Beiträge von Angestellte

    Liebe Rotherstein,


    gib nicht auf, sondern komm zu uns nach S-H! Noch haben wir bei uns Integrationsklassen. In denen arbeitet dann eine Sonderpädagogin als gleichberechtigtes Teammitglied in allen Klassenbelangen mit. Auch auf Elternabenden treten Klassenlehrerin und Sonderpädagogin als Team auf, und den meisten Eltern ist der Unterschied gar nicht klar.Wird auch nicht extra thematisiert, die Regelschul-Eltern wissen meistens nur, dass die Klasse in vielen (zu wenigen :cursing: ) Stunden zwei Lehrerinnen hat, weil es Kinder mit Lernschwierigkeiten in der Klasse gibt. Von dieser Doppelbesetzung profitieren aber alle Kinder. Getrennter Unterricht findet bei uns so gut wie nicht statt. Warum auch, der Stoff wurde vorher gemeinsam geplant, die Fö-Kollegin hat die entsprechenden Differenzierungen vorbereitet.


    Allerdings muss die Fö-Kollegin meisten in mind. 2 Klassen Teampartnerin sein, weil es sonst nicht genug Stunden für eine volle Stelle ergibt.


    Ja, traumhaft nicht wahr? Aber leider soll auch bei uns die Inklusion kommen. D h., dass dann nicht in einer I-Klasse (höchstens 22 Kinder insgesamt) 5 bis 6 Kinder mit Förderbedarf sitzen, damit genug (nein, es sind nicht genug) Förderstunden zusammenkommen, sondern sie werden auf alle Klassen aufgeteilt. Da werden dann in jeder Klasse (die Größenbeschränkung fällt dann natürlich weg) 1 bis 2 Kinder sitzen. Die Fö-Kollegin schneit dann ab und zu hinein und statt Hilfe im täglichen Geschäft bekommen wir Regelschullehrerinnen Ratschläge.


    Also Rotherstein, du musst dich beeilen, wenn du wenigstens teilweise funktionierende Integration sehen willst.


    Und auch von mir ein dickes Dankeschön :love: für deine erhellenden Beiträge. Bleib bitte gesund!


    Alles Gute für dich
    Angestellte


    P. S. Wie in einem anderen Beitrag versprochen, habe ich diesmal durchgängig die weibliche Form verwendet.

    Hallo Sofie,


    als Referendarin und nicht mal stellv. Klassenlehrerin wird es schwierig etwas für das Kind zu tun.Du könntest vielleicht versuchen, ein paar für das Kind auch erfüllbare Forderungen aufzustellen, diese mit einem gegenseitigen Vertrag (auch mit Eltern) festzuhalten und für jede (am besten natürlich für alle Fächer) Stunde durch einen Stempel o. ä. im Mitteilungsheft zu dokumentieren. Den Eltern kommt dabei die Aufgabe zu, nach einer festgelegten Anzahl positiver Rückmeldungen das Kind zu belohnen. Möglichst nicht materiell sondern in Form besonderer Zuwendung z. B. Spielestunde, Ausflug, Lieblingsessen, Übernachtungsbesuch einladen ....


    Der Förderschwerpunkt heißt (um Himmels willen :wacko: ) nicht "Verhaltensstörung" sondern emotionale und soziale Entwicklung. Hier findest du mehr dazu:


    http://www.schleswig-holstein.…derschwerpunkte_node.html



    Ich selbst kenne aber kein Förderzentrum e/s. Zuständig im Ministerium ist Herr Stargardt.


    http://www.schleswig-holstein.…fsicht/Schulaufsicht.html



    Auch für deine Schule muss ein Förderzentrum zuständig sein (SL fragen). Von dort kommt dann ein Sonderpädagoge, der dich, eigentlich aber den Klassenlehrer berät. Dann folgt der "Präventive Förderplan", der den sonderpädagogischen Förderbedarf durch interne und externe Hilfen möglichst unnötig machen soll. So wie du es schilderst, müsste es den aber in der Akte schon geben!? Danach folgt dann die Feststellung des Förderbedarfs emotional und soziale Entwicklung durch den Sonderpädagogen und ggfs. die Zuweisung von sonderpädagogische Förderstunden an deine Schule oder die Zuweisung an ein Förderzentrum. Geht aber in SH kaum ohne die Zustimmung der Eltern.


    Warten "bis das Kind ausrastet" ist die schlechteste aller Optionen. Auch wenn man dich als Refi vielleicht nicht ernst nimmt, versuche mit aller Kraft deine Kollegen zu aktivieren, damit ihr gemeinsam an einem Strang zieht.


