Probezeit ohne Revision beenden???

  • Hallo zusammen,
    ich bin Grundschullehrerin in NRW und schwanger. Seit Februar habe ich aus gesundheitlichen Gründen ein individuelles Beschäftigungsverbot durch meinen Gynäkologen bekommen.
    Da dies sehr plötzlich kam, konnte ich meine Revision bisher nicht ablegen.
    Meine Probezeit endet nun innerhalb der Mutterschutzzeit. Es hätte alles super gepasst. Zeitlich würde die Probezeit auch jetzt nicht verlängert, da Beschäftigungsverbot und Mutterschutz als Arbeitszeit gelten und nicht zur Verlängerung der Probezeit führen dürfen.
    Nun meine Frage: Kann ich auch ohne Revisionsprüfung Beamtin auf Lebenszeit werden? Oder sind ist ein Unterrichtsbesuch sowie ein Gespräch mit der Schulleitung zwingend notwendig? Die erste Revisionsprüfung nach der Hälfte der Probezeit habe ich auch schon hinter mir.


    Da meine Schule recht weit von meinem Wohnort entfernt liegt, würde ich mich nach der Elternzeit gerne versetzen lassen. Nimmt dann der neue Schulleiter die Revisionsprüfung ab und schreibt das Gutachten? Muss die alte Schulleitung auch ein Gutachten schreiben?


    Es wäre super, wenn jemand antworten würde.


    LG Brum

  • Hallo,
    also ich war in der gleichen Situation in der Schwangerschaft, ABER: ich wurde erst geprüft, als ich zurück im Schuldienst, leider an meiner alten Schule war. Bei einer Versetzung - bei mir wäre es ein anderes Bundesland gewesen - wäre mir alles verfallen, so zumindest die Bezirksregierung. Habe dann in den sauren Apfel gebissen :S

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