Anmeldeschein f. weiterführende Schulen NRW

  • Hallo!


    Ich hoffe, einige von euch können mir weiterhelfen, denn ich habe ein paar Fragen zum neuen Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen in NRW.


    Also, seit diesem Schuljahr ist es ja so, dass die Kinder mit ihrem Zeugnis und der Empfehlung für die weiterführenden Schulen einen Anmeldeschein bekommen, den sie an ihrer Wunschschule abgeben müssen. Für alle weiterführenden Schulen in einem "Einzugsgebiet" soll es zudem einen einheitlichen Anmeldezeitraum geben.
    Zweck des Anmeldescheins ist es, dass die Kinder nicht parallel an zwei Schulen angemeldet werden können und dadurch Plätze blockieren. Werden die Kinder an einer Schule nicht angenommen, erhalten sie ihren Schein zurück und müssen zu einer anderen Schule.


    Jetzt meine Fragen:


    1) Was geschieht, wenn Kind an Wunschschule 1 abgelehnt wurde und die 2. Schule ebenfalls keine Kinder mehr annimmt, da in der Zeit zwischen Anmeldung an Wunschschule 1 und der Ablehnung von dieser bereits alle Plätze an der Wunschschule 2 vergeben worden sind?
    Besonders problematisch wird es dann, wenn es keine Schulen der gleichen Schulform mehr in der Nähe gibt. Ich befürchte, dieser Fall wird bei uns eintreten: Sowohl auf die Gesamt- als auch auf die Realschule bei uns herrscht ein großer "Run". Außerdem gibt es bei uns zwei Gymnasien, die sich zwar untereinander absprechen bzgl. der Annahme und Ablehnung von Schülern, aber es besteht ganz konkret die Möglichkeit, dass insgesamt mehr Kinder an ein Gymnasium wolllen, als beide Schulen zusammen aufnehmen können.


    2) Was ist, wenn ein Kind unter Vorbehalt an einer Schule angenommen wird, aber in den Probeunterricht muss (der erst nach Ablauf der Anmeldefrist aller Schulen stattfindet), diesen nicht "besteht" und dann doch noch im Nachhinein von der Schule abgelehnt wird.



    Außerdem habe ich noch eine Frage zu den Protokollbögen für die Beratungsgespräche. Bei uns sehen die so aus, dass dort vermerkt wird, für welche Schulform das Kind aus Sicht der Lehrperson geeignet / mit Einschränkungen geeignet ist. Unten muss dann angekreuzt werden, ob die Eltern dies ebenso sehen, oder eine andere Schulform wählen möchten. Was ist nun, wenn ich Realschule / mit Einschränkungen GYM empfehle und die Eltern das Gymnasium möchten --> Kreuze ich an, die Eltern stimmen mit meiner Empfehlung überein oder nicht (GYM habe ich ja nur mit Einschränkung empfohlen).



    Fragen über Fragen . . .


    Ich hoffe, ihr könnt helfen.


    LG


    Sina

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