Quereinsteiger Verbeamtung möglich nach Ref. ?

  • Hallo,


    also wenn ich mein Ref. in Niedersachen bestehe werde ich dann als Beamter angestellt oder als Angestellter.


    In den Unterlagen steht immer:


    „Die Einstellungen erfolgen bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen im Beamtenverhältnis“ (Was bedeutet dieser Satz?)


    Erfülle ich als Quereinsteiger die „laufbahnrechtlichen und sonstigen Einstellungsvoraussetzungen“ oder heißt es spätrer dann: - aber sie haben ja nicht auf Lehramt studiert und können somit nicht verbeamtet werden.


    Ich wollte gerne wissen, ob Quereinsteiger, die ihr Referendariat bestanden haben in Niedersachen, die gleichen Chancen haben verbeamtet zu werden wie Lehramtsstudenten.


    Danke

    Schüler ich bin dein Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von vader ()

  • Hallo,


    die laufbahnrechtliche Voraussetzung ist vor allem die Altersgrenze (aber selbst da gibt es Schleichwege, wenn man gebraucht wird) und eine der sonstigen Voraussetzungen ist die amtsärztliche Untersuchung.


    Du hast das Glück, dass mit diesem Passus als Regelfall die direkte Verbeamtung ohne weitere Warteschleifen als Angestellter festgeschrieben ist. Ohne diesen Passus könntest du auch als Angestellter eingestellt werden; so müssen sie dich aber als Beamten nehmen (ok, unter den oben genannten Voraussetzungen, die aber für alle gelten).


    Schönen Gruß,
    Golum

  • Hallo,


    Golum hat es schon ausgeführt, es kommt eben eigentlich "nur" auf die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen an, und da stehen die Chancen einer Verbeamtung bei Dir deutlich besser, denn wenn die Voraussetzungen passen (und die sind ja nachlesbar in den einschlägigen Gesetzen), dann steht ja einer Verbeamtung nichts mehr im Wege, es sei denn, man selbst möchte gar nicht Beamter werden, sowas gibt es ja auch... :D

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

Werbung