    Viel Erfolg
    Angestellte


    P. S. Entschuldigt bitte die durchgehend männliche Form, beim nächsten Mal verwende ich zum Ausgleich die weibliche.

    Sorry, habe erst jetzt gesehen, dass bei dir Gymnasium steht. Dann bist du wohl an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe und ihr seid direkt dem Ministerium unterstellt. Ich fürchte, dass der Rat, sich an das Schulamt zu wenden also nicht hilft.


    Aber auch für euch muss es Fachberater/Beratungslerher geben. SL muss tätig werden.

    Hallo Sofie,


    eigentlich sollte deine SL wissen, wie man jetzt weiter vorgeht. Wichtig ist auch, ob die Eltern eine Beschulung außerhalb der Regelschule befürworten. Es gibt auch in SH z. B. Tagesgruppen, oder Internate, in denen Schüler mit massiven Problemen beschult werde können.


    Du solltest mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und eine Gesprächsrunde mit Eltern (ganz wichtig, die mit ins Boot zu holen, da Lehrerstimme bei den Jugenämtlern oft nicht so viel Gewicht hat) und SL herbeiführen. Das Jugendamt konnt auch die Möglichkeiten der Beschulung außerhalb der Regelschule in eurer Region. Lass dir eine Begründung geben, warum eine Schulbegleitung abgelehnt wurde und mach auch deine Sicht deutlich, welche Folgen das für das Kind haben könnte.


    Zusätzlich auf jeden Fall noch den zuständigen Schulpsychologen informieren.


    Beim Schulamt sollte es einen Fachberater für schulische Erziehungshilfe geben, auch der sollte schnellstmöglich informiert werden. Auch das Schulamt weiß genau, welche Möglichkeiten es in deiner Region gibt. Deine SL muss aber wissen, dass du hier Kontakt aufnimmst (Dienstweg!) oder es am besten selbst tun.


    Die Eltern sollten auch möglichst ihren Psychologen von der Schweigepflicht entbinden, damit du dir Rat zum Umgang mit dem Kind einholen kannst. Vielleicht kann der auch an der Gesprächsrunde teilnehmen.


    Wo und wie wurde der Schüler bisher gefördert/beschult? Welche Ergebniss/Empfehlungen ergab der stationäre Aufenthalt?


    Zu guter Letzt hat die SL die Möglichkeit, für den Schüler verkürzten Unterricht (z. B. 3 Stunden am Tag) zu verordnen. Das sollte aber schon gut begründet sein und andere Maßnahmen, wie z. B. Lernplan mit Vertrag zum täglichen Verhalten, Patensystem o. ä. gelaufen sein.


    Ich hoffe, dass du schnell Hilfe bekommst!

    Im Vergleich dazu ist das Gehalt, dass die TVler kriegen eine absolute Unverschämtheit und somit die eigentliche Ungerechtigkeit!

    Die Aussage verstehe ich nicht, TVL ist doch der Tarif der angestellten Lehrkräfte.


    Kostendämpfungspauschale gibt es wohl nicht überall, aber Krankenkassenbeiträge zahlen wir Angestellten auch (und das nicht zu knapp). Nur tauchen die Beiträge bei uns in Gehaltsabrechnung auf, die Beamten müssen sie noch von ihrem Nettogehalt runterrechnen, was die hier schreibenden ja auch erwähnt haben.


    Der wesentliche Unterschied entsteht durch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Beides wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, was die angestellten Lehrkräfte während der aktiven Phase auch für das Land teurer werden lässt. Eine Erhöhung des Bruttogehaltes würde also die Kosten für das Land über den eigentlichen Betrag hinaus erhöhen. Auch beim Arbeitnehmer käme netto weniger an, als z. B. bei einer prozentual gleichen Erhöhung von Gehältern und Bezügen. Deshalb sollten die Gewerkschaften von der der immer gleichen Forderung von soundsoviel Prozent für alle abrücken. Die Unterschiede im Nettogehalt (auch unter Berücksichtigung der gleichbleibenden Beiträge zur Privaten Krankenversicherung, der Beitrag zur Gesetzlichen würde steigen) würden sich dadurch noch verstärken.

    Ich verstehe da was nicht: Da steht doch nirgendwo, dass die Frau um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten hat. Oder habe ich da etwas überlesen? Wenn sie das getan hätte, hätte der Dienstherr auch nicht von sich aus eine ungenaue Frist setzen können (wenn Ersatz für die Stelle gefunden ist). So eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch geht nach meinem Kenntnisstand doch jederzeit. Aber vielleicht gibt es hier ja auch Ausnahmen für Beamte in leitender Position?


