Hilfsmittel für Klausur: Prüfer sagt nein, Prüfungsamt ja

  • Hallo!


    Im Internet steht bei meinem Landesschulamt, dass wir für die Examensklausuren Wörterbücher benutzen dürfen. Der Prüfer selbst hat aber gesagt, dass diese nicht erlaubt sind.


    Kann ich nun trotzdem davon ausgehen, dass ich ein Wörterbuch mitbringen kann? Sprich: Wessen Wort zählt mehr, das des Prüfers oder des Landesschulamtes?


    Gruss

  • Cirok, schau doch einfach auf das Blatt mit den Hinweisen zu den Klausurterminen. Wenn dort steht, dass du ein Wörterbuch (einsprachig) benutzen darfst, dann kannst du ein eben solches Buch mit in die Klausur nehmen. Voraussetzung ist aber, dass diese keinerlei Markierungen o.ä. enthalten darf.


    Viel Erfolg bei den angehenden Klausuren - ich schreibe morgen die Erste!

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