Beiträge von lisasil

    Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Mutter und Kind!


    Das mit den Aufsichten ist so eine Sache. An meiner Schule müssen Schwangere bis zum Mutterschutz alle Aufsichten wahrnehmen! Da gab es keine Befreiung!
    Egal bei welchem Wetter (Schnee und Eis mit 400 Schülern auf dem Schulhof, die keinerlei Rücksicht auf Schwanger nehmen - das ist nicht ohne!!!!) oder welche Aufsicht (Besonders bei Aufsichten am Busbahnhof, wo sich die Schüler an den Aufsichtskräften vorbei in den Bus drängeln)!!
    Das ist die Realität, wenn man eine Schulleitung hat, die so die Auübung ihrer Fürsorgepflicht versteht!!!
    Soweit ich weiss, ist das auch wieder ein Sachverhalt, der in jedem Bundesland anders geregelt wird. In NRW gibt es leider kein "Recht" auf Befreiung während einer Schwangerschaft von den Aufsichten, sondern dies liegt im Betrachtungs- und Entscheidungsrahmen der Schulleitung. Wenn man da also "Pech" hat, ....
    Ich hoffe, Du kannst das alles anders regeln!
    Viele Grüße und alles Gute
    Lisasil

    Ich bin Lehrerin in NRW und kann ebenfalls nur sagen, dass die Arbeit im System "Schule" eine völlig andere ist als die, die man als Schüler so mitbekommt. Wenn ich bei meiner Berufswahl den heutigen Wissensstand hätte, dann bin ich mir nicht sicher, ob ich dies nochmal so machen würde, denn die Hauptarbeit besteht nicht im Unterrichten, Vor- und Nachbereiten, Korrigieren... . Es sind noch ein Vielzahl anderer Tätigkeiten, von denen viele Außenstehende keinerlei Ahnung haben und wenig davon wird angemessen honoriert!!
    Meine Meinung dazu: Überleg es dir gut - sehr gut!
    Vielleicht hast Du noch einen alternativen Berufswunsch. Ich würde nie mehr nur den Lehrberuf als berufliche Ausbildung absolvieren, sondern immer noch einen weiteren erlernen bzw. absolvieren, damit sich später einfach mehr Möglichkeiten ergeben und man nicht so eingeschränkt ist!!
    Liebe Grüße
    Lisasil

    Ich bin an einer Realschule in NRW als verbeamteter Lehrer beschäftigt und immer mal wieder treffe ich bei Nachfragen zu gewissen Umständen an der Schule auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten. Da ich bislang keinerlei Informationen darüber habe, was genau dazu gezählt wird bzw. worauf man sich bei der Einforderung der Fürsorgepflicht berufen kann, finde ich dies sehr schwierig. Als Beispiele, die mir spontan einfallen, wären zu nennen:
    - schwangere Kolleginnen müssen regulär die Aufsichten bei Schnee und Eis auf dem Schulhof wahrnehmen.
    - die Teilnahme alleinerziehender Kolleginnen an mehrtägigen Klassenfahrten, wobei die Kinderbetreuung während dieses Zeitraums nicht wie bei eintägigen Veranstaltungen gewährleistet ist. Das Kind kann nicht über den Zeitraum bei Freunden bzw. Bekannten untergebracht werden und Betreuung im familiären Rahmen ist über diesen Zeitraum nicht möglich.
    Wie steht es in diesen Fällen mit der Fürsorgepflicht für die Lehrer bzw. Lehrerinnen??
    Kennt sich jemand da genauer aus und kann mir weiterhelfen??
    Vielen Dank!!

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