PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Ich informiere mich jetzt über das Ländertauschverfahren oder den Einsatz im Ausland.

    Für die Aufnahme in die Datenbank der Zentralstelle für Auslandsschulwesen muss in den meisten Bundesländern eine aktuelle dienstliche Beurteilung vorliegen. Das könnte natürlich in deiner jetzigen Situation ein Problem sein.

    Ländertauschverfahren geht natürlich, parallel würde ich eine Antrag auf Freigabeerklärung stellen, damit du dich auch direkt in anderen Bundesländern im Rahmen der dortigen Einstellungsverfahren bewerben kannst.

  • Wäre eine Wiederholung des Gesprächs mit anderem Personal möglich? Z.B. wenn der anwesenden Personalrat auch sieht, dass das Gespräch nicht nach Richtlinien erfolgt ist. Kann man zum Ergebnis irgendwie schriftlich "Einspruch" - wie einer Beurteilung - erheben? Wenn das möglich ist, würde ich das versuchen und mir bei der Formulierung von versierten Leuten helfen lassen.

    Ich würde auch, wie schon vorgeschlagen, gleich in einen Lehrerverband gehen und mir diesbezüglich helfen lassen.

  • Das ist astreines Mobbing. Die Frauen waren nicht schlecht vorbereitet sondern haben gemeinsam versucht, dich unter Druck zu setzen. Deswegen haben Klarstellungen und Erklärungen deinerseits auch nicht geholfen, ein Gesprächsabbruch wäre der richtige Weg gewesen. Das hätte für ein Personalgespräch gegolten, für ein BEM noch 1000x mehr.

    Ich wollte erst schreiben, "nein, warum sollte man jemanden mobben den man gar nicht kennt?". Danach ist mir erst aufgefallen, dass mein Schulleiter ja (angeblich ? - laut Lehrerrat) auf einen Dezernentenposten nächstes Jahr schielt und aktuell auch schon einen Tag pro Woche in dieser Bezirksregierung ist. Hm. Ich möchte ja nichts unterstellen, aber ein Geschmäckle hat es für mich doch.

    Anders kann ich mir die negative Stimmung seit Beginn des Gesprächs kaum erklären.


    Ich habe übrigens von einem Kollegen erfahren, dass ich noch immer nicht richtig vertreten werden kann. Es wurde eine Stelle an der Schule mit meiner Fächerkombi und meinen zusätzlichen Qualifikationen (u.a. bilingualer Unterricht) ausgeschrieben, diese konnte aber wohl nicht besetzt werden. (Ich wollte mit zwei Kolleginnen und dem Schulleiter einen neuen Zweig aus dem Boden stampfen, zur Schärfung des Schulprofils. Dieser Zweig ist schon angelaufen. Ich sollte eigentlich in diesem Schuljahr dort stark eingesetzt werden.)

    Mir wurde auch von einer anderen Person berichtet, dass eine Kollegin verfrüht aus der Erziehungszeit geholt wurde, damit das Abitur überhaupt durchgeführt werden konnte (ich war eigentlich mündlich und schriftlich eingesetzt). Wir waren nämlich in einem Hauptfach (Sprache) nur zu dritt, der Referendar darf noch kein Abitur prüfen.

    Es tut mir auch leid, dass meine Krankheit durch meine Kolleg:innen abgefangen werden muss. Ich wäre auch lieber gesund aus der Schule gekommen.


    Oder sind das Zufälle, die mein rauchender Kopf zusammen 'spinnt'?

    Ich habe einiges, was im Hintergrund läuft und lief, hier nicht geschrieben. Man kann ja nicht alles erwähnen und eventuell hat das auch nichts mit meiner aktuellen Dienstunfähigkeit zu tun.

  • Hallo Emerald,


    ich habe ähnliche Erfahrungen während meines BEMs und im Anschluss gemacht. Gefühlt war es der Bez.Reg. sehr egal wie es mir geht bzw. Was meine Gesundheit angeht. Trotz ärztlicher Atteste und einem Amtsarztbescheid (in meinem „Sinne“ bzw. Zu meinen Gunsten) wurde alles probiert, dass ich meinen Dienstort nicht wechseln kann etc. Pp.

    Ich habe leider sehr lange gewartet, dir würde ich aber direkt den Tipp geben: lass dich juristisch direkt kompetent beraten/vertreten.

    Es gibt hervorragende Fachkanzleien, welche dich vertreten können, mit Verbands/Gewerkschaftsanwältin kann man leider auch sehr merkwürdige Erfahrungen machen…

    Letztendlich hat die juristische Vertretung zur Durchsetzung meiner Interessen geführt.

    Ich wünsche Dir viel Kraft und einen Ausgang in deinem Sinne!

