Liste mit Sozialpunkten?

  • Hallo! In einem Jahr bin ich mit meinem Studium fertig und werde mich fürs Referendariat bewerben. Ich suche eine Liste, wo ich sehen kann, für was es wie viele Sozialpunkte gibt. Ich kann solche Informationen nirgendswo finden.
    Könnt ihr mir helfen?
    LG sunshine

  • Hallo Sunshine!
    Ich meine mich zu erinnern, dass die bei den Bewerbungsunterlagen (NRW/NDS) irgendwo bei den erläuterungen aufgeführt waren. Bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher!


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Zitat

    Sunrise1408 schrieb am 08.09.2005 16:38:
    Hallo Sunshine!
    Ich meine mich zu erinnern, dass die bei den Bewerbungsunterlagen (NRW/NDS) irgendwo bei den erläuterungen aufgeführt waren. Bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher!


    LG Sunny!


    Aber klar, Liebes, Du hast Recht. Diese Liste liegt den Bewerbungsunterlagen bei.


    Kussi
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Problem ist nur: Da ja seit Mitte August oder so Bewerbungsschluss ist, kriege ich die Bewerbungsunterlagen ja erst nä. Jahr.
    Wisst ihr noch einige von den Punkten?
    Liebe Grüße von sunshine

  • Man bin ich gut, ich hab die Tatsache noch hier! Also:


    Alleinige Verantwortung für einen annerkannten Pflegefall=12P
    Alleinstehend mit Kind unter 18 im Haushalt=9P
    Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis des partners=2P
    Kinder unter 18 = 4P
    Kinder mit gesundheitl. oder erzieher. Probs = 2P
    Mandatsträgerschaft = 12P
    Sonstiges (z.b. eheänliche Gemeinschaft) = 1P
    (Stand: Bewerbungsunterlagen für 2.2005)


    Du musst für alles natürlich einen Nachweis erbringen. Nehme an, Das Ehe genauso zählt wie eheähnliche Gemeinschaft, alles andere fände ich unlogisch!


    So, hoffe es hilft!


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Heyyy super! Vielen Dank! Da habe ich mal keinen einzigen Punkt von. Aber vielleicht kriegt man das mit dem eheähnlichen Zusammenleben noch hin. Das wäre der einzige Punkt. Wisst ihr, ob dazu beide Partner den Erstwohnsitz in einem Haus eingetragen haben müssen? Das heißt doch, ich könnte meinen 1.Wohnsitz bei meinem Freund anmelden (der noch bei seinen Eltern wohnt), oder? Oder muss erkenntlich sein, dass man auch einen eigenen Haushalt führt? Vielen Dank schon einmal für die vielen schnellen Antworten! Das hat mir schon viel geholfen! :D

  • Also bei mir in NRW war es so, dass ich zum Einwohnermeldeamt gehen musste und von meinem Freund und mir eine Meldebescheinigung beantragen musste. Zusätzlich musste ich eine eidestattliche Erklärung abgeben aus der deutlich wird, dass wir in einer gemeinsamen Wohnung wohnen (das geht aus der Meldebescheinigung nicht hervor).


    Frutte55

  • Achso, hab vergessen deine Frage zu beantworten!


    Ja, es muss erkenntlich sein, dass du auch wirklich mit deinem Freund zusammen wohnst und nicht bei dessen Eltern. Wenn du dich dahin ummelden solltest geht schließlich auch deine ganze Post dahin und als Ehepaar würdest du ja auch nicht in der Wohnung der Eltern wohnen oder? ;)

  • Mal eine Frage:
    Was zählt noch unter Sonstiges (außer eheähnliche Gemeinschaft)?
    Habe mal gehört, dass ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein/in der Kirche etc. auch unter Sozialpunkte fällt. Ist das falsch?

  • Zitat

    Laura83 schrieb am 09.09.2005 13:23:
    Mal eine Frage:
    Was zählt noch unter Sonstiges (außer eheähnliche Gemeinschaft)?
    Habe mal gehört, dass ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein/in der Kirche etc. auch unter Sozialpunkte fällt. Ist das falsch?


