Vertrauensverhältnis gestört

  • Die Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation ist in unserem Beruf essentiell, das sollte man nie vergessen. ;)


    OK, back to topic. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Aufsichtspflicht war gewährleistet und fertig. Lasst die Eltern doch machen. Das geht eh erstmal über den Dienstherrn und eure Schulleitung ist da auch in der Pflicht. Und warum sollte man die Schüler nicht mehr unterrichten? Das wäre in meinen Augen keine Frage des Vertrauensverhältnisses. Die Schulleitung könnte höchstens einen Unterrichtsauschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme androhen bzw. erteilen (je nachdem).

  • Die Schulleitung könnte höchstens einen Unterrichtsauschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme androhen bzw. erteilen (je nachdem).

    Dafür müsste es dann aber auch einen Anlass geben. Verprügelt worden zu sein, ist ebenso wenig ein Vergehen wie das Beschreiten des Rechtsweges durch Dritte. Selbst wenn letzteres missbräuchlich geschähe, ist es mehr als fraglich, ob dieses Fehlverhalten dem Schüler zuzurechnen ist.


    Um es Mal klar zu sagen, mir kommt es so vor, als wenn wir hier über mit Hilfe eines herbei fabulierten Vertrauensverhältnisses verklausulierte Drohung "Wenn deine Eltern/Betreuer/Whoever und anzeigen, schmeißen wir dich 'raus." reden.


    Diese Überlegung ist noch nicht einmal als Frage zulässig.


    Also hält man schön die Füße still und wartet ab.


    Pausi

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