Aufsichts-Entlastung für Naturwissenschafts-Lehrer?

  • Hallo
    habe auf einer Fortbildung im letzten Jahr gehört, dass man als NW-Lehrer aus Gründen z.B. zur Versuchsvorbereitung von den Pausenaufsichten freigestellt werden sollte. Kann mir jemand verraten, ob das stimmt, und vor allem: o es verschriftlicht ist?
    1000 Dank

  • Ich kann mir das nicht vorstellen. Als Musiklehrer muss ich häufig auch vor der Stunde im Musikraum was vorbereiten. Mehrere Instrumente stimmen mit 30 Kindern im Raum macht sich nicht so gut. Vergleichbares dürfte auf Kunst und Sport zutreffen. Zusammen mit NW bzw. Bio/Chemie/Physik wäre dann schon knapp die Hälfte aller Fächer abgedeckt ...

  • Welcher Lehrer, welchen Faches auch immer, hätte nicht in den Pausen mehr als genug vorzubereiten oder zu tun?


    Nele

  • Also ich kenne das nur so, dass du nach NaWi-Unterricht keine Pausenaufsicht haben darfst. Dies ist aber wohl mehr wegen Aufräumen als Vorbereiten? Macht ja irgendwo Sinn, wenn ich mir ansehe, wie voll so ein Vorbereitungswagen werden kann. (Ist auch Scheiße für die anderen Fächer, ja, aber wenn man einen Schülerversuch auf dem Wagen hat, ist der normalerweise voll und in den Sammlungen herrscht eigentlich immer Platzmangel, so dass man nicht einfach mal eben auf einem Tisch vorberteiten und dann kurz umräumen kann.)
    Wobei ich sagen muss (ohne für Bio sprechen zu können): Chemie ist da das schlimmste Fach. In Physik hat man mit etwas Glück Experimentierkästen in den Räumen und muss auch eher selten putzen (Teilweise natürlich aufwendiger in der Vorbereitung). In Chemie hat man das Problem, dass viel Putzkram anfällt, selbst wenn man die SuS spülen lässt, muss ja noch getrocknet werden, Chemikalien weggeräumt, manche müssen (nach Demoversuchen) im Giftschrank verschlossen verden, Entsorgung... Riesenfaktor: Chemikalien suchen, die Kollegen vorher gebraucht haben. Da gibt es gefühlt hundert Systeme um das zu managen. ;)
    Ich zitiere mal nach Hessischer Aufsichtsverordnung Anhang II: "3.2 Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht unmittelbar nach naturwissenschaftlichen oder arbeitstechnischen Fachstunden zu anderen Aufsichten (z.B. Pausenaufsichten) eingeteilt werden."
    Das heißt, man kann dann Frühaufsicht machen. Sollte für dein Bundesland wenn im Äquivalent gefunden werden.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Vielleicht ist das auch gar kein Fall für die Vorschriften sondern einfach eine Frage von Absprachen? Wenn der Stundenplaner weiß, dass Aufsichten nach Experimentalunterricht unpraktisch sind, kann er sich danach richten.


    Die Vorschriften, die es in NRW zur Aufsicht gibt, sind recht wenig detailliert. Ich entsinne mich, Mal recherchiert zu haben, weil es genau wissen wollte. Ich habe fast nichts gefunden. Insofern vermute ich, dass niemand an eine solche Detailregelung gedacht hat.


    Ich habe gerade noch Mal geschaut, ein entsprechender Erlass sieht so aus:


    http://www.schulministerium.nr…tErste_Hilfe/Aufsicht.pdf


    Das ist aber nur ein Schnellschuss. Interessant ist der Verweis, dass die Grundsätze der Aufsichtsführung gem. Schulgesetz von der Lehrerkonferenz beschlossen werden. Mit entsprechendem Vorlauf könnten ihr also eine entsprechende Regelung für eure Schule hinbekommen.


    Aber, wie gesagt, das ist nur ein Schnellschuss. Einfach ignorieren.


    Pausi

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