Übernahme des Leistungskurses für einen Kollegen - Vergütung ?

  • Es ging um eine Schülerin, die beim Sportunterricht in 13.1 so oft krankheitsbedingt gefehlt hatte, dass der Sportlehrer sich nicht in der Lage sah, sie zu beurteilen, d. h. ihr eine Note bzw. Punkte zu geben.

    Ja, das ist aber ja auch was anderes. Für solche Fälle sehen Prüfungsordnungen zum Beispiel vor, dass ein Ersatzfach belegt werden muss.


    Wenn aber die Sportlehrkraft fehlt und es keinen Ersatz gibt und die Lehrkraft nicht in der Lage ist, Noten zu bilden/weitergeben (krank/tot/whatever), daher ein Kurs nicht bewertbar wäre, dann würde sicherlich die Schulleitung "eine Ebene höher" bei den Zuständigen nachfragen, wie weiter zu verfahren wäre (wenn gar nicht intern "umgeschichtet" werden kann, zum Beispiel wenn sonst niemand die nötige Lehrbefähigung für die Oberstufe hätte). Ich habe zwar kein besonders großes Vertrauen in Ministerien und dergleichen, bin aber sicher, dass in diesem Falle Lösungen gefunden werden, die nicht den SuS zum Nachteil gereichen.

  • Man kann auch mit o.B. Abitur machen ;)


    Übrigens werde ich genau jetzt meinen Kollegen anschreiben, der sich letzte Woche die Achillessehne gerissen hat und ihn fragen, wie die OP verlaufen ist usw. und ob er online an der Regionalkonferenz teilnehmen kann.


    Einfach, weil er seine Hilfe von zuhause angeboten hat und wir uns eigentlich die FK-Leitung teilen und es nun das zweite Schuljahr ist, wo ich wieder alleine damit dastehe (und er das nicht will).

  • Ähm, nein. "Ansonsten hätte jede/r Schüler*in ein "Kann nicht beurteilt werden" bekommen", sollte es heißen.

    Zumindest an unserer Schule in NRW heißt es immer: Besser eine 5 oder gar 6 auf dem Zeugnis statt „nicht beurteilbar“, weil Letzteres wohl dazu führt, daß Leistungen nicht nachgeholt bzw. der Durchschnitt berechnet werden darf.


    —> https://schulverwaltungsinfos.…1cccc9fbbf4ea7d1c1d#p3537

  • In der Sekundarstufe II gilt ein Kurs, der aufgrund sehr hoher Fehlzeiten nicht beurteilt werden kann, folgerichtig als "nicht belegt". Wer nicht da war, hat halt nicht teilgenommen. Das gilt zumindest in NDS und würde mich wundern, wenn das in den anderen Bundesländern im Bereich der Qualifikationsphase anders liefe. In der E-Phase kann trotz eines nicht bewertbaren Fachs dennoch eine Versetzung in die Q-Phase erfolgen, wenn von einer erfolgreichen Mitarbeit im nächsthöheren Jahrgang ausgegangen werden kann. Ich vermute, dass das analog auch auf die Sek I anwendbar wäre, müsste da aber noch einmal schauen.

  • In der Sekundarstufe II gilt ein Kurs, der aufgrund sehr hoher Fehlzeiten nicht beurteilt werden kann, folgerichtig als "nicht belegt". Wer nicht da war, hat halt nicht teilgenommen. Das gilt zumindest in NDS und würde mich wundern, wenn das in den anderen Bundesländern im Bereich der Qualifikationsphase anders liefe. In der E-Phase kann trotz eines nicht bewertbaren Fachs dennoch eine Versetzung in die Q-Phase erfolgen, wenn von einer erfolgreichen Mitarbeit im nächsthöheren Jahrgang ausgegangen werden kann. Ich vermute, dass das analog auch auf die Sek I anwendbar wäre, müsste da aber noch einmal schauen.

    In Berlin zählt ein Kurs, der belegt werden muss, aber o.B. hat (was ja nicht unbedingt zuviele Fehlzeiten heißen muss, sondern auch ein Sportverbot sein kann usw.) als belegt im Gegensatz zu einer 6 die als nicht belegt gilt!

  • Danke für den Hinweis! Bei uns müsste in diesem Fall ein anderes Fach belegt werden. Das gilt insbesondere in Prüfungskursen Sport. Lediglich vorrübergehende Sportbefreiungen sind ansonsten noch keine Entbindungen von der Teilnahme am Sportunterricht an sich und können oftmals durch entsprechend alternative Leistungsüberprüfungen abgefedert werden (z.B. sporttheoretische Aufgabenstellungen).

  • Prüfungsfach Sport wurde genau deshalb bei uns gar nicht erst angeboten, aber es musste ja jeder mindestens vier Semester Sport belegen, wozu auch ein o.B. ausreichte, einbringen durfte man eh maximal 3 Kurse, also war kein Ersatzkurs notwendig.

  • Zumindest an unserer Schule in NRW heißt es immer: Besser eine 5 oder gar 6 auf dem Zeugnis statt „nicht beurteilbar“, weil Letzteres wohl dazu führt, daß Leistungen nicht nachgeholt bzw. der Durchschnitt berechnet werden darf.


    —> https://schulverwaltungsinfos.…1cccc9fbbf4ea7d1c1d#p3537

    Das scheint dann wohl in NDS oder zumindest an meiner Schule anders gehandhabt zu werden. Natürlich ist es immer besser - auch für die SuS -, wenn eine Note erteilt wird, aber wenn dies nicht möglich ist (was bei uns gerade aufgrund hoher entschuldigter Fehlzeiten von SuS gar nicht mal so selten vorkommt), gibt es halt ein "Kann nicht beurteilt werden". Ein Durchschnitt darf trotzdem berechnet werden; da hat sich meine SL schon mal mit der RLSB in Verbindung gesetzt und dies geklärt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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