Aufwertung von Ordnungsgruppen

  • Glücklicherweise habe ich eine Vertretungsstelle ergattern können. Nun frage ich mich, ob mir diese Stelle mit ca. 450 zu leistenden Stunden auch eine Aufwertung der Ordnungsgruppe einbringt. Ich ahne es schon: wahrscheinlich erst ab 500 Stunden! Wo finde ich eine Auflistung, aus der hervorgeht, welche Stundenzahl zu welcher Aufwertung führt?
    Und noch etwas: Macht es einen Unterschied, ob ich diese Stunden an einer Realschule oder am Gymnasium ableiste?
    Vielen Dank für alle Antworten, Jinny

  • Habe gerade selbst doch noch was zu dem Thema gefunden:


    "Für geleistete Unterrichtsstunden nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung im Schuldienst bzw. Ersatzschuldienst in NRW kann man bis zu acht Ordnungsgruppen höher steigen:
    500 Stunden = 2 Ordnungsgruppen höher,
    weitere 350 Stunden = weitere 2 Ordnungsgruppen höher,
    weitere 350 Stunden = weitere 2 Ordnungsgruppen höher,
    weitere 300 Stunden = weitere 2 Ordnungsgruppen höher;
    bis zu insgesamt 1500 Stunden, also 8 Ordnungsgruppen!"


    Jetzt frage ich mich allerdings immer noch, ob ich nun leer ausgehe oder eine Ordnungsgruppe höher komme...

  • hm,
    also wenn man das wörtlich nimmt (und ich habe mir angewöhnt, das bei bürokratischen Vorschriften dieser Art auch zu tun, da die Sachbearbeiter meist streng nach Wortlaut handeln), sieht es schlecht für dich aus...
    vielleicht kannst du ja die ganze Sache wochenstundenmäßig noch ein wenig aufstocken...? wenn es an den fünfzig Stunden scheitert, wäre das doch schade...
    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • kleiner Tipp:


    Ich habe mir meine zusätzlich geleisteten Vertretungsstunden bescheinigen lassen. Allerdings war da eine Kollegin länger krank und ich habe nicht mal nur eine Stunde oder so übernommen. Dadurch hatte ich dann keine Probleme, die erste Stufe zu erreichen.


    Allerdings gab es dann bei der nächsten Stufe Probleme. Da es durch Feiertage viele lange Wochenenden gab, wurde meine Stundenzahl durch 5 geteilt und dann bei den langen Wochenenden jeweils 2 mal diese Stundenzahl (für Donnerstag und Freitag) abgezogen.
    Dass ich am Freitag sowieso immer frei hatte, wurde nicht berücksichtigt, mir wurden also Stunden abgezogen, die ich geleistet habe..... (war das jetzt überhaupt verständlich beschrieben ?(:) )


    Es ging am End dann um 20 Stunden, die mir zur nächsten Stufe gefehlt haben (und die ich eigentlich geleistet habe). Da ich aber zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass ich nicht in NRW bleibe, habe ich nichts weiter unternommen. Wäre ich geblieben, hätte ich sicherlich auf eine stundengenaue Abrechnung bestanden.


    Petra

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