Versicherungswirrwarr (KV)

  • Hallo zusammen,


    mmh, jetzt steht bei mir im Februar das Referendariat an und ich muss mich ja selbst krankenversichern.


    Wisst ihr, wie das nach dem Referendariat ist, wenn man sich privat versichert? Ich habe da jetzt schon so viele unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Versicherungsmakler und -vertretern gehört.
    Für den Fall, dass ich privat krankenversichert bin während des Ref´s und danach (vorübergehend oder längerfristig) keine Stelle findet:
    1. Bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref. muss man in die Gesetzliche zurück
    2. Bei Arbeitslosigkeit darf man nicht in die Gesetzliche zurück
    3. Bei Arbeitslosigkeit kann man sich aussuchen ob man in die gesetzliche geht oder privat versichert bleibt.


    Nicht, dass das jetzt die allerwichtigste Sache der Welt ist - man soll ja nicht immer vom schlechtesten ausgehen - aber ich muss sagen, dass mich diese unterschiedlichen Aussagen verwirren, v.a. von Beratern, die einem was verkaufen wollen und dann doch wenigstens darüber Bescheid wissen sollten.....


    Ach außerdem: Wie sieht der Wechsel von einer privaten Kasse in eine andere Private aus. Ich bin jetzt noch über meinen Vater versichert und möchte vielleicht die Krankenkasse wechseln. Auch da wurden mir wieder von meiner Krankenkasse unterscheidliche Dinge erzählt.


    Gab es bei euch da Probleme mit Kündigungsfristen, wenn man von einer privaten K. zum Ref hin in eine andere private K. wechseln wollte?


    Gruß
    Christina

  • Ich habe zu diesem Thema einen Profi gefragt, nachdem ich - wie du - gemerkt habe, dass mir alle nur etwas verkaufen wollen: Es gibt Versicherungsberater - das sind Berater, die du selber bezahlst und die dafür absolut unabhängig sind, d.h die wollen dir nix verkaufen:


    Zitat

    Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern (wie z.B. Makler, Mehrfach- und Generalagenten) dürfen Versicherungsberater keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen von der Versicherungswirtschaft erhalten und sind somit vollkommen unabhängig und objektiv.. ...
    Versicherungsberater gehören den rechtsberatenden Berufen gemäß § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) an. Der Beruf darf nur ausgeübt werden, wenn ... die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt wurde. ..



    Ich habe da eine Stunde Beratung genommen, und war danach absolut gut informiert. Kann ich nur empfehlen.


    Julie

  • Hallo Christina,


    es kommt ganz darauf an, wie lange du arbeitslos bist...wenn du nur 4-6 Wochen keine Stelle hast, danach aber sicher eine nachweisen kannst, kannst du weiterhin bei deiner Privatversicherung bleiben.


    Bist du aber länger arbeitslos oder nimmst eine KV-Stelle an, gehst du automatisch in die gesetzliche rüber (mußt das natürlich deiner Privaten K. melden...)

  • Hallo Christina!
    Also: nachdem ich nach Ende des Ref. ähnlich Fragen hatte, kann ich dir nun ein wenig mit meinen Erfahrungen weiterhelfen:
    Ich glaube, der Grund warum es so viele widersprüchliche Aussagen gibt, ist die Einführung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu Beginn des Jahres (ein Versicherungsangestellter sollte es allerdings wissen... ;) ).
    FRÜHER war es m.E. so, dass du im Falle von Arbeitslosigkeit nach dem Ref. in der Privaten bleiben MUSSTEST, da du in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standest und i.d.R. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hattest (da Voraussetzung Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung ist - was du im Ref. ja nicht bezahlst).
    HEUTE hast du bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref. Anspruch auf ALG II (falls du Single bist) und damit wirst du auch über das Arbeitsamt gesetzlich versichert, was sehr angenehm ist, denn das Arbeitsamt zahlt die gesetliche KV zusätzlich zum ALG II, während du in der privaten Versicherung einen wesentlichen höheren Beitrag selbst zahlen müsstest (da die Beihilfe wegfällt). Währenddessen hast du die Möglichkeit für einen geringen Betrag eine Anwartschaft bei der Privaten aufrechtzuerhalten, falls du es für nötig erachtest. Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist eine solche Anwartschaft aber bei wahrscheinlicher Verbeamtung in nicht allzu ferner Zukunft (Bedingt durch Einstellungssituation, Note etc.) eine ziemliche Geldmacherei... (aber vielleicht bin ich da ja auch zu risikofreudig... :D )
    So, ich hoffe, du steigst durch meinen Erfahrungsbericht durch :D
    Liebe Grüße, Hanni

  • Zitat

    Und wie teuer war die Stunde beim Versicherungsberater?


    Oh je, kann mich nicht erinnern, nur, dass es da einen festen Gebührensatz gab (wie beim Rechtsanwalt). Goggle doch mal!


    Gruß,
    Julie


    P.S. Ich war aus verschiedenen Gründen quasi ein "Spezialfall", da war das Gespräch mit dem Berater besonders wichtig....

