Bezeichnung nach dem bestandenen Examen

  • Auf meinem hessischen Zeugnis des 2. Staatsexamens steht dass ich berechtigt sei die Berufsbezeichnung "Lehrerin mit Lehramt für Gymnasien" zu führen.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Dazu kommt daß der Titel Assessor(in) des Lehramts ein akademischer Titel ist, genau wie Diplome, Magister- oder Doktortitel, das heißt sie sind unabhängig von der beruflichen Situation und dürfen immer geführt werden.

    Wir sind die Leute, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.

  • willi:


    wieso erst nach der einstellung? wird man in bawü nicht als studienrat eingestellt?
    ich bin direkt nach der letzten prüfung zum assessor ernannt worden und bis zum offiziellen ende des ref's hab ich den titel getragen. tags drauf kam dann die einstellung in den schuldienst und direkt damit verbunden ernennung zum studienrat. (war in rlp)

  • ^dachte auch ich sei nach dem 2. staatsexamen studienassessor. irrtum: sind nur die voraussetzungen. oben wurde es ja zutreffend erklärt

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • namenlose


    das sind dann die studienassis=studienrat auf probe

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • Ich habe es schonmal in einem anderen thread geschrieben:
    Aus dem Titel Studienrat kannst du in B-W nicht entnehmen, ob die Probezeit bestanden ist.
    Die Dienstbezeichnung im Eingangsamt des höheren Dienstes ist in der Tat bei uns (und war auch immer so) Studienassessor.
    Als Mann, der ZDL oder Wehrdienstleistender war, bekommst du diese Zeit angerechnet. D.h. du bekommst bei Bewährung die Planstelle als Studienrat bereits vor der Anstellung als Beamter auf Lebenszeit (wichtig für spätere Beförderungen). Es gibt also in B-W Studienräte, die noch Probezeitbeamte sind.
    Bei Frauen fällt Studienrätin und Lebenszeitverbeamtung hingegen zusammen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • sorry, wenn cih jetzt nochmal blöd frage:


    "das sind dann die studienassis=studienrat auf probe"


    man kann doch nicht gleichzeitig assessor und studienrat sein?


    offenbar handhaben die länder das sehr verschieden, in rlp wird man direkt nach bestandener prüfung zum assessor ernannt und mit der einstellung wird man studienrat (eben auf probe). und bei uns wird die lebenszeitverbeamtung auch für männlein und weiblein gleich gehandhabt, die dauer der probezeit also in abhängigkeit der examensnote. andere dienste vorher sind offenbar irrelevant (zumindest ist mir kein fall bekannt, indem männer ne kürzere probezeit wegen wehrdienst gehabt hätten).


  • Sorry, ist kompliziert aber nochmal:
    Du bekommst als Mann keine Probezeitverkürzung, sondern nur die Planstelle verliehen. Die Bewährung in der Probezeit hat ja nichts mit vorher geleisteten Diensten zu tun. Allerdings schon die Beförderung: Als ehemaliger ZDL/Wehrdienstleistender bist du sonst benachteiligt, da alle Wartezeiten zum Aufstieg von der ersten Verleihung des Eingangsamtes abhängen.


    Und Studienassessor ist eine Dienstbezeichnung, für die man (auf Probe) verbeamtet sein muss.
    Assessor des (höheren) Lehramtes ist dahingegen ein Berufstitel, den man nach erfolgreich abgeleistetem Ref führen darf.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Da ich auch aus BW komme hätte ich dazu auch eine Frage.


    Wenn man das Ref bestanden hat. Dann darf man sich A.d.L nennen. Ist das mit StA vergleichbar oder nicht?
    Ist also Studienassessor nun die richtige Bezeichnung oder nicht? Meine Stelle für die Beamtung ist bereits vorgesehen, also müsste ich mich doch StA nennen dürfen? Oder muss ich mich A.d.L. nennen? Weiter oben steht ja, dass man sich StA nennen darf, da die Verbeamtung bereits vorgesehen ist, auch wenn das jetztige Arbeitsverhältnis im Angestelltenverhältnis ist?

  • Ich bin mir zu 99,9999% sicher, dass man in BW nach bestandenem zweiten Staatsexamen direkt Studienrat/ Studienrätin ist. Der Begriff "Assessor" wurde, soweit ich weiß, aufgehoben. Bei einer Einstellung bist du dann zwar zunächst Beamter auf Probe; der Titel Studienrat/-rätin ist jedoch unabhängig davon.

  • Aber wie gesagt, ich bin im Angestelltenverhältnis. Meine Verbeamtung ist vorgesehen und bereits festgelegt. Jedoch dauert das noch bis zum Sommer. Die Frage ist daher, ob ich den Titel StA oder A.d.L. verwenden muss. Für mich als Laie ist das eigentlich ein und dasselbe? Man will ja nichts falsch machen.

  • Zitat

    Original von neleabels
    StR/StA sind Amtsbezeichnungen für Beamte, nicht für Angestellte.


    Nele


    Oh je, jetzt wird's richtig schwierig:


    StR ohne Zusatz ist eine Amtsbezeichnung.
    StR z.A. und Studienassessor sind Dienstbezeichnungen.


    Ein Amt bekommt man i.d.R. nach dem Bestehen der Probezeit verliehen. Ein Studienreferendar oder Lehramtsanwärter und ein Studienassessor haben noch kein Amt verliehen bekommen. Deswegen führen sie nur eine Dienstbezeichnung.


    Amts- und Dienstbezeichnungen dürfen nur verbeamtete Lehrer führen. Ausnahmen gibt es meines Wissens im Privatschulbereich für angestellte Lehrer, die vergleichbare Funktionen ausüben (z.B. Oberstudiendirektor als Leiter eines größeren privaten Gymnasiums, das als Ersatzschule anerkannt ist).
    Normalerweise sollte in deiner Urkunde des 2. Staatsexamens die korrekte Berufsbezeichnung stehen; bei mir z.B. Assessor des höheren Lehramtes.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • In Baden-Württemberg wurde 2010 die Amtsbezeichnung "Studienassesssor" (=Gymnasiallehrer im Beamtenverhältnis auf Probe) abgeschafft. In anderen Bundesländern gab es den "Studienrat z. A." schon länger als Äquivalent zum Studienassessor.


    Die Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit heißt "Anstellung". Diese ist verbunden mit der Einweisung in eine Planstelle und dem Titel "Studienrat"


    Der Titel "Assessor des Lehramts" sagt nur aus, dass man die staatliche Prüfung für das höhere Lehramt am Ende des Referendariats bestanden hat.

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