Hallo liebes Forum!
Zuerst: es handelt sich bei mir um ein Gymnasium in Österreich mit Nachmittagsbetreuung.
In der Nachmittagsbetreuung sind Lehrer_innen der Schule tätig, manche nur für 1 Stunde, andere für 2, ich habe 6 Stunden inne. Wir haben nicht wirklich viele Schüler_innen, aber dass sollte in der Qualität der Betreuung eigentlich nichts ausmachen.
Nun ist es so, dass bei Konferenzen der Nachmittagsunterricht natürlich abgesagt wird, die Nachmittagsbetreuung allerdings immer stattfinden muss. So fiel die letzte Notenkonferenz auf einen Tag an dem nur ich in der Betreuung bin. Ich musste also hin und her springen, konnte nicht bei jeder Klasse der Notenkonferenz dabei sein, und musste für die Zeit in der ich bei der Konferenz war eine Vertretung engagieren, damit die Schüler_innen nicht unbeaufsichtigt sind. Bei der kommenden Konferenz wurde mir für einen Programmpunkt die Leitung eines Workshops übertragen. Ich habe daraufhin der Schulleitung mitgeteilt, dass die Konferenz genau auf den Tag fällt, an dem nur ich in der Nachmittagsbetreuung bin und daher nicht zur Konferenz kommen kann. Die Lösung der Schulleitung ist folgende: ich und zwei andere Kolleginnen, welche an ganz anderen Tagen 1-2 Stunden in der Nachmittagsbetreuung angestellt sind, sollen uns abwechseln und somit die Nachmittagsbetreuung machen und gleichzeitig bei der Konferenz tätig sein.
Jetzt würden mich eure Meinungen dazu interessieren, bzw. vielleicht kennt sich jemand hiermit rechtlich aus?
Ich persönlich finde es meinen Kolleginnen gegenüber, welche für diese Stunden der Nachmittagsbetreuung gar nicht bezahlt werden, eine Frechheit. Es ist klar, dass wenn eine Betreuung durch einen Krankheitsfall ausfällt, die Stunden suppliert werden. Aber ich habe das Gefühl, dass durch diese "Doppelbelastung", die Arbeit in der Nachmittagsbetreuung gar nicht wertgeschätzt wird (so nach dem Motto haben wir jetzt, müssen wir jetzt halt irgendwie machen).
Liebe Grüße