  • Ich war gestern nicht untätig, sondern habe zeitnahe Termine beim Anwalt und meiner Hausärztin ausgemacht. Bei letzterer lasse ich mir alle Diagnosen vor dem Ereignis nochmal ausdrucken bzw attestieren. Ich weiß zu 100%, dass da keine F-Diagnose bei war, sondern immer nur Erkältungen/Infekte. Es regt mich unheimlich auf, dass mir unterstellt wird vor dem Ereignis schon in diese Richtung (psychisch meine ich) erkrankt gewesen zu sein. Wäre dem so, würde ich doch schon aus Selbstfürsorge ganz anders handeln und wahrscheinlich einen Ausstieg aus dem Lehrerberuf vorbereiten.


    Auch habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung online gestellt und die geforderden Unterlagen per Einschreiben losgeschickt.

    Mit dem Personalrat habe ich auch telefoniert und nochmal einen guten Tipp bekommen.


    Heute werde ich beantragen, dass das Ganze als qualifizierter Dienstunfall gewertet wird. Ich betone in meinem Brief nochmals, dass ich psychisch wie physisch geund und ohne Vorerkrankung meinen Dienst angetreten habe und seit dem Ereignis während des Dienstes bis heute arbeitsunfähig bin. Auch werde ich erwähnen, dass ich zwischenzeitlich eine (alleine durch dieses Ereignis ausgelöste) Schwerbehinderung beantragt habe.


    Zudem habe ich heute meine nächste Traumatherapiesitzung.

    Ach ja, wenn meine Traumatherapeutin jemals angedeutet hätte, dass ich mich meinem Trauma stellen und an dieser Schule wieder unterrichten sollte (wie von den Damen der Bezirkregierung gefordert), würde ich das in Betracht ziehen. Ich kenne mich damit nicht aus und würde dem Rat einer Expertin folgen. Aber dem unqualifizierten Rat von selbsternannten Ärztinnen/Psychologinnen, die eigentlich Lehramt studiert haben, folge ich selbstverständlich nicht.

  • Bei Ablehnung der Anerkennung als Dienstunfall würde ich auch das anwaltlich begleiten lassen.

    Du bekommst Hinsichtlich des Antrags auf Schwerbehinderung eine Eingangsbestätigung, diese schickst Du über Den Dienstweg an den Dienstherrn und an Deine SbV.

    Wenn Du einen Bescheid bekommst unter GdB 50 gehe in den Widerspruch und in den Rechtsstreit. Desto länger das dann vor sich hinköchelt umso länger gilst Du als schwerbehindert unter Vorbehalt. Sobald ein endgültiges Urteil da ist, dass einen GdB von 30 bis 40 enthält, beantrage beim Jobcenter die Gleichstellung. Mit der Gleichstellung hast Du dann auch die gleichen Schutzrechte, mit wenigen Ausnahmen, wie die Schwerbehinderten Kollegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vielen lieben Dank für deine wertvollen Tipps!!!


    Meine Therapeutin gab mir den Tipp für das Gespräch mit dem Amtsarzt, dass ich eine (Teil-) Dienstunfähigkeit vermeiden soll und betonen muss, dass ich arbeitsfähig bin (dies entsprich unserer Einschätzung).

    Ich kenne mich mit dem Thema Schwerbehinderung nicht aus, aber kann mir das vom Amtsarzt irgendwie negativ ausgelegt werden? Der Gedanke kam mir gerade auf dem Rückweg von dem Gespräch.

    Ich möchte definitiv, am liebsten ab Februar, bald wieder arbeiten.

  • Nein das kann Dir nicht negativ ausgelegt werden. Das Gegenteil ist der Fall.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hallo,


    es tut mir leid und es entsetzt mich ehrlich gesagt zu lesen, dass du so negative Erfahrungen bei deinem BEM-Gespräch machen musstest. So sollte es definitiv nicht laufen! Und die Art, wie diese beiden Damen mit dir umgegangen sind, ist eine Frechheit, gerade vor dem Hintergrund, dass du ohne den Vorfall damals am Arbeitsplatz gar nicht erst erkrankt wärst ...


    Ich hatte dieses Jahr aufgrund gesundheitlicher Probleme, die zu wiederholten AUs geführt haben, ebenfalls ein BEM-Gespräch und bin froh, dass es insgesamt gut verlaufen ist. Hatte mir als Begleitperson eine Vertrauensperson mitgenommen. Diese moralische Unterstützung hat mir damals dabei geholfen, sich für mich und meine Bedürfnisse einzusetzen und nicht einzuknicken unter dem Druck von Arbeitgeberseite aus.

  • Ist es eigentlich üblich, dass irgendjemand (von der Bezirksregierung oder dem Personalrat) bei einem BEM-Gespräch mitschreibt?

    Normalerweise wird ein Protokoll vom BEM-Gespräch angefertigt. Ich habe schon öfters solche Protokolle geschrieben.

    Ich bin gerade von dem Horror-BEM-Gespräch zurück.

