Beiträge von chalkie

    Hätte ´ne Frage zu der Formulierung im TV-L:


    "Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt."


    Was heißt hier "fehlende Beschäftigungszeiten", wenn man vorher woanders gearbeitet hat, und einem dort Weihnachtsgeld zugestanden hätte? Ist bei mir der Fall, fange zum November an ´ner Schule an.....


    Vielen Dank im Voraus...


    LG

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