    Grundsätzlich ist das so.
    Die ehrenamtliche Tätigkeit müsste aber offiziell bestätigt sein. Ich hatte seinerzeit die Vormundschaft für eine Vollwaise übernommen - zählte "nur" als Ehrenamt, gab aber einen Sozialpunkt (wobei ich die Vormundschaft natürlich wegen der Waise übernommen habe).


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn du dir ehrenamtliche Tätigkeiten anerkennen lassen möchtest, muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass NUR du diese Aufgabe übernehmen kannst und kein anderer dafür vorhanden bzw. in der Lage dazu ist.

  • Naja, also so ganz stimmt das nicht. Prinzipiell gäbe es immer Leute, die das auch machen könnten. Also bei meiner Vormundschaft wäre sicherlich auch ein "professioneller" Vormund in Frage gekommen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das mit "ehrenamtlicher Tätigkeit" hört sich gut an! Mache auch einige Sachen in unserer Kirche, aber gehört im Orchester spielen und im Chor singen da auch zu? Da werde ich mir mal so eine Bescheinigung ausstellen lassen, wo das auch drauf steht. Hatte bis vor kurzem auch Sonntagsschule gemacht, mache das aber nicht mehr. Das wär sicherlich gut gewesen...
    `Vielen lieben Dank schonmal für die schnellen Antworten und vielen guten Tipps!! DANKE!! Finde ich echt super dieses Forum! Bin froh, dass ich das gefunden habe, und das es noch so viele hilfsbereite Menschen gibt! :)

  • Ich hatte auch ein "normales" Schreiben an die Bezirksregierung geschickt aus dem hervor ging, dass ich ehrenamtlich in einem Jugendhaus tätig bin. Leider hat die Bez.-Reg. das Schreiben aus oben genannten Gründen nicht anerkannt (und das ist jetzt erst ein paar Wochen her).

  • Danke für die Antworten. Werde dann, wenn es soweit ist, meine ehrenamtliche Tätigkeit einfach angeben/bestätigen lassen. Natürlich wäre ich gegebenenfalls auch ersetzbar...
    Hat mich mal grundsätzlich interessiert.

  • Zitat

    Laura83 schrieb am 09.09.2005 20:00:
    Danke für die Antworten. Werde dann, wenn es soweit ist, meine ehrenamtliche Tätigkeit einfach angeben/bestätigen lassen. Natürlich wäre ich gegebenenfalls auch ersetzbar...
    Hat mich mal grundsätzlich interessiert.


    Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Der Begriff "ehrenamtlich" bezieht sich in vielen Fällen auch auf ganz normale "Aushilfstätigkeiten" oder "Gefälligkeiten", die schlichtweg kostenlos von den jeweils Tätigen gemacht werden.
    Ein "offizielles" Ehrenamt wäre eben eine Vormundschaft, eine rechtliche Betreuung einer Person. Es geht hier also nicht darum, sich irgendwo einen Chor herzuzaubern und zu sagen, dass man den ehrenamtlich macht.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Chor nicht akzeptiert werden würde, ist mir klar.
    Meine Frage zielte auf eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein. Habe in meiner Ausgangsfrage ja auch Verein bzw. Kirche erwähnt.
    Wenn das mit dem Sozialpunkt nicht klappen sollte, fände ich es nicht schlimm, schließlich mache ich obengenannte Tätigkeit ja nicht für einen eventuellen Sozialpunkt.

  • Also, ich arbeite auch in unserer Kirchengemeinde fleißig mit und organisiere Lager, mache Katechese etc. und habe dafür einen Sozialpunkt (NRW) bekommen. Du musst es nur ordentlich in deinem Schreiben verpacken. Lass dir das von deinem Pfarrer bescheinigen und natürlich ganz zum Schluß drauf schreiben, dass du wirklich viel Engagement zeigst und du deshalb für die Gemeinde sehr wichtig bist. Hat bei mir zumindest geklappt! :)


    Aber schön, dass du das nicht wegen den Sozialpunkten machst! Auch wenn die natürlich ganz nett sind! ;)

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