17. Juni 2012 13:57 #1 Liebes Forum,kann mir jemand die Gesetzesgrundlage für die Attestauflage bei Schulpflichtsverketzungen mitteilen? Im HmbSG habe ich die Attestauflage nicht konkret erwähnt gefunden. Gibt es eine RVO oder VwV?Danke!Gruß.
17. Juni 2012 19:22 #2 Hast du da schon mal reingeschut?http://www.hamburg.de/contentblob/64…en-pdf-2009.pdfVielleicht steht da was konkretes.
17. Juni 2012 20:59 #3 Nein, leider stand eben genau da nicht drin. Aber mein Kollege hat hier etwas gefunden: http://www.hamburg.de/contentblob/30…o-grundstgy.pdf§4 ist zumindest ein Paragraph, in dem ein Attest mal erwähnt wird. Leider nur in Bezug auf Leistungsnachweise.Danke für Deine Mühe!