Bewerbung während Elternzeit?

  • Hallo!
    Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und bin auf der Suche nach einer näher gelegenen Schule, da ich nach der Elternzeit im nächsten Jahr nur Teilzeit arbeiten möchte und meine jetzige Schule ca. 100 km weit entfernt liegt - der Aufwand würde sich finanziell wahrscheinlich kaum lohnen; abgesehen vom Zeitfaktor. Nun weiß ich aber nicht, ob ich mich überhaupt während der Elternzeit bewerben kann und ob ich mich dann an der neuen Schule selbst vertreten kann. Ein weiteres Problem stellt mein jetziger Vertrag an einer privaten Schule dar. Ich bin zwar verbeamtet, aber eben auf privater Ebene und nicht auf staatlicher. Ich bräuchte also eine Freigabe des jetzigen Schulträgers, um mich für staatliche ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
    Kann ich mich also - vorausgesetzt, ich bekomme eine Freigabe - während der Elternzeit bei leo auf eine Stelle bewerben? und muss ich dann zum angegebenen Datum anfangen oder kann ich meine Elternzeit erst beenden bzw. mich erst einmal selbst vertreten, bis die Elternzeit abgelaufen ist? Kann ich auch eine Elternzeit, die bei einem Schulträger bewilligt worden ist, bei einem anderen (das wäre in meinem Fall der Schulträger der neuen Schule, also das Land NRW) verlängern lassen, wenn die 3 Jahre noch nicht erreicht wurden?
    Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir einige davon beantworten.
    Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

  • hallo nochmal! hier kommt noch eine Frage hinterher: Ich hatte für meine Erstgeborene im Jahr 2008 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt und auch bekommen. Als diese beendet war, kam fast auf den Tag genau mein zweites Kind zur Welt, daher habe ich die Elternzeit für das erste Kind nicht mehr verlängert. Nun weiß ich, dass man sich ein Jahr aufheben kann, bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat, hatte dies aber leider nicht mit dem Arbeitgeber besprochen.
    Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch 1 1/2 Jahre Elternzeit übrig; geht davon das eine halbe Jahr verloren, weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten Kindes genutzt habe? Und habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?
    Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet hat? Oder gibt es da Fristen? Hat es vielleicht schon mal jemand erlebt, dass einem dieses letzte Jahr nicht mehr genehmigt wurde, weil man es im Voraus nicht beantragt bzw. sein Vorhaben nicht geäußert hatte, dieses Jahr erst in ein paar Jahren in Anspruch zu nehmen?
    Und wie sieht das Ganze bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Kann ich bei einem neuen Arbeitgeber ein drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun hat? Oder kann ein neuer AG (wäre ja im günstigsten Fall bei mir das Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?
    schon wieder sooo viele Fragen... Vielleicht weiß dazu jemand etwas. Ich hoffe es!


    Danke!

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