    Wer war denn nun alles dabei? SL, Dezernent und Personalrat? Wo war die Schwerbehindertenvertretung? Die muss doch auch bei solchen Gesprächen dabei sein. (Eigentlich gehören Dezernenten nicht dazu, zumindest kenne ich das so nicht.)

  • Wenn das BEM nicht in der eigenen Schule beim eigenen SL laufen soll, darf man als Betroffene:r wählen und es findet ohne SL, aber mit Dezernent:in statt.


    Gerade wenn es um den Einsatz an einer anderen Schule geht, kann es sinnvoll sein, da die/der Dezernent:in dann andere Möglichkeiten vorschlagen kann, Abordnung nach X, Versetzung nach Y.

  • In meinen beiden vor dem Gespräch eingereichten Attesten steht schon, dass ich nach einer Versetzung sofort wieder dienstfähig bin. Ich werde diese natürlich zum Termin beim Amtsarzt mitnehmen und das selbst auch betonen. Beim Gespräch habe ich zu Beginn und am Ende gesagt, dass ich nach ärztlicher Meinung wieder arbeitsfähig sei, wenn ich versetzt werde.


    Schade, dass zufällig bei meinem BEM-Gespräch kein Protokoll erstellt wurde, nur am Ende der Maßnahmenplan. Auf diesem steht lediglich, dass ich zu einem Amtsarzt gehen muss.


    Da das Gespräch auf meinen Wunsch hin in den Räumen der Bezirksregierung stattfand, waren die Personaldezernentin sowie die schulfachliche Dezernentin (in Vertretung) und ein Mitglied des Personalrats (auch in Vertretung) anwesend.

  • Normalerweise wird ein Protokoll vom BEM-Gespräch angefertigt. Ich habe schon öfters solche Protokolle geschrieben.

    Wer war denn nun alles dabei? SL, Dezernent und Personalrat? Wo war die Schwerbehindertenvertretung? Die muss doch auch bei solchen Gesprächen dabei sein. (Eigentlich gehören Dezernenten nicht dazu, zumindest kenne ich das so nicht.)

    Nein, die Schwerbehindertenvertretung muss nicht bei BEM-Gesprächen dabei sein. Siehe hier unter "Durchführung eines BEM-Verfahrens" (Info der nds. GEW: index.php)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In meinen beiden vor dem Gespräch eingereichten Attesten steht schon, dass ich nach einer Versetzung sofort wieder dienstfähig bin. Ich werde diese natürlich zum Termin beim Amtsarzt mitnehmen und das selbst auch betonen. Beim Gespräch habe ich zu Beginn und am Ende gesagt, dass ich nach ärztlicher Meinung wieder arbeitsfähig sei, wenn ich versetzt werde.


    Schade, dass zufällig bei meinem BEM-Gespräch kein Protokoll erstellt wurde, nur am Ende der Maßnahmenplan. Auf diesem steht lediglich, dass ich zu einem Amtsarzt gehen muss.

    Amtsarzt ist gut. Trotzdem: Hast du einen Anwalt, der durch die schulischen Besonderheiten durchsteigt? Sonst doch noch mal die GEW und den Bezirkspersonalrat bemühen. Die waren mir bislang immer eine größere Hilfe als jede andere, außerhalb des Schulkosmos stehende Person.

  • Amtsarzt ist gut. Trotzdem: Hast du einen Anwalt, der durch die schulischen Besonderheiten durchsteigt? Sonst doch noch mal die GEW und den Bezirkspersonalrat bemühen. Die waren mir bislang immer eine größere Hilfe als jede andere, außerhalb des Schulkosmos stehende Person.

    Mein Anwalt hat sich auf Beamten- und Verwaltungsrecht spezialisert. Ich hoffe, dass er 'gut' ist und mich unterstützen wird.

    Der Personalrat war leider nicht so hilfreich wie erhofft.


    Heute habe ich die Bezügemitteilungen die meine Überstunden in den Monaten vor dem Diesnstunfall bescheinigen kopiert und in meinen Ordner aufgenommen. Ich bin auch noch dabei, meine Fehltage zu zählen. Da gleiche ich gerade meinen Kalender und WebUntis ab. Die Zahl die genannt wurde ist aber definitiv falsch. Oder sie bezieht sich nicht nur auf das letzte Jahr.

  • Mein heutiger Termin beim Anwalt war beruhigend, da er mir einige Ängste nehmen konnte. Die ganze Sache wird auch ohne Gerichtstermin sehr teuer für mich (etwa ein Monatsgehalt A13), aber das ist es mir wert. Ab jetzt läuft die Kommunikation mit der Bezirksregierung über ihn.


    Den Termin beim Amtsarzt habe ich noch nicht bekommen und ich rechne leider nicht damit, dass dieser noch in diesem Jahr sein wird. Ich bin aufgeregt und hoffe, dass er in meinem Sinne (und meinen Attesten folgend) entscheiden wird.

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