    Und wenn man dies liest: "Er konnte auch eine Reihe von Schülern benennen, die sein Passwort kennen. Wahrscheinlich kennt seine ganze Stufe das Passwort. Die Login Protokolle des Benutzers sprechen Bände.", scheint der Schüler von dem Problem zu wissen und nichts dagegen zu tun. Er trägt also mindestens eine Mitschuld. Sobald ich weiß, dass jemand anderes mein Passwort kennt (kennen könnte!), bin ich verpflichtet, dieses zu ändern!

    Absolut. Natürlich hat er die Nutzungsbestimmungen verletzt und sein Zugang wurde gesperrt. Das ändert aber nichts an den Videos, die weiterhin online sind.

    Zitat

    Ihr könnt weitere Hinweise verfolgen:

    Was veröffentlicht der Schüler auf YouTube noch? (neben den benannten Videos)?

    Gibt es sprachliche Besonderheiten? Wenn man das einmal bei einer Konferenz abspielt, sollten die Äußerungen des Schülers (bzw. seine "Argumentationsstruktur") mehreren Kollegen auffallen / einen möglichen Verdächtigen "liefern").

    Es wird wohl das altbekannte marcophono verwendet. Die Anrufe erfolgen entsprechend mit einer unterdrückten Nummer, die selbst bei Nachverfolgung kein sinnvolles Ergebnis liefern würde. Da dort nur aufgezeichnete Satzfetzen abgespielt werden können, hilft das wohl eher nicht. Maximal könnte man den Schüler an seinen Videotiteln oder Rechtschreibfehlern erkennen. Aber ob die Deutschlehrer das zuordnen können? Hochgeladen wird sonst auf dem Kanal nichts. Das wird wohl seine Gründe haben.


    Zur Anzeige: Ja, Kollegen haben Anzeigen erstattet. Nicht alle, aber einige. Die Onlinewache ist mir bekannt. Dort liegen die Anzeigen aber genauso auf einem großen Stapel. Bis sich jemand kümmert, ist das Thema längst nicht mehr aktuell.

  • Noch ein Erfahrungswert:

    Bisher haben wir immer recht eindeutige Beweise finden können. Wenn man die Schüler dann "anspricht", versuchen sie zunächst, sich rauszureden. Meist bewirken die Ausflüchte das Gegenteil ;-)

    Zum Schluss eines Gesprächs geben sie dann zu, mindestens "involviert" gewesen zu sein. (Und auf der Basis kann man weiterarbeiten.)


    Was ich den SuS immer deutlich mache:

    Natürlich ist ein Vergehen (egal ob dieses hier oder andere) schwerwiegend. Aber sie sind noch minderjährig, die Konsequenzen werden sich "in Grenzen" halten. Es gibt vielleicht Sozialstunden oder andere Maßnahmen. (Ist an der Stelle vielleicht ein wenig "schöngeredet".) Den Konsequenzen wird man sich stellen müssen. Aber was wäre die Alternative? Es gibt immer Mitschüler (oder andere Menschen), die ebenfalls wissen, was man angestellt hat. Solange ein Schüler noch nicht durch Schule und/oder Polizei "entlarvt" wurde, ist dieser den Mitwissern "ausgeliefert" / durch diese erpressbar etc. Einer solchen Situation entgeht man, wenn man einräumt, vielleicht doch was mit "der Sache" zu tun zu haben.

    Die dann unumgängliche Konferenz zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dient, das muss man allen SuS und deren Eltern immer wieder sagen, nicht dazu, zu bestrafen, sondern pädagogisch einzuwirken. Davor muss man als schulpflichtiger Schüler keine Angst haben. Man wird z.B. Auflagen erhalten, etwas für die Gemeinschaft tun müssen, ... Und bekommt hierüber, wenn man es annimmt, einen "roten Teppich" ausgerollt, um den Weg in die Schulgemeinschaft zurückzufinden.

    [Ausgenommen sind natürlich besonders massive Vorfälle, die auch bei Minderjährigen vielleicht zu einer Gefängnisstrafe führen. Aber darum geht es hier nicht.]

  • Ich kann mich täuschen, aber: die Rufnummern-Unterdrückung gilt nur für das Gerät des Empfängers.

    Innerhalb des Telefonnetzes ist die Nummer natürlich bekannt, da das Gespräch sonst nicht vermittelt und in Rechnung gestellt werden kann.

    Eine echte und nicht nachvollziehbare Rufnummernunterdrückung gibt es also nicht. Aber: die Telefongesellschaften müssen die nur für staatliche Ermittlungen unter bestimmten Umständen rausgeben. (Stichwort: Datenschutz)

    Also: nach einem entsprechenden Anruf direkt Anzeige stellen und hoffen, dass es den entsprechenden richterlichen Bescheid an die Telefongesellschaft gibt, dass die Nummer rausgerückt werden muss.

  • Wie Fossi 74 schon deutlich schreibt, wir sind hier im Bereich der Straftat. Möglicherweise ist dies in letzter Konsequenz den SuS aber nicht bewusst. Auch im Öffentlichen Rundfunk gibt es zahlreiche Formate, bei denen Menschen via Telefonstreich auf die Schippe genommen werden. Natürlich wird das nur veröffentlicht, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis geben. Dennoch bewegen sich die Sender alleine mit der Aufzeichnung schon im Graubereich des Erlaubten (Graubereich deshalb, weil man hier die künstlerische Freiheit als konkurrierendes Grundrecht entgegen halten könnte). Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass das auch in dem hier vorliegenden Beispiel entsprechende Sendungen als Vorbild fungiert haben. Soetwas sollte man unbedingt im Unterricht thematisieren, wenn schon die öffentlich rechtlichen Rundfunksender (von RTL und Co will ich gar nicht erst reden) ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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