@Bolzbold hat das rechtliche Prozedere ja schon beschrieben. Hier nur wie es mal konkret bei einem Widerspruch bei mir lief:
Ich hatte im letzten Sommer einen Widerspruch (davon habe ich an anderer Stelle schon berichtet).
Der Schulleiter rief uns (Kollegen, die in der betreffenden Klasse unterrichtet haben) zusammen. Dann hat er den Sachverhalt vortragen. Die Note, die ich der betreffenden Schülerin in einem Nebenfach gegeben habe und eine andere Note eines Kollegen (ebenfalls ein Nebenfach) waren betroffen. Die Schülerin hatte den Q-Vermerkt (Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe nach der Realschule) nicht erreicht. Meine Note und die des Kollegen waren da zu schlecht. Dann hat der Schulleiter meinen Kollegen und mich gefragt, ob wir die Note nach oben korrigieren wollen. Als wir beide verneint haben, sagte der Schulleiter, dass er den Eltern das dann mitteilt. Das Ganze dauerte ca. 10 Minuten.
Ein paar Tage später kam dann seitens der Bezirksregierung die Aufforderung die Note zu begründen. Das habe ich einem Schreiben getan (ich habe 1,5 Seiten geschrieben). Ich habe dabei kurz und knapp das zustande kommen meiner Note beschrieben (viele denken irgendwie immer, dass man da Unmengen schreiben muss als ob man sich rechtfertigen müsste). Das ging dann an die Bezirksregierung.
Eine ganze Weile später kam dann ein Schreiben der Bezirksregierung, welches unsere beiden Noten bestätigte. Die Schülerin hatte nun immer noch keinen Q-Vermerk.
Weitere Schritte hat die Familie wohl dann nicht unternommen. Kommentar meines Schulleiters: "Ab da kostet es ja auch Geld." 