Nebentätigkeit

  • Darf ich eine Nebentätigkeit während der Beurlaubungszeit (unbezahlt) ausüben? Wie sieht der Stundenumfang aus? Darf man auch als Nachhilfelehrer tätig sein? Oder wird dies untersagt, da es Berührungpunkte zu meinem eigentlichen Job gibt?


    LG

  • Gemäß TV-L ist eine Nebentätigkeit anzeige-, bei Beamten i.d.R. genehmigungspflichtig.
    Prinzipiell steht einer Nebentätigkeit während der Beurlaubungszeit nichts entgegen.
    Nachhilfetätigkeit kann durch den Dienstherren in der Art beauflagt werden, dass keine "eigenen" Schüler (imo: der "eigenen" Schule) unterrichtet werden dürfen.


    Grüße Torsten


    http://www.lehrerportal.info/

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