Besoldung von Gymnasiallehrer an Gesamtschule mit Oberstufe

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Frage:
    Werde bald das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien beenden. Habe gerade eine Planstelle an einer integrierten Gesamtschule in Hessen mit gym. Oberstufe angeboten bekommen.
    Leider weiß ich nicht, ob ich dort so besoldet werde wie bei einem Einsatz an einem reinen Gymnasium. Habe mal gelesen, dass sich die Besoldung nach dem Unterrichtseinsatz richtet und nicht unbedingt nach dem Abschluss. Ich würde dort vorerst hauptsächlich in der Sek. 1 unterrichten. Kann ich trotzdem davon ausgehen, dass ich mit A13 Z (höherer Dienst - Studienrat) besoldet werde? (Wäre das die Besoldung für einen reinen Gymnasiallehrer?). Bin mittlerweile durch das Nachlesen im Netz vollständig verwirrt.


    Viele Grüße

  • Ich weiß, dass in SH Gym-Lehrer das gleiche Gehalt bekommen, egal ob sie an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium arbeiten. Wenn man in der Oberstufe / also Sek II eingesetzt ist, muss man ca. 2 Stunden weniger arbeiten und bekommt trotzdem das volle Gehalt (unabhängig von der Schulart).
    Aber wieso rufst du nicht einfach beim Ministerium oder beim Finanzverwaltungsamt an?

  • Ich würde sagen, es hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen du eingestellt wurdest, ob als Sek I oder Sek II Lehrer?
    Würde mich aber auch lieber an die verlässlichen Stellen (Deine neue Schule, Ministerium etc) wenden, die wissen das besser als ein Internetforum.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

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