Bewerbung - polizeiliches Führungszeugnis?

  • Hallo,


    braucht man ein polizeiliches Führungszeugnis für eine Bewerbung?


    Gegen mich wird nicht ermittelt oder so, aber ich frag nur.


    Mit 14 gabs mal ne Mini-Jugendsünde. Mutproben nannten wir das. Das hab ich mal ne Zeitschrift geklaut. Und bin natürlich erwischt worden. Der Fall ist damals gleich wegen Nichtigkeit eingestellt worden.


    Hoffe dem steht eine Bewerbung nichts entgegen. Weiss ja nicht, ob sowas auf meinem polizeilcichen Führungszeugnis vermerkt ist. Bin gerade bisschen verunsichert.


    Help me.



    Grüße

  • Moin David,


    Keine Angst!


    Du bist ja anscheinend nicht einmal verurteilt worden.


    Nur Verurteilungen über 3 Monate Freiheitsstrafe bzw. 90 Tagessätzen werden in das Führungszeugnis eingetragen (Bei Ersttätern).


    Jugendstraftaten die mit einer Bewährungsstrafe bis zu 2 Jahren belegt wurden, werden in der Regel auch nicht eingetragen.


    Gelöscht werden auch größere Straftaten in der Regel nach 5 Jahren. Ausgenommen sind Sexualstraftaten.


    Also selbst umfangreiche Straftaten, die Du mit 14 begangen haben könntest, würden mit Beginn des Referendariats (da ist man ja in der Regel schon über 20 ;) ) nicht mehr im Führungszeugnis stehen!


    Hoffe, das beruhigt Dich etwas ;)


    VG
    Peter



    [SIZE=7]Edit:Typo[/SIZE]

    Eine Diskussion mit jemandem, der seine Wahrheit schon gefunden hat, ist aussichtslos!

    2 Mal editiert, zuletzt von phileas ()

  • Hui, ich dank dir vielmals. Mein Puls ist gerade von 3000 auf 80 gesunken..


    Vielen, vielen Dank. Hab schon alles verrückt gemacht...

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