  • Zitat

    Hanni schrieb am 07.12.2005 17:12:
    Währenddessen hast du die Möglichkeit für einen geringen Betrag eine Anwartschaft bei der Privaten aufrechtzuerhalten, falls du es für nötig erachtest. Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist eine solche Anwartschaft aber bei wahrscheinlicher Verbeamtung in nicht allzu ferner Zukunft (Bedingt durch Einstellungssituation, Note etc.) eine ziemliche Geldmacherei... (aber vielleicht bin ich da ja auch zu risikofreudig... :D )
    So, ich hoffe, du steigst durch meinen Erfahrungsbericht durch :D
    Liebe Grüße, Hanni


    Risikofreudig ist gut - im wahrsten Sinn des Wortes. Falls Du aus der PKV raus musst (z.B. weil Du zum Februar keine feste Stelle bekommst sondern Vertretungsunterricht machst, musst Du in die gesetzliche KV zurück.
    Die Anwartschaft ist deswegen wichtig, weil Du sonst bei erneuter Aufnahme in die PKV einen erneuten Gesundheitscheck machen musst, d.h. je nachdem, was Du im Ref. alles an Krankheiten hattest, kann es passieren, dass die Dich nicht mehr nehmen oder bestimmte Dinge ausschließen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich kann dazu nur sagen, dass mein Mann selbst Versicherungsfachmann ist und ich während des Referendariates in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben bin. Das sagt euch hoffentlich alles über die PKV im Referndariat.
    Die GKV ist zwar etwas teurer, aber da ihr den Beihilfeanspruch trotzdem habt, schickt eure Rechnungen an die Beihilfestelle, dann bekommt ihr die Hälfte aufs Konto. Damit ist dann der Mehrbeitrag auf jeden Fall ausgeglichen.


    Viel wichtiger sind Versicherungen wie Berufshaftpflicht, Schlüsselhaftpflicht und Berufsunfähigkeit. Ihr seid nämlich in den ersten 5 Jahren gar nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert und danach nur zu 35%. Erst nach etwa 20 Berufsjahren gibt es den vollen Anspruch bei Berufsunfähigkeit.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • Zitat

    Titania schrieb am 07.12.2005 17:47:
    Die GKV ist zwar etwas teurer, aber da ihr den Beihilfeanspruch trotzdem habt, schickt eure Rechnungen an die Beihilfestelle, dann bekommt ihr die Hälfte aufs Konto. Damit ist dann der Mehrbeitrag auf jeden Fall ausgeglichen.


    Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Der Anspruch auf Beihilfe besteht nur, wenn eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen wurde und die GKV ist nicht beihilfekonform (davon abgesehen hat man bei der GKV auch keinerlei Rechnungen, die man einreichen kann, da diese ja direkt abrechnen). Zumindest wollte "meine" zuständige Stelle von mir eine Kopie des Versicherungsscheins, bevor sie mir auch nur einen Pfennig überwiesen hat.


    Gruß,
    Holger

  • Zitat

    hodihu schrieb am 07.12.2005 17:53:
    Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Der Anspruch auf Beihilfe besteht nur, wenn eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen wurde und die GKV ist nicht beihilfekonform (davon abgesehen hat man bei der GKV auch keinerlei Rechnungen, die man einreichen kann, da diese ja direkt abrechnen). Zumindest wollte "meine" zuständige Stelle von mir eine Kopie des Versicherungsscheins, bevor sie mir auch nur einen Pfennig überwiesen hat.
    Gruß,
    Holger


    Da stimme ich zu. Aber die Frage wäre, ob der Arbeitgeber, also die Bezirksregierung, den Arbetnehmeranteil an der gesetzlichen KV für Beamte übernehmen würde. Bei den Angestellten tut er das ja.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bolzbold
    Sicher, es ist ein Risiko, aber es hält sich in meinem Fall in Grenzen, denke ich! Ich war während des Ref. nicht ein einziges Mal krank, habe auch sonst keine Affinität zu Allergien o.ä. und bin jetzt ein halbes Jahr Angestellte und werde dann verbeamtet. Klar, ein Risiko bleibt, schwer krank werden kann man leider sehr schnell! Aber bei der DKV hätte mich schon die "kleine" Anwartschft 30 Euro / Monat gekostet (bei der debeka scheint es ja nur 1 Euro zu sein). Da ich im Moment nur eine halbe Stelle habe,: ganz schön viel Geld...! LG Hanni
    :)

  • Als Beamter hat man grundsätzlich den Beihilfeanspruch. Man kann ja sogar gar keine Versicherung dazu abschließen, dann zahlt man eben 50% aus der eigenen Tasche, was aber wirklich ein Risiko wäre.
    Man muss sich nur beim Arzt oder im Krankenhaus eine Bescheinigung über die angefallenen Kosten geben lassen und von der GKV einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge. Das reicht man dann bei der Beihilfestelle ein und bekommt je nach Beitragszahlung 50% Beihilfe überwiesen. Mir hat das nach einer OP während des Referendariates einen neuen Computer eingebracht. Denn die Kosten werden ja von der GKV voll erstattet.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • Zitat

    Titania schrieb am 08.12.2005 14:03:
    Als Beamter hat man grundsätzlich den Beihilfeanspruch.


    So ist es wohl!


    Auch in der GKV musst du/ kannst du Beihilfe beantragen.


    LG,
    Melosine

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Zitat

    Als Beamter hat man grundsätzlich den Beihilfeanspruch.


    Wirklich? Ganz sicher?
    Auch in Bayern? Gibt es das irgendwo schriftlich??



    Julie

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