Rechtliche Frage Aufsichtspflicht

  • Hallöle!


    Ich habe hier eine Frage bzgl. der Aufsichtspflicht. Eine Kollegin will mit ihrer Klasse ins Schwimmbad. Allerdings lässt sie die Eltern davor einen Zettel unterschreiben auf dem Sie die Aufsichtspflicht für die Zeit im Schwimmbad nicht übernimmt. Ist das rechtlich möglich? Was ist, wenn etwas passiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann nicht belangt werden kann.


    Grüße
    Kiki

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


    The only time my education was interrupted was, when I was a teacher trainee in Germany!!! - Kiki

  • Zitat

    kiki74 schrieb am 01.06.2006 13:11:
    Hallöle!


    Ich habe hier eine Frage bzgl. der Aufsichtspflicht. Eine Kollegin will mit ihrer Klasse ins Schwimmbad. Allerdings lässt sie die Eltern davor einen Zettel unterschreiben auf dem Sie die Aufsichtspflicht für die Zeit im Schwimmbad nicht übernimmt. Ist das rechtlich möglich? Was ist, wenn etwas passiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann nicht belangt werden kann.


    Grüße
    Kiki


    Ich bin zwar juristischer Laie, halte ein solche Vorgehen aber für ziemlich absurd. Die Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen ist per Gesetz ferstgeschrieben, in Niedersachsen zB durch das niedersächsische Schulgesetzt §62. Das lässt sich durch eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Schülern nicht außer Kraft setzten.
    Man sollte sich beispielsweise bei Klassenfahrten durchaus von den Eltern unterschreiiben lassen, dass Schüler an einem eventuellem Schwimbadbesuch teilnehmen dürfen, da man sonst auf jeden Fall gekniffen ist, wenn was passiert. Für eine dem Alter und der Lenrgruppe angemessene Aufsicht muss man aber in jedem Fall sorgen.

  • Die Qualität der Aufsichtspflicht ist immer abhängig vom Alter der Schüler. Entbinden lassen kann man sich nicht.
    Wohl wäre aber bei einem "normalen" Schwimmbad mit Aufsicht eine Genehmigung seitens der Eltern fürs eigenständige Benutzen der Badeanlagen ab einem gewissen Alter durchaus denkbar.
    Wenn du Konkreteres hören willst,solltest du die Klassenstufen nennen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Danke schon mal für die Infos. Es handelt sich um eine schwierige 7. Klasse. Die Idee der Klassenlehrerin ist, die Aufsicht an die Bademeister zu übergeben. Sie rechtfertigt sich damit, dass wenn Schüler alleine ins Bad gehen, dann hätten die Bademeister die Aufsichtspflicht. Wenn die Eltern also die Zettel unterschreiben, dann würden wir Lehrer aus dem Schneider sein. Ich glaub da aber auch nicht so ganz dran!
    Timm, bei dem eigenständigen Benutzen, kann da einfach die Aufsichtspflicht abgegeben werden? Kommt mir komisch vor. Was bedeutet sonst eigenständiges Benutzen?


    Grüße
    Kiki

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  • Ein Lehrer hat die Pflicht zur Aufsicht! Auch wenn die Eltern unterschreiben, dass der LEhrer nicht die Pflich dazu hat.
    Wenn etwas passiert, der LEhrer kein Rettungsschwimmer Silber hat, kommt er in des "Teufels Küche"! Vor allem es steht in der ASchO bzw. in den Amtsblättern.

  • Hallo,


    zu dem Thema fällt mir nur ein, dass der Lehrer einen Zettel austeilen muss, auf dem die Eltern ankreuzen, ob ihr Kind schwimmen kann oder nicht.
    Hm, und wenn ich mich an die Schulrechtsprüfung erinnere... da wurde doch mal genau dieser Fall behandelt... Schon wieder vergessen... :rolleyes:


    Schau doch mal im GEW/VBE-Buch nach, da steht das mi Sicherheit drin.


