• ich kenne einen fall da wurde nach einem dienstjahr versetzt (nach der elternzeit), rektor war aber einverstanden.


    warum hast du dich beworben, wenn du gar nicht dauerhaft an der schule bleiben willst?


    ich würde mich an die gleichstellungsbeauftragte wenden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von nashorn
    warum hast du dich beworben, wenn du gar nicht dauerhaft an der schule bleiben willst?


    Du meinst das nicht ernst, oder? Schließlich willst Du auch gerade das Bundesland wechseln. Oder hast Du Dich beworben und beschlossen, dass Du bis zur Pension an dieser Schule belibst?


    Ich finde es durchaus legitim, dass man im Zuge der Familienplanung sich solche Gedanken macht.


    Als ich mich beworben habe, war ich ungebunden und es war mir ziemlich egal, wo es mich hin verschlägt. Allerdings könnte meine Schule noch so toll sein und ich würde mir allein schon auch wegen Aufstiegschancen Gedanken machen, ob ich ewig an dieser Schule bleiben wollen würde. Das geht ja in den seltensten Fällen.


    So weit ich weiß, werden die 5 Jahre im Regelfall immer noch eingehalten. Dein Chef kann meines Wissens nach bis zu 3x eine Versetzung ablehnen. Eventuell gilt aber auch bei Euch die Regel, dass Du Dich nach Mutterschutz und Elternzeit wohnortnah versetzen lassen kannst. Am Besten wirst Du wohl echt mal beim RP anfragen. Speziell Nummer 3 erscheint mir da ja interessant für Dich.

  • Hallo Tupfentier,


    soweit ich weiß, wird man nach der Elternzeit wohortnah eingesetzt!!!
    Dies gilt aber nur für die Zeit nach der Elternzeit. Wenn du also in deiner Elternzeit arbeiten willst, wirst du weiterhin an deiner Stammschule eingesetzt.


    Nachfragen kannst du beim Schulamt oder auch bei der Bezirksregierung.


    Viel Erfolg

  • Zitat

    Original von Dalyna


    Schließlich willst Du auch gerade das Bundesland wechseln.


    Nein, nicht im Moment. Das ist Zukunftsmusik. Ich habe mich damals nicht schulscharf beworben und werde bis dahin über fünf Jahre an meiner Schule gewesen sein.


    Außerdem habe ich nur gefragt und nix bewertet.

  • zu 1: Kommt drauf an. Muss nicht immer eingehalten werden.
    Musst Du doch das Gespräch mit Deinem Schulamtsmenschen suchen.-



    Zum Personalrat: Die haben SCHWEIGEPFLICHT, somit DARF da gar nichts an Deiner Schule raus kommen, wenn Du das nicht willst! Ich würde an Deiner STelle einen Termin machen. Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.


    3 x darf der Rektor ablehnen. Warum hat er Dir das denn gesagt, dass er Dich nicht frei gibt?

  • Hallo Tupfentier,


    ich habe gerade interessiert die Beiträge in deinem Thread gelesen und vor allem deinen letzten. Ich bin nämlich in einer ganz ähnlichen Situation, nur schon etwas länger an meiner Schule (an der ich auch, wie du, super gern unterrichte), bin fast 30, habe einen Partner, der nicht in die Nähe der Schule ziehen kann und so langsam denkt man halt an Familie...


    Wollte dir nur sagen, dass ich dich sehr gut verstehe. Ich möchte auch ungern irgendwo neu anfangen und dann (so es denn klappt!) bald wieder wegen einer Schwangerschaft ausfallen.


    Ich wünsch dir jedenfalls alles Gute!


    Liebe Grüße
    sunshine_lady

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