    Jedenfalls verstehe ich den Artikel so, dass die Schulleiterin ihre Stelle gekündigt hat und wieder als verbeamtete Lehrerin arbeiten möchte. Da wäre sie allerdings nicht die erste, allerdings wohl die erste, die damit über die Zeitung an die Öffentlichkeit getreten ist.


    Liege ich völlig falsch? Bitte klärt mich auf!


    Danke und noch einen schönen Abend allen
    Angestellte

    Mit schwierigen oder sogar unverschämten Eltern musste ich schon oft zusammenarbeiten. Oft muste ich mich wirklich sehr zusammenreißen, um nicht so, wie es Silicium beschrieben hat zu reagieren. Denn es geht nicht darum, aus einer fruchtlosen Situation als "Sieger" hervorzugehen. Diese Eltern reagieren so, weil sie ja gerade das Ungleichgewicht in Bildung, gesellschaftlicher Stellung spüren.


    Wenn ich jetzt diese Eltern zum Kontaktabruch bringe, passiert folgendes: Das Kind merkt sehr schnell, dass Elternhaus und Schule nicht mehr miteinander kommunizieren und wird dies auf seine Weise für sich "nutzen". Anstatt Anweisungen zu befolgen, dem Unterricht zumindest still beteiligt zu folgen, sind seine ganzen Kanäle nur darauf ausgerichtet, etwas so aufzunehmen, dass es das zu Hause (mit entsprechenden Ausschmückungen) berichten kann. Die Eltern sitzen nämlich dort und warten schon mit der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Frage: "Na, was hat Frau A. sich heute wieder erlaubt?" Diese Frage muss natürlich beantwortet werden, aber sicher nicht mit der Aussage: "Ich habe heute viel gelernt." Das wäre nun von einem 8-Klässler auch wirklich zuzviel verlangt.


    Letztendlich würde der Schüler nicht das lernen, was ihm sonst zu lernen möglich wäre. Das wiederum wäre für mich nur schwer erträglich.


    Also verhalte ich mich möglichst professionell, zugewandt und freundlich.


    Wenn allerdings Eltern mich anschreien, oder das Gespräch aus anderen Gründen unerträglich wir, würde ich es auch abbrechen, bzw. die Schulleitung hinzubitten.


    Keinesfalls würde es mir aber persönliche Genugtuung bereiten, auf Eltern herabzusehen und sie meine Überlegenheit sprüen zu lassen - das fände ich schon ziemlich arm.

    Zum Thema:


    Die geschilderten Probleme ähneln eher denen, die meine DaZ-Schüler haben. Dafür gibt es gutes gezieltes Übungsmaterial, mit vielen mündlichen Übungen z. B. vom Klett-Verlag. Wenn der Schüler keinen Migrationshintergrund hat, ist er vielleicht in einem sehr spracharmen Zuhause aufgewachsen oder wurde viel vor dem Fernseher geparkt? Vielleicht waren die Eltern auch nicht ehrlich zu dir und es wurde doch eine LRS-Überprüfung vorgenommen, das Ergebnis zeigte aber einen zu geringen IQ, um als Legastheniker anerkannt zu werden. Ich denke auch, dass dir nur die Lehrkraft, die diesen Schüler im Fach Deutsch unterrichtet, wirklich weiterhelfen kann.


    Viel Erfolg für dich und deinen Nachhilfeschüler!

    Hallo flocker,


    in unserem BL ist es so, dass Hinweise auf und Unterlagen über einen Aufenthalt eines Schülers in der Psychatrie bei einem Schulwechsel nicht weitergegeben werden dürfen. Auch hatten wir schon häufiger sog."Jugendamtsflüchtlinge" aus anderen Kreisen bei uns an der Schule. Die Eltern ziehen einfach um, wenn die Schlinge aus Hilfsangeboten von Jugendamt, Schulpsychologe usw. zu eng wird, und die Eltern evtl. ihre Erziehungsmethoden überdenken müssten. Die Unterlagen werden eben nicht automatisch weitergeben, aber man könnte das jetzt zuständige JA bitten, bei dem vorherigen mal nachzuhaken. Dir empfehle ich die alte Schule zu kontaktieren und auf dem "kurzen Dienstweg" mehr zu erfahren. Ich kann mir in dem Fall nicht vorstellen, dass da noch nichts eingeleitet wurde. Gerade bei den ganz Kleinen sind die Lehrkräfte besonders sensibel und engagiert (so jedenfalls meine Erfahrung). Ich wünsche dir viel Erfolg.