    Grüßle,
    Salati

    Man kann im Leben auf vieles verzichten, aber nicht auf Katzen und Literatur! <img src="http://www.lehrerforen.de/smilies/smile5.gif" border="0">

  • Danke für eure Mühen..
    Ich bin jetzt ziemlich in der Zwickmühle, da ich mit der Klasse mit muss. Zwar bin ich nicht die Klassenlehrerin, aber mir wird immer unwohler bei dem Gedanken.
    ICh versuche nocheinmal mit der Klassenlehrerin zu reden, aber ich befürchte, dass das nicht viel bringt. Bleibt mir nur zu beten, dass nichts passiert... und das bei dieser Klasse! OJE!


    Danke nochmals
    Gruß
    Kiki

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  • Du handelst wahrscheinlich richtig, wenn du deiner Aufsichtspflicht im Schwimmbad nachkommst, also für die Schüler ansprechbar bleibst und nach deinen Möglichkeiten versuchst den Überblick über die Klasse zu behalten. Wenn gleichzeitig ein Bademeister vor Ort ist, bin ich nicht sicher, ob die Sache mit den Rettungsschwimmer noch nötig ist, da würde ich im Zweifelsfall einen Schwimmlehrer bei euch fragen, der sollte sich da auskennen.
    Wenn du ansonsten dein möglichstes tust, um deiner Aufsicht nachzukommen, sollte das eigentlich ok sein. Was du auf keinen Fall machen solltest, ist, dich in das nächste Cafe zu verziehen oder selber stundenlang Bahnen schwimmen ohne dich um deine Klasse zu kümmern.

  • Soweit ich weiß, muss sichergestellt sein, dass dann der Bademeister permanent anwesend ist. Ich bin mir da nicht sicher, ob das i.d.R. der Fall ist. Es sind nun auch andere im Bad als die Klasse.
    In meiner Schule muss immer ein Rettungsschwimmer dabei sein, sobald das Thema der Stunde heißt: Wir gehen schwimmen.


    Anders scheint es wohl zu sein, wenn man im Biounterricht rausgeht und an einen kleinen Fluss und dort aus dem Wasser Proben holt. Dann ist das kein Schwimmunterricht und man benötigt keinen Rettungsschwimmer.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es bei uns nur so: Wenn man mit einer Klasse schwimmen geht, muss immer mindestens ein Lehrer dabei, der einen Rettungsschwimmerschein hat. Ich würde das Risiko an deiner Stelle nicht eingehen. Ist es denn nicht möglich, dass ihr den Begleitlehrer tauscht und ein Lehrer mitgeht, der besagten Schein hat?


    Gerade schwimmen gehen mit einer Klasse finde ich gar nicht so "unheikel".

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab in Schulrecht vor nicht all zu langer Zeit gelernt, dass es zumindest in Bawü so ist, wie Moebius das beschrieben hat. Es ist in Ordnung, so lange man seiner Aufsicht nachkommt und von außen beobachtet und ansprechbar ist. Die Aufsicht kann nicht abgegeben werden, allerdings ist es schon besser, wenn ein Bademeister vorhanden ist. Daher sollte man auch nur ins Schwimmbad gehen und nicht an einen See ohne Aufsicht.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Das vielfach angesprochen Standardbeispiel kann man hier noch einmal nachlesen:
    http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf
    Auch sonst sehr empfehlenswert!


    Allerdings geht es in diesem Beispiel um einen Baggersee ohne Aufsicht. Bei einem normalen Schwimmbad kann man davon ausgehen, dass eine Aufsicht vorhanden ist. 7-Klässler kann man durchaus auch ohne konstante Aufsicht lassen. Um sicher zu gehen, kannst du ja noch den Sportlehrer nach der Schwimmfähigkeit der Schüler fragen und ggf. Nichtschwimmer getrennt beaufsichtigen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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