Beiträge von Lehrer 321

    Liebe Kollegen,ich arbeite als Berufsschullehrer im Freistaat Sachsen. Infolge von Abordnungen werden immer wieder Kollegen von der Berufsschule an Förderschulen abgeordnet.


    Abgeordnet bedeutet für die betreffenden Kollegen nicht nur anderen Unterricht und neue Schulart, sondern konkret
    Körperpflege; wie waschen, duschen und Inkontinenzmaterial wechseln etc.!


    Mich hat es bislang zum Glück noch nicht getroffen.
    Ich habe auch nichts gegen "Förderschüler" oder Menschen mit Behinderungen, aber ich bin der Ansicht, dass ein Lehrer an
    Förderschulen, der explizit und ganz bewusst dieses Studium gewählt und absolviert hat, erstens fähig ist Inkontinenzmaterial zu wechseln und die Förderschüler zu duschen und zu waschen und zweitens genau weiß,dass diese speziellen Tätigkeiten zu seinem Beruf gehören.


    Ehrlich gesagt ziehe ich meinen Hut vor den Kollegen und Menschen, welche diesen schweren und sicher nicht immer
    leichten Lehramtsstudiengang gewählt haben!


    Ich hingegen habe, unter anderem, deshalb diesen Lehramtsstudiengang nicht gewählt!




    Jetzt meine Fragen an Euch/Sie:


    1.) In wieweit sind diese Tätigkeiten (bei den Förderschülern Inkontinenzmaterial wechseln, sie waschen, sie
    duschen) wirklich Bestandteil des Lehrauftrages der Lehrkraft an Förderschulen?



    Oder sind diese Aufgaben nicht die Aufgaben der Pädagogischen Unterrichtshilfe (PU)?



    2.) Kann ein Berufsschullehrer ohne Einwilligung an eine Förderschule abgeordnet oder versetzt werden?



    3.) Kann die Schulleitung der Förderschule diese Tätigkeiten von einem in diesem Bereich nicht ausgebildeten
    Berufsschullehrer verlangen oder nimmt sie damit sogar Fehlbehandlungen/Körperverletzungen der Schüler billigend in Kauf?



    4.) Gibt es diese Verfahrensweise der Abordnung/Versetzung von Berufsschullehrern an Förderschulen, einschließlich
    der beschriebenen Tätigkeiten, auch in anderen Bundesländern?



    Ich danke für Eure/Ihre Antworten.

    Hallo zusammen,


    eine Frage: Werden stellvertretende Schulleiter und Schulleiter in Sachsen eigentlich noch verbeamtet? In den Ministerialblättern, welche die Stellen ausschreiben, steht das dies der Fall ist. Tatsächlich kenne ich aber nur sehr wenige Schulleiter und Stellvertreter die tatsächlich verbeamtet sind. Zudem findet ja auch keine Verbeamtung von Lehrern in Sachsen statt.


    Danke für eure Zuschriften.

    Liebe Kollegen,
    eine kurze Frage, die sehr wichtig für mich ist. Ich beabsichtige eventuell aus Sachsen in ein anderes Bundesland zu wechseln (Grund: Stundenkürzungen, etc.). Dazu habe ich eine unbefristete Freigabeerklärung beim zuständigen "Regionalschulamt" gestellt.


    Können mir aus dieser unbefristeten Freigaberklärung irgendwelche negative Konsequenzen entstehen, insofern ich in den Altbundesländern keine geeignete Stelle finde? Zum Beispiel: ein Auslaufen des Arbeitsvertrages oder eine Versetzung an eine andere Schule, da man ja ausgeplant wurde?

    Geplant ist eine Wechsel nach Baden-Württemberg.
    Schulart: Berufliche Schulen


    Und da ist der Sachverhalt so, dass man sich auf schulbezogene Stellenauschreibungen bewirbt und dann halt ein Stellenangebot bekommt. Bei 75 % im ersten Jahr würde ich ja, wenn alle Bedingungen sonst stimmen, ja sagen, wenn ich wüsste, dass das zweite Jahr mit vollem Stundendeputat laufen würde.


    Danke vorab für Deine bzw. eure Hilfe.

    Hallo liebe Kollegen,


    vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
    Ich habe vor in ein anderes Bundesland, in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit 75 % Stundendeputat, zu wechseln.


    Ist es aus beamtenrechtlicher Sicht eigentlich garantiert, dass ich nach dem ersten Jahr Probezeit auf 100% Stunden gesetzt werde???

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