Bedeutung der 1. Staatsexnote für die zweite:-)

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 26.01.2006 11:53:
    In NRW dürfen die Noten, d.h. die Vorbenotung,die Note der Arbeit etc., nicht auf den Tisch.


    ...trotzdem werden sie in den meisten Prüfungen inoffiziell ausgeplaudert, vor allem wenn es um Bestehen oder Durchfallen oder aber um sehr gute Noten geht -> die wollen ja genau wie unsereiner bei den Schülern meist das Beste rausholen. Diese Infos zu unterbinden liegt beim Prüfungsvorsitzenden, manche nehmen es dann genau, andere weniger.
    JJ

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