Frage Deutsch Sek II, Bewertung bei 'verstümmelter' Klausur

  • Eine Frage v.a. an die Kollegen/Kolleginnen in NRW, Deutsch : in den Abiklausuren gibt es ja 35 Punkte für die Darstellungsleistung. Ich wende dieses Schema auch auf die Klausuren in der Q1 und Q2 an. Nun habe ich hier die Klausur von einem Schüler, der plötzlich ein totales Blackout gehabt haben muss, jedenfalls bricht seine Analyse in beiden Punkte plötzlich ab bzw. er hat alles durchgekrakelt, sodass er also inhaltlich kaum Punkte hat, weil er ja auch wenig geschrieben hat. Wie handhabt ihr es denn da mit den Punkten für Aufbau, sprachliche Richtigkeit usw.? Es ist ja klar, dass ich auf einer Seite deutlich weniger Fehler als auf zehn Seiten mache, den Aufbau kann ich ja auch nicht bewerten. Punkte für das richtige Zitieren kann ich eigentlich nicht geben - weil er aber auch nach der Inhaltsangabe abgebrochen hat und da wird nicht zitiert.
    Die Arbeit kann nur als mangelhaft bewertet werden, weil eben kaum was da ist, dieser Fall hier ist ja auch sehr extrem. Aber wie macht ihr das sonst bei ähnlichen Fällen?

  • Eine ausreichende Darstellung ist auch nur auf Basis einer hinreichend vorhandenen Bearbeitung möglich. Falls eine Arbeit derart lückenhaft ist, stellt sich die Frage ja lediglich bei den rein sprachlichen Bewertungskriterien. Und da ist zu fragen, ob man wirklich in den AFB 4, 5 und 6 Punkte geben sollte, wenn ein Schüler nur einen Satz in der gesamten Klausur geschrieben hat, den aber präzise formuliert und syntaktisch korrekt und fehlerfrei. Der gesunde Menschenverstand verbietet dies natürlich. Daher kann eine solche Klausur nur mit "ungenügend" oder bestenfalls "mangelhaft" bewertet werden.

  • Eine ausreichende Darstellung ist auch nur auf Basis einer hinreichend vorhandenen Bearbeitung möglich. Falls eine Arbeit derart lückenhaft ist, stellt sich die Frage ja lediglich bei den rein sprachlichen Bewertungskriterien. Und da ist zu fragen, ob man wirklich in den AFB 4, 5 und 6 Punkte geben sollte, wenn ein Schüler nur einen Satz in der gesamten Klausur geschrieben hat, den aber präzise formuliert und syntaktisch korrekt und fehlerfrei. Der gesunde Menschenverstand verbietet dies natürlich. Daher kann eine solche Klausur nur mit "ungenügend" oder bestenfalls "mangelhaft" bewertet werden.


    Wird sie ja auch - mehr kann es auch nicht sein. Der Schüler ist ja über den AFB 1 nicht hinausgekommen (warum auch immer ... denn das, was da steht, sieht gut aus ... )

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