Beiträge von Apfel2

    Hallo Ben,


    ich habe letztes Jahr Mitte April telefonisch nachgefragt und Bescheid bekommen, dass der Ländertausch geklappt hat. Eine schriftliche Nachricht habe ich erst Ende Mai/Anfang Juni bekommen.
    Ich kann dir also nur raten telefonisch nachzufragen, bei mir waren auch alle Ansprechpartner sehr freundlich und hilfsbereit.

    Hallo,


    ich habe gerade einen Bundeslandwechsel nach NRW hinter mir.


    Du kannst beide Verfahren parallel laufen lassen, und solltest das auch unbedingt tun. Also einmal eine Freigabeerklärung in BW beantragen und damit am regulären Bewerbungsverfahren in NRW teilnehmen (LEO), und parallel dazu das Ländertauschverfahren. Hierfür gibt es Fristen, die du unter https://www.lehrer-online-bw.de/,Lde/781469 für dein Bundesland einsehen kannst. Auf der Seite findest du auch weitere recht ausführliche Infos.


    Bei mir hat es gleich im ersten Anlauf über das Ländertauschverfahren geklappt, der Grund war Familienzusammenführung (mein Mann lebte und arbeitete bereits mehrere Jahre am neuen Wohnort). Es zählt dabei aber auch tatsächlich nur der Status verheiratet oder eigene Kinder. Ganz ohne "Grund" (ein Partner wird eben leider nicht als solcher gesehen), kann es wohl tatsächlich schwierig werden, da sozial gewichtet wird. Wobei ich das Ländertauschverfahren generell ziemlich undurchschaubar fand. Es wird wohl jedes Jahr neu verhandelt, wer wieviele Lehrer aufnimmt bzw. abgibt und genauere Zahlen konnte ich dazu keine finden.


    Meinen Beamtenstatus habe ich übrigens behalten. Da ich kurz vor Ende der Probezeit gewechselt habe, habe ich die Beurteilungen im alten Bundesland gemacht und bin dann in NRW zunächst neu als Beamtin auf Probe vereidigt worden. Wenige Wochen später habe ich dann zum regulären Ende der Probezeit die Lebenszeiturkunde bekommen.


    Wenn du noch weitere Fragen hast melde dich ruhig!

    ich höre nur immer wieder, dass eine Versetzung innherlab der ersten drei Probejahren so gut wie unmöglich sei....

    Dem ist wohl auch in den meisten Fällen so. Grundsätzlich ist eine Versetzung möglich, wie mir gesagt wurde allerdings nur mit schwerwiegenden Gründen.
    Im aktuellen Einstellungserlass heißt es dazu:


    "2.5 Versetzungen von
    Lehrkräften auf Antrag dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch der Ausgleich der Unterrichtsversorgung nicht beeinträchtigt wird.


    Neu eingestellte Lehrkräfte können aus Gründen der Unterrichtskontinuität und der Sicherung einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgung frühestens drei Jahre nach der Einstellung für
    eine Versetzung freigegeben werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich, wenn ein schwerwiegender Versetzungsgrund nach der Einstellung entstanden ist.


    Lehrkräfte, die Anträge auf Versetzung an Schulen im Entstehen stellen, sind freizugeben, sofern sie nicht an Schulen in unterdurchschnittlich versorgten Bereichen unterrichten."


    Quelle: http://www.schure.de/15/84002,2013.htm

    Hat schon jemand etwas gehört vom Ländertausch zum 1.8.2013?
    Die Verhandlungen sollen ja wohl Ende März/Anfang April sein und ich bin ein ungeduldiger Warter... ;)

    Aber das kann und mag ich nicht als Grund dafür nehmen, dass ich meinen Unterricht nicht gut vorbereite, schlechter unterrichte bzw. mir weniger Mühe gebe, mich weniger fortbilde als die anderen etc. Ich denke das ist Einstellungssache.

    Ich halte es aber für einen Trugschluss, dass oben genannte Dinge besser werden je mehr Geld man in sie investiert. Auch ein Unterricht mit vorhandenen Mitteln muss nicht unbedingt schlechter sein als einer mit privaten Anschaffungen.

    Die Sopäds, die sich vorher zentral um Schüler mit Bedarf gekümmert haben, gurken jetzt in der Gegend herum, um diese Schüler in x verschiedenen Schulen nach Elternwunsch zu betreuen, d.h. die haben so ca. 2-3 Wochenstunden pro Kind - wenn es gut läuft ...


