Berufsbezeichnung nach dem 1. Staatsexamen

  • Hallo zusammen,


    ich habe das 1. Staatsexamen Sek. I/II bestanden. Ich bin zur Zeit auf Jobsuche, um die Zeit bis zum Referendariat zu überbrücken. Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich in Stellengesuchen als "examinierte Lehrerin" bezeichnen darf, da ich lediglich die Lehrbefähigung erworben habe. Ich hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann!


    Viele Grüße
    Sonja24

  • Wenn du das ERSTE Staatsexamen hast, bist du meines Wissens nach keine Lehrerin. Du bist - wie es damals immer hieß - nichts :( Du hast ein Staatsexamen, aber bist ohne Beruf.


    In Ergänzung noch zu tomislav: Du hast mit dem 1. Staatsexamen ja auch nicht die Lehrbefähigung erhalten, wie du schreibst, sondern eben nur die Möglichkeit, dich um einen Referendariatsplatz bemühen zu dürfen.

  • das Problem ist ja auch, dass Du mit erstem SE eben keine "examinierte Lehrerin" bist und auch keine "Lehrbefähigung" erworben hast. Du hast lediglich die Voraussetzungen geschaffen, diesen Beruf im Referendariat zu erlernen. Das 1. SE ist auf dem Arbeitsmarkt wirklich kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt steht. Da haben z.B. die Magister deutlich mehr von ihrem Abschluss, die dürfen sich wenigstens mit einem MA. nach dem Namen schmücken...

    • Offizieller Beitrag

    Mmm, wenn man nach dem ersten Examen als Vertretung in RLP an einer Grund- oder Hauptschule arbeitet, wird man aber vom Land als "Lehrerin im Angestelltenverhältnis" betitelt.


    Gruß leppy

  • Zitat

    tomislav schrieb am 02.05.2006 18:59:
    das Problem ist ja auch, dass Du mit erstem SE eben keine "examinierte Lehrerin" bist und auch keine "Lehrbefähigung" erworben hast. Du hast lediglich die Voraussetzungen geschaffen, diesen Beruf im Referendariat zu erlernen. Das 1. SE ist auf dem Arbeitsmarkt wirklich kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt steht. Da haben z.B. die Magister deutlich mehr von ihrem Abschluss, die dürfen sich wenigstens mit einem MA. nach dem Namen schmücken...


    Das ist ein häufig verbreitetes und immer wieder gerne geglaubtes Gerücht! Ich bin dieser Frage aus gegebenem Anlass auch vor längerer Zeit nachgegangen, habe bei der Uni, beim Arbeitsamt und Leuten, die sich nur mit dem 1. SE, aber ohne Ref, auf Stellen beworben haben, nachgefragt und mir wurde es auch immer wieder bestätigt: Das 1. Staatsexamen ist schon ein "bisschen" mehr wert als das Papier, ja, es ist sogar ein Studienabschluss. (Wäre ja auch ein wenig ungerecht, wenn man sich 6 Jahre studieren plötzlich in die Haare schmieren könnte) Viele entschließen sich, das Ref nie zu machen, und haben dann trotzdem einen Abschluss, der nicht weniger wert als ein Magister ist. Klar, wenn man nur nach dem "Ansehen" geht, mag vielleicht der Magister mehr davon genießen, aber "wert" ist er nicht mehr und den meisten Personalchefs ist bekannt, dass das 1. SE ein Studienbschluss ist. Es ist ja nun zur Zeit sowohl mit dem Magister als auch mit dem Staatsexamen nicht einfach, einen Job zu finden. Das liegt aber nicht daran, dass das 1. Staatsexamen kein Studienabschluss ist, sondern dass es gerade für Hochschulabsolventen allgemein unrosig ist.
    Aber einen Titel, so wie MA, oder Assessoren des Lehramts, hat man mit dem 1. SE nicht.


    Viele Grüße Miss Pimple

  • Die Situation ist schon etwas kniffelig.
    Auf dem freien Arbeitsmarkt kann man sich durchaus als "Lehrer" bezeichnen, weil diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Zudem gibt es - wie ich schon oft genug betont habe, viele Kollegen, die an Privatschulen, Fortbildungseinrichtungen der Handwerks- und Industriekammern oder Volkshochschulen mit 1. Stex als "Lehrer" arbeiten und auch so besoldet werden.


    In meinem Prüfungszeugnis für das ZWEITE Stex steht allerdings unten der kleingedruckte Satz: "ER/sie ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lehrer an GHS" zu führen". Staatlich geprüfter Lehrer ist man demnach erst nach dem Referendariat.


    Wer als arbeitsloser Akademiker bei der Bank angibt, dass er Lehrer sei, kann sich sogar ziemliche Probleme bereiten, weil Banker nur den derzeit aktiv ausgeübten Beruf gelten lassen.


    Wie gesagt: etwas kniffelig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • vielleicht vergleicht man es mal mit der Situation von Juristen oder Medizinern nach dem ersten Staatsexamen: die dürfen doch auch niemanden vor Gericht vertreten oder operieren. Da gibt es die Begriffe "Volljurist" bzw. "Arzt". Zu welchem Zeitpunkt man sich so nennen darf, weiß ich aber auch nicht genau...


    und es ist doch wohl so, dass man ein Studium mit dem Abschluss "erstes Staatsexamen" nur anfangen sollte, wenn man hinterher auch ein zweites macht. Dieser Abschluss führt nunmal speziell aufs Lehramt zu. Wenn man das nicht möchte, gibt es im Verlauf des Studiums doch immer noch genug Gelegenheiten, auf Magister-, BA- oder Promotionsstudiengänge umzusatteln, die in der freien Wirtschaft mehr Gewicht haben.

  • Dass man kein fertiger, "vollwertiger", staatlich geprüfter Lehrer mit dem 1. SE ist, das ist sicher richtig. Unterrichten darf man aber trotzdem, wie Alias auch schreibt. Es stimmt aber definitiv nicht, dass es kein Studienabschluss ist. Ich habe oft genug mich damals von solchen Gerüchten verunsichern lassen und daher oft genug nachgefragt. Es geht mir jetzt auch nicht drum, hier auf Biegen und Brechen Recht haben zu müssen, mich ärgert es nur, ehrlich gesagt, wenn immer wieder der Wert des 1. SE abgesprochen wird. (in dem beileibe genug Arbeit drinsteckt)


    LG MP ;)

  • Es besteht übrigens noch die Möglichkeit - so keine geschätzte Berufsbezeichnung vorliegt - sich nach den Fächern an der Uni "studierter Historiker, Mathematiker..." zu bezeichnen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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