Bei uns werden diese Kinder von allen Beteiligten Personen (Kiga, Schulleitung, Schulamt..) so genannt. Trotzdem glaube ich nicht, dass es dafür einen vorgeschriebenen Begriff gibt, dieser ist bei uns im Rheinland halt der übliche. Ich denke, er leitet sich daraus ab, dass im Schulgesetz hier:
"Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens." Schulgesetz NRW, auf http://www.learnline.de
... von Kindern, die auf Antrag eingeschult werden, die Rede ist.
Lieben Gruß
Smali