Ersten BAT-Vertrag nach Ref kündigen in Probezeit? Folgen?

  • Hallo,


    Habe dieses Jahr mein Referendariat Grundschullehramt in Hessen fertig bekommen und danach keinen BAT-Vertrag in einer Grundschule angeboten bekommen.


    In der Not (wollte auf keinen Fall arbeitslos sein) habe ich kurz vor Ende der Sommerferien an einer Hauptschule (Brennpunktschule mit extremem Lehrermangel) einen BAT-Vertrag angenommen.


    Wurde dort in die schlimmsten Klassen gesteckt, die sont niemand machen will und ich bin mit den vielen Problemschülern total überfordert (und sehne mich sehr zu den lieben Grundschülern zurück!)


    Auch wenn erst wenige Wochen rum sind, bin ich mir absolut sicher, dass ich lieber arbeitslos bin als dort weiter zu arbeiten und mich von den vollkommen unmotivierten Schülern mobben zu lassen.


    Ich würde gerne zum Halbjahr oder nächstes Jahr wieder versuchen, an eine Grundschule zu kommen. Bis dahin bin ich eben (natürlich ohne ALG) arbeitslos (und erhole mich vom Referendariat und bin mal nur für meine Kinder da).


    Oder seht Ihr eine Chance, innerhalb des Halbjahrs irgendwie an eine Grundschule zu kommen?


    In der Probezeit kann ich ja problemlos und recht schnell zum Monatsende kündigen, aber was passiert danach?


    Wie sieht es aus, wenn ich mich dann am gleichen Schulamt (bin örtlich ziemlich gebunden) oder in einem benachbarten Landkreis in wenigen Monaten für Grundschule bewerbe?


    Steht dann in meiner Personalakte: "Versagerin, ist mit den Schülern nicht klar gekommen und hat nach zwei Monaten geschmissen" und es wird schwerer/unmöglich zukünftig einen BAT-Vertrag an einer Grundschule zu bekommen?


    Oder werde ich irgendwie gesperrt oder bekomme Maluspunkte auf irgendwelchen Wartelisten?


    Oder hat meine Kündigung in der Probezeit keinerlei Einfluss auf meine zukünftigen Einstellungschancen als Grundschullehrerin?


    Ich bin für jeden Tipp dankbar!


    Sandy

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