Die Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation ist in unserem Beruf essentiell, das sollte man nie vergessen.
OK, back to topic. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Aufsichtspflicht war gewährleistet und fertig. Lasst die Eltern doch machen. Das geht eh erstmal über den Dienstherrn und eure Schulleitung ist da auch in der Pflicht. Und warum sollte man die Schüler nicht mehr unterrichten? Das wäre in meinen Augen keine Frage des Vertrauensverhältnisses. Die Schulleitung könnte höchstens einen Unterrichtsauschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme androhen bzw. erteilen (je nachdem).