Dienstliche Aufgaben an einer alten Schule nach Versetzung

  • Ich würde den Schulleiter anrufen, wenn ihr ein normales Verhältnis habt. Wenn es Knatsch gab, woanders informieren. (Beim Verlag selber? Der Schulbehörde?) Ich kenne dieses Verleihsystem nicht, würde mich aber nicht schriftlich dazu äußern. Kann mir kaum vorstellen, dass man dich haftbar machen kann, erst mal in Ruhe nachfragen.

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