Versetzung-Probezeit-berufliche Schulen

  • Hallo,
    es geht um Bayern, berufliche Schulen.
    Laut aktuellem Informationsblatt des KUMI ist eine Versetzung erst nach der Probezeit möglich.

    http://www.km.bayern.de/imperia/md/con…bayern_2010.pdf

    Dennoch steht in diesem Blatt, dass jede Lehrkraft am offenen Verstzungsverfahren, sprich Direktbewerbungsverfahren teilnehmen kann.

    Meine Frage:
    Bedeutet das, dass ich mich zwar nicht versetzen lassen kann (also passiv: sodass die Regierung die Versetzung durchführt), mich aber trotzdem über das Direktbewerbungsverfahren an einer anderen Schule erneut bewerben kann und die Stelle annehmen kann, falls mich ein Schulleiter aufnimmt.

    Voraussetzung: eine Freigabe meines Schulleiters?

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