Beiträge von undichbinweg

    Wie kann man etwas geheilt bekommen, wenn man es nie hatte? Man wuerde sowieso von erfolgreich therapiert sprechen ...


    Wie waere es damit, den Arzt seinen Befund als Fehldiagnose zu klassifizieren zu lassen, so dass die annuliert wird ... ist vllt besser als "geheilt", obwohl man (subjektiv gesehen) "nix hat".

    Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenstatusgesetz NRW:


    Zitat

    2.2.2
    [...]
    Das den in § 41 Bundeszentralregistergesetz genannten Behörden zustehende Recht, unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister zu erhalten, bleibt unberührt. Ferner ist von der Bewerberin oder dem Bewerber eine Erklärung (Anlage) zu verlangen, ob sie oder er vorbestraft ist und ob gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.
    [...]


    Also ja, man könnte darauf zugreifen...ABER die BezReg müsste gem. Paragraph 41, Abs. 4 einen guten Grund dafür angeben.


    Angeben müsste man es aber schon.

    Die Planstellen müssen nicht beamtenähnlich sein. vgl. § 102, Abs. 3 SchulG NRW. Können aber.


    "Das Beschäftigungsverhältnis derübrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer mussdemjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein."


    Das heißt, es käme ein Arbeitsvertrag gemäß TV-L mit Entgeltgruppe 13 in Frage.


    Eine Planstelle hat nichts mit Beamten oder angestellter Lehrer zu tun! Es geht lediglich darum, ob die Schule eine Stelle frei hat, jemanden unbefristet einzustellen: sei dies als Beamter oder angestellter. Die Voraussetzung für die Genehmigung, dich unbefristet einstellen zu können, war halt die PE/EFV.

    So: hier muß man zwischen PE/OBAS Seiteneinsteiger und ESchVO Feststellungsverfahren unterschieden.



    Ein Feststellungsverfahren führt nur zum Erlaubnis, an einer Ersatzschule ohne Lehramtsbefähigung zu unterrichten. Nach Abschluß des Verfahrens bekommt man eine Planstelle an der Schule.


    Nur weil man eine Planstelle hat, hat man nicht das Recht verbeamtet zu werden. Die Verbeamtung erfordert eine Lehramtsbefähig, die durch das Ablegen der 2. Staatsprüfung oder eine Zuerkennung durch das Landespersonalausschuß nachgewiesen wird. Dies Ergibt sich auch der Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) vom 05.03.2007, §5 Abs. 8, Satz 4: "Der erfolgreiche Abschluss des Feststellungsverfahrens führt nicht zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung." Somit gilt die Verbeamtung als ausgeschlossen.


    Eine Zuerkennung der Befähigung wird es definitiv nicht geben.


    Daher ist es sachlich richtig, daß die Verbeamtung fehlerhaft war, da die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Gemäß § 11, Abs. 1, Nr. 3 (b) liegt eine Nichtigkeit der Ernennung vor, da zum Zeitpunkt "nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter vorlag".

    Die Eingruppierung ist laut EntGO-L richtig.


    Als wissenschaflicher/universitaerer Hochschulabschluss zaehlt nur ein Studium, wo die Regelstudienzeit 7+ Semester betraegt. BAT Protokoll.


    Da muesste man aber mal fragen, weshalb das andere Diplom nicht beruecksichtigt wird.

    1. Ein Fach geht bei Musik oder Kunst geht NUR im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule.
    Da du an einer Gesamtschule bist, dann MÜSSTE dein Schulleiter die OBAS Stelle als Sek II-Stelle ausschreiben (sprich für Laufbahn 2.2 / ehemals höherer Dienst) - sonst nix da.


    2. Spanisch und Niederländisch, ohne die studiert zu haben --> keine einzige Chance, die als 2. Fach zu haben. Niveau A1 entspricht die 5. Klasse in Englisch !


    3. Bei OBAS bekommt man eine volle Stelle. Man kann maximal auf 20 Stunden reduzieren, wenn man die OBAS macht.


    Was geht vor? Der Erwerb der Lehrbefähigung sowie einen unbefristeten, gut bezahlten, sicheren Arbeitsplatz, was deine Träume erfüllt ? Oder nebenbei als Privatlehrerin arbeiten?
    So eine Chance bekommt man heutzutage so gut wie nie wieder - nutz es aus! :)

    So, ohne Debatte lege ich hier die Grundlage für die Einstufung vor:


    http://www.tdl-online.de/filea…EntgO_Lehrkr%C3%A4fte.pdf


    vgl. § 2, Abs 2., Seiten 11-12.


    Zwei Fächer benötigt man als Lehrer. Fehlt eins, gibt's weniger Geld.
    Ob das gerecht ist? Das ist hier nicht zu diskutieren.



    Festsetzung der Erfahrungsstufe, ebenfalls TDL.


    Wird aber nicht immer problemlos anerkannt (ich kenne mich damit aus ;))


    Mathe wird das dir aber das Genick bei der Anerkennung brechen, warne ich nur mal im voraus...ebenfalls als Quereinsteiger haettest du kaum Chancen wg. 10 SWS ...


    Fuer die Verbeamtung ist es bis 40 nicht so problematisch, aber in der Tat benoetigt man den QTS, bevor ueberhaupt etwas anerkannt wird.

    Scheiße, ich wußte, ich hatte etwas vergessen!


    Da der Unterschiedsbetrag zwischen E13 (nicht Erfüller) und E13SR (Erfüller) in den letzten 10 Jahren auf praktisch 0,-€ monatlich reduziert wurde, haben sie tatsächlich angefangen, den Unterschied durch die Stufenlaufenzeiten zu regeln! Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf E13 sondern auf alle Nichterfüller.


    "Für ab 1. August 2015 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse: Stufe 2 nach 2 Jahrenin Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2"

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