    Selbst Sopäds an festen Grundschulen haben bei guten Bedingungen bei uns momentan so ca. 3 Stunden pro Woche pro "bedürftiges Kind". Lächerlich alles - den Rest stemmt der nicht ausgebildete GS-Lehrer alleine


    Und das sind ja (im Vergleich zu Niedersachsen) noch paradiesische Zustände. Hiersollen die Förderlehrer für 2 Stunden die Woche pro Klasse kommen. Egal wie viele Kinder mit Förderbedarf in der Klasse sind. Ich kann über die Umsetzung der Inklusion auch nur den Kopf schütteln...

    hallo,
    nun bin ich es nochmal.
    Bin nun am Überlegen, ob ich meinen Radius weiter ausdehnen soll und mehrere Landkreise angeben soll , d.h. dann Fernbeziehung, aber dafür vielleicht ne feste Stelle. Wie flexibel seid ihr denn?????
    Nachdem mein Freund meinte, ich solle so viele Orte wie möglich angeben und solle mal rational denken,....oh mann , habe das Gefühl es sind greade alle gegen mich!!!!

    Wir haben für meine feste Stelle unsere gemeinsame Wohnung aufgegeben und führen nun eine Fernbeziehung über ca. 350 km.
    Ehrlichgesagt kann ich nach mehrjähriger Vertretungstätigkeit und ohne Aussicht auf eine feste Stelle in der näheren Umgebung (und großer Unzufriedenheit mit dieser Situation!) auch nicht verstehen, wie man überhaupt noch überlegen kann, OB man den Radius erweitert (mal abgesehen von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder anderen Gründen, die einen zwingend fest an einen Ort binden).
    Auch der Partner kann in den meisten Fällen irgendwann den Job wechseln, abgesehen davon, dass eine Entscheidung für eine Schule etwas weiter weg ja auch keine für den Rest des Lebens ist...

    Zitat

    Original von annasun
    Soll nicht die Punkteverteilung gerade dazu beitragen auch weniger mit seinem Gefühl zu entscheiden? Sondern eher rational? Was war gefordert? Was wurde erfüllt? Sind die Sätze richtig? Ist die Geschichte/der Text logisch aufgebaut? Passt die Überschrift usw.?


    Ja genau das ist natürlich der Sinn. Aber ich habe eben oft das Gefühl, die Qualität eines Aufsatzes nicht komplett damit erfassen zu können (das ganze ist eben mehr als die Summe der einzelnen Punkte/Kriterien). Deshalb helfen mir die Punkte natürlich bei der Orientierung, aber als einzigstes Beurteilungskriterium kann ich sie (zumindest so wie ich es momentan mache) nicht nutzen.


    Deswegen eben meine Frage, ob es anderen auch so geht, oder ob ich eher meine Punkteverteilung überdenken muss.

    Hallo zusammen,


    ich unterrichte momentan zum ersten Mal Deutsch in einem 4. Schuljahr und sitze mal wieder über einer Aufsatzkorrektur.


    Die Kinder bekommen während der Vorbereitung Schreibtipps, auf diese Kriterien achte ich dann auch bei der Korrektur verstärkt. Dazu habe ich mir einen Bewertungsbogen angefertigt, auf dem ich zu verschiedenen Kriterien aus den Bereichen Inhalt und Form ankreuze, wie gut diese erfüllt wurden (Skala von 0-4 Punkten). Das hat mir die Arbeit schonmal sehr erleichtert.


    Wenn es zum Schluss aber darum geht konkrete Noten zu vergeben tue ich mich schwer. Ich habe das Gefühl nicht alle Aspekte der Aufsätze in dem Raster einfangen zu können, mein "Bauchgefühl" weicht doch oft etwas ab von dem was punktemäßig bei dem Raster rauskommt. Keine riesigen Abweichungen, aber insgesamt finde ich eben doch oft mal einen Aufsatz besser, der eigentlich weniger Punkte hat als ein anderer...


    Geht das überhaupt, bei der Aufsatzbewertung wirklich nur nach Punkten zu beurteilen? Muss ich vielleicht meine Punkteverteilung überdenken oder soll ich ruhig zusätzlich auf mein Gefühl hören? Wie handhabt ihr das?

    Zitat

    Original von kca82
    Hallo!
    Also ich war bisher auch dieser Auffassung - in NDS sollte sie nur einen kleinen Teil ausmachen, in NRW sowas 40 % (- und das denken irgendwie auch immernoch alle, ich habe keine Ahnung woher diese Indo stammt). Seit Donnerstag bin ich eines besseren belehrt: sie Note des ersten Staatsexamens bzw. Masterexamens wurde in meine (daher auch mehr als miserable) Note gar nicht eingerechnet. Ich finde, das ist eine Frechheit - wozu hat man denn bitte einen ersten Abschluss gemacht?


    Diese Info ist so nicht richtig.
    Für die Note des 2. Staatsexamens zählt die Note des 1. Staatsexamens tatsächlich nicht.
    Die Bewerbernote (in NRW "Ordnungsgruppe") wird aber aus 1. + 2. Staatsexamen zusammen berechnet. In NRW im Verhältnis 1/1, in Nds im Verhältnis 1/4 1. Staatsexamen und 3/4 2. Staatsexamen.


    Bsp.:
    1. Staatsexamen 2,0 + 3. Staatsexamen 3,0


    Bewerbernote Nds: 2,75
    Bewerbernote NRW: 2,5

Werbung