Sonderpädagogin im Grundschulkapitel?

  • Bei den aktuellen Ausschreibungen bei Leo ist eine für mich interessante Stelle, bei der eine Sonderpädagogin für den GU an einer Grundschule gesucht wird. Es steht allerdings - anders als bei den anderen derartigen Stellen - der Nachsatz: Sonderpädagogin im Grundschulkapitel.


    Mal ganz blöd gefragt (ich hatte sowas im Seminar *damals*gehört): Wirk sich das auf die Besoldung aus? Wird man dann nicht in A13 sondern A12 eingestuft?


    LG, Frau Bounty

  • Hallo Frau Bounty,
    ich habe zu dem Thema - weils neu in NRW ist - neulich ein Infopapier vom Personalrat bekommen, daraus zitiere ich jetzt mal den Anfang:


    "Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 werden alle Planstellen von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für den gemeinsamen Unterricht in das Grundschulkapitel verlagert. Das bedeutet, dass alle Stellen aus dem Förderschulbereich, die bisher im Rahmen von Abordnungen an die Grundschulen gingen, zukünftig als Planstellen für Sonderpädagogen (A13) im Grundschulbereich geführt werden."


    Liebe Grüße
    Chiaro

    "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht."
    (afrikanisch)

    Einmal editiert, zuletzt von Chiaro di luna ()

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