Beiträge von jacky871

    Hallo Laura,


    mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass man mit Elternzeit und 3/4 Stelle ganz gut "über die Runden" kommen kann, aber dass man mehr als sein eigentliches Einkommen hat, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, dass ich (lt. Elterngeldrechner) bei diesem Modell bei ca. 2500 Euro landen werde, die ich auch bräuchte.
    Zu den Sommerferien scheint es so zu sein, dass man (bei vollem Einstieg) mind. 6 Wochen vor den Sommerferien zurückkehren muss, bei allen anderen Ferien jeweils 2 Wochen. Wobei es seit einiger Zeit dazu einen neuen Erlass geben soll. Ich habe dazu eine interessante Diskussion in einem anderen Forum "www.lehrerforum.de" gelesen, wo genau, weiß ich nicht mehr, musst dich einfach mal durchklicken!

    Weiß vielleicht jemand, ob ich meine Stundenzahl in der Schule (ich werde sicherlich sehr schnell in Teilzeit wieder einsteigen) während der Elternzeit aufstocken kann? Also vielleicht nach 8 Wochen erst einmal mit 12 Stunden einsteigen (zum Eingewöhnen), dann nach zwei oder drei Monaten auf eine 3/4 Stelle gehen? Ist zwar für die Schule vielleicht schwer planbar, aber irgendwas würde sich bestimmt finden lassen.

    Liebe Marigor,


    erst mal herzlichen Dank für deine Antwort. Das wäre ja tatsächlich toll, aber ich dachte eigentlich auch, dass es so ist, wie Sina vermutet. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich in der Elternzeit nicht mehr als (nach Abzug der Krankenversicherung) knappe 1600 Euro bekommen würde. Wenn es so ist, wie du schilderst, dann könnte ich mit mit einer 3/4 Stelle ja fast an mein "normales" Einkommen kommen. Das würde sich dann tatsächlich lohnen.


    Weiß jemand, ob es dazu eine Beratungsstelle gibt?

    Weil ich leider mit den 67% Elterngeld nicht auskommen würde. Davon geht noch einmal die Krankenversicherung runter, so dass am Ende zu wenig übrig bleibt. Ich habe gelesen, dass man auch in der Elternzeit etwas dazuverdienen darf, aber wie viel ist das bei uns Lehrern?
    Ist es nicht so, dass wenn ich voll arbeiten gehe, ich überhaupt kein Elterngeld bekomme - sondern "nur" das Kindergeld? Ich könnte es mir auch anders vorstellen, manchmal kann man es sich aber nicht aussuchen :(

    Wann konntest du denn wiederkommen?? Und wer hat dir gesagt, wann du wiederkommen musst?


    Ich habe im Beamtenrecht nachgeschaut, bin aber auch nicht ganz schlau draus geworden. Dort steht: "Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien nicht ausgespart werden". Was bedeutet das denn nun? Ich darf nicht am letzten Tag vor den Ferien zurückkommen, wie sieht es bei drei Tagen oder einer Woche früher aus?


    Mache mich jetzt auf die Suche nach einem Kommentar dazu. Falls jemand über die Elternzeit in NRW Näheres weiß (also die Frage, wann man zurückkehren kann/muss) wäre ich für weitere Antworten natürlich dankbar!
    Momentan bin ich dabei, mich erst einmal zu orientieren, deshalb freue ich mich über jeden Tipp. Ich weiß z.B. auch nicht, was ich alles für Zuschüsse (wenn überhaupt?) bekomme und ob ich irgendwas beantragen muss.


    Ach ja: Weiß jemand, ob ich mir nach dem Mutterschutz die Dauer der Elternzeit aussuchen kann (ich möchte wahrscheinlich nur wenige Wochen in Anspruch nehmen) und ob ich dann auch frei entscheiden kann, mit wie vielen Stunden ich wieder einsteigen will (ich würde wahrscheinlich nur 2 oder 3 Stunden weniger arbeiten wollen)

    Also, ich bin verbeamtet und arbeite in NRW. Ich hatte gehört, dass ich aus der Elternzeit zurückkommen kann, "wann ich will", Hauptsache, ich gebe es bis zwei Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist an (damit dann klar ist, wie lange meine Erlternzeit geht und die Schule entsprechend planen kann). Deshalb hatte ich gehofft, dass es so funktionieren wird, aber anscheinend kann ich da doch nicht so frei wählen?:-(((

    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann! Wenn man Elterngeld bezieht und sich entschließt, am ersten Schultag nach den Ferien zurückzukehren, dann erhält man wahrscheinlich für die Zeit der Ferien "nur" das Elterngeld. Wenn ich aber als Rückkehrdatum einen Tag vor den Ferien angebe - bekomme ich dann in den Ferien mein "normales" Gehalt? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Werbung