Dienstliche Beurteilung für Beförderungsstellen

  • Ich habe eine Frage, von der ich hoffe, dass vielleicht jemand von euch die Antwort kennt - es geht dabei um NRW:
    wenn ich mich auf eine Beförderungsstelle (A13 --> A14) bewerbe, ist ja eine sogenannte dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter / die Schulleiterin erforderlich. Wenn ich diese Stelle nun nicht bekomme und mich 1/2/3 Jahre später auf eine andere Beförderungsstelle bewerbe, hat dann die vorherige dienstliche Beurteilung noch Gültigkeit oder muss eine erneute erstellt werden?


    Wenn wer was weiß (und sei es ein Tipp wo im Paragraphendschungel man dazu etwas findet), wäre ich dankbar für jede brauchbare Information. Danke, SirToby

  • bei uns sind sie 2 jahre gültig (dürfte sich im landesbeamtengesetz finden). wenn man vor ablauf dieser zeit eine neue möchte, kann man die von der schulleitung einfordern.

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