ehrenamtliche Förderung in der GS erlaubt?

  • Hallo (besonders an alle rechtlich bewanderten Menschen/RektorInnen):
    Ich bräuchte im Namen von betroffenen Kindern und einer Schule ganz dringend eine Antwort auf folgendes Problem! Seit 01.11.03 arbeite ich ehrenamtlich als Förderkraft an einer staatlichen Grundschule in Niedersachsen, mache dort mit Kindern Einzelförderung in Deutsch oder Mathe, je nach Fall zwischen zwei- und fünfmal/Woche. Ich bin keine studierte Lehrerin (obgleich ich in einer anderen Richtung auch Pädagogik und Deutsch studiert habe), leite seit drei Jahren eine Elterngruppe LRS/Dyskalkulie, habe selbst ein betroffenes Kind. In der Schule habe ich über die Einzelförderung bereits mehreren Kindern einen Anschluß an die Klasse ermöglichen können - binnen weniger Wochen. Was ich also tue, ist erfolgreich und hilft Kindern, ihren Familien und auch den Lehrern – auch wenn ich nicht über die staatliche Berechtigung verfüge, dies zu tun. Nun ist der zuständige Dezernent der Bez.Reg. dahintergekommen bzw. unser Rektor, dem es zunehmend unangenehm ist, dass ich so gute Arbeit abliefere ohne dafür bezahlt zu werden hat persönlich angefragt, ob es Möglichkeiten gibt, mich anzustellen... (diese Schule hatte zuvor schon viele Jahre mit anderen „Ehrenamtlichen“ gearbeitet, das war dem Dezernenten auch bekannt!) Die Antwort war ein kategorischen „Nein“, der Dezernent möchte das ich aufhöre, dort zu arbeiten – für die Kinder, die es ohne meine Unterstützung nicht schafften, gäbe es auch andere Schulen (ich betreue auch ein vorwiegend verhaltensgestörtes Kind mit auch Wahrnehmungsschwierigkeiten (nicht lernbehindert), welches einen Lernrückstand von 1 Jahr bei mir in 3 Monaten aufholen konnte, aber die tägliche pädagogische Begleitung und „Seelenpflege“ dringend weiter benötigt, sie müsste dann wohl an die (einzig hier vorhandene) Sonderschule für Lernbehinderte wechseln!) Wer kann mir und meinem Rektor nun sagen: Gibt es eindeutige rechtliche Grundlagen, die es verbieten, eine versierte Kraft („wer heilt, hat Recht!) als Förderkraft einzusetzen – egal ob mit oder ohne Bezahlung? Umgekehrt: Gibt es rechtliche Grundlagen, die das erlauben? Die derzeitige Noch-Landesregierung wollte/will die „Selbstständige Schule“ einführen und im Rahmen dessen auch Experten von außen in die Schule lassen als Lehrende...PISA hat ja was ganz Ähnliches ergeben...Zudem auch das Sitzenbleiben/Wiederholen nicht der Königsweg ist, sondern das einzelne Kind gefördert werden muss so wie es in Skandinavien passiert! Nichts anderes mache ich hier – und zudem seit Monaten kostenlos! Ich wäre aber auch mit einem Vertrag auf 325,00Euro Basis zufrieden gewesen – es ist einfach so, dass mir die Arbeit mit den Kindern sehr viel Spaß macht und ich ein Lehramtsstudium nicht mehr nachholen kann, bin 35, voll in meine sonstigen Familienpflichten eingebunden und auch in meine ehrenamtliche Arbeit, ich hab` schlichtweg keine Zeit noch für 5-6 Jahre Vollzeitstudium! Mein Rektor möchte mich gerne behalten, weil er die Erfolge für die Kinder sieht, wir auch im Team gut zusammenarbeiten! Wer weiß Rat? (Gesetzestexte, Ansprechpartner beim Nieders. KuMi u.ä.) DRINGEND! Vielen lieben Dank, Silke
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  • Erstmal viel Lob für Deine Arbeit!
    Es ist wirklich zu dusselig, dass sowas mal wieder an der Bürolratie scheitern soll. Aber der Einfluss einer Bez.Reg beschränkt sich glücklicherweise auf ihre Einrichtungen.


    Was spräche denn dagegen, wenn Du den betreffenden Schülern privat 'Nachhilfe' gibst, wie das tausende von anderen auch machen? Du bist von den Eltern beauftragt (ich gehe mal davon aus, dass das kein Problem darstellen sollte). Die Schule empfiehlt Dich bloss (oder der einzelne Lehrer privat, falls auch das noch Probleme geben sollte). Vielleicht kannst Du die Räume der Schule nutzen, ansonsten gibt es sicher auch andere Räumlichkeiten in der Nähe, die sich für diese Zwecke nutzen lassen. Niemand kann Dich daran hindern, mit den anderen Lehrern zu sprechen und Probleme zu diskutieren.


    Also mein Tip: Lasst es einfach nicht mehr offiziell über die Schule laufen (insbesondere, wenn Du auch weiterhin ohne Bezahlung arbeiten würdest).
    Rechtlich gesehen wäre es dann ein Auftrag (unentgeltlich) nach § 662 BGB oder ein Dienstvertrag (entgeltlich) § 611 BGB.<br>

  • Ich habe von rechtlichen Dingen keinerlei Ahnung - wenn es dem Rektor wichtig ist, könnte er sich bei entsprechenden Stellen erkundigen.


    Zum einen weiß ich aber, dass es in NRW das GÖSS Projekt gibt zur Öffnung von Schule nach innen und außen und das Kooperationen wünschenswert sind. Es gibt ja auch Schulen, die AG´s anbieten im NAchmittagsbereich, die von Eltern geleitet werden.
    Ich glaube es ist eher das Problem, dass es um Geld geht.
    Ist es nicht denkbar, die Schulaufsicht herauszulassen und private Sponsoren für dein Tun zu finden (in NRW ist doch Sponsering erlaubt), das könnten doch der Förderverein oder vielleicht Geschäftsleute sein.
    Im Kindergarten bei uns ist etwas ähnliches. Die STadt will nicht, dass Eltern privat eine Musikschullehrerin bezahlen, die interessierten Kindern Unterricht erteilt. Nun wird es im Nebengebäude angeboten, dass nicht zum Kiga gehört und die Stadt kann nichts machen.
    Viel Glück und schade, dass du noch kämpfen musst, um dich zu engagieren.
    Es würde mich im Übrigen interessieren, mit welchen Materialien du arbeitest, denn ich habe mich in den letzten Monaten meines Erziehungsurlaubes verstärkt mit LRS auseinandergesetzt. Vielleicht kannst du mal etwas ins Netz stellen?
    flip<br>

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