"Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, daß sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können."
(KMK 1994, S. 5)
Der SPF, aus dem sich der Anspruch auf besondere pädagogische Unterstützung an Sonderschulen oder allgemeinen Schulen ableitet, wird dabei von einer sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkraft festgestellt. Er kann nach der Überwindung der Schwierigkeiten jederzeit wieder aufgehoben werden.
SPF kann in verschiedenen Entwicklungsbereichen/Förderschwerpunkten vorhanden sein (bei manchen Schülern ist auch die Zuordnung zu mehreren Bereich sinnvoll/notwendig):
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt Sprache
- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
- Förderschwerpunkt Sehen
Die genauen Vorgaben und Verfahren zur Beantragung, Diagnostik und zum weiteren Vorgehen nach der Festellung von SPF unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern zum Teil erheblich.
Quelle: KMK-Empfehlungen 1994
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