    Hallo Mare,


    habe auch seit ein paar Jahre das Problem mit schmerzenden Füße und auch Gelenken. Habe mir dann mal diese Schuhe mit der nach außen abgerundeten Sohle gekauft (gibt irgendeinen Fachausdruck dafür). Darauf läuft man den ganzen Tag wie auf Wolken, aber sie sind schrecklich klobig. Jetzt habe ich "rolling soft" von Gabor entdeckt. Sind zwar teuer und nur in sehr, sehr wenigen Geschäften zu haben (kann man ergoogeln), aber halbwegs chic und superbequem. Selbst nach einem langen Tag habe ich keine schmerzenden Füße mehr. Wenn man bis zum Saisonende warten kann, gibts dann auch Sonderangebote.

    Ich kenne das auch nur so, dass die "Waldis" an die Waldorfschule gebunden sind. Für den Seiteneintieg fehlt ja auch noch das 2. Fach. Kurzfristige Vertretungsverträge für das Fach Kunst sind natürlich immer möglich (zumindest hier in S-H stellen wir bei kurzfristigem Bedarf alle ein, die nicht schnell weglaufen), aber wohl nicht das, was dir vorschwebt.


    Noch ein Tipp: Waldorfkollegen lieben es gar nicht wenn man von der Wald-dorfschule schreibt oder spricht.

    Na, wenn es denn so schlimm ist mit dem Beamtenrecht, dann kündige das doch einfach auf. Rentenversicherungsbeiträge werden nachgezahlt, GKV könnte natürlich schwierig werden, aber die persönliche Freiheit darf einem dann ja auch etwas wert sein, oder?


    Auch in der Parallelwelt der Angestellten ist man ja grundsätzlich abgesichert, wenn auch nicht ganz so komfortabel.

    Hallo Panama,


    bei mir im Keller liegt eine unbenutzte Bärchen-Backform, nicht ganz Gummibärchen-Proportionen, aber sehr ähnlich. Die Form hat 6 Bärchen-Aussparungen und ist im Ganzen 35,5 cm X 27 cm groß, dabei 9,5 cm hoch. Ich brauche die nicht, wenn du mir ne PN mit deiner Adresse schickst, schicke ich sie dir gerne zu.


    Liebe Grüße
    Angestellte

    Bei uns an der Schule gibt es dazu einen Fachkonferenzbeschluss: Ein i ohne Punkt gibt es nicht, daher kein Fehler, denn man kann ja nichts anderes daraus lesen. Fehlende Umlautstriche jedesmal ein R-Fehler, da ein falsches Wort zu lesen ist. Nur wenn bei dem exakt gleichen Wort die Umlautstriche wieder vergessen wurde, zählt es als Wiederholungsfehler, d. h. der Fehler wird nicht gezählt. Satzzeichen sind es auf keinen Fall.


    So einen Beschluss muss es bei euch doch auch irgendwo geben?! Vielleicht ist er (wie bei uns) nur schon so alt, dass sich keine aktive Lehrkraft mehr daran erinnert, wo der wohl abgeheftet sein könnte.

    Hallo Suse,


    vor mittlerweile 18 Jahren stand ich vor genau diesem Problem. Folgende Möglichkeiten gab es seinerzeit (ich weiß, dass es gerade für eine günstigte Privatversicherung heute andere Möglichkeiten gibt, das müsste jemand anderes aufschlüsseln):


    1. Verheiratet, Partner gesetzlich versichert = Prima! Du (falls du keinen Anschlussvertrag bekommen hast) und das Kind werden kostenlos mitversichert.


    2.Nicht verheiratet: Wenn du aus früheren Beschäftigungszeiten Anspruch auf ALG 1 hast = Automatisch gesetzlich versichert!


    3. Nicht verheiratet, aber Anspruch auf ALG 2 = Automatisch versichert (hier bin ich aber nicht sicher, ob privat oder gesetzlich)


    4. Nicht verheiratet, Partner verdient gut = Schlimmster Fall (traf bei mir zu)= Kein Anspruch auf ALG 2 (damals Arbeitslosenhilfe), dadurch kein Anspruch auf gesetzl. Versicherung, PKV unbezahlbar (so viel verdient mein Partner auch nicht!), und die Schulen haben sich um mich jetzt auch nicht gerade gerissen (7. Monat). Ich habe mich daraufhin an den Hauptpersonalrat gewendet, zusätzlich war ich direkt beim Kultusmisterium. Denen habe ich -durchaus ernst gemeint- gesagt, dass ich zur Geburt zu ihnen ins Ministerium käme, da ich mir ohne KV kein Krankenhaus leisten könne. Ich bekam dann einen befristeten Vertretungsvertrag, sogar in meinem Wohnort. Durch die Anstellung war ich dann automatisch wieder in der gesetzlichen KV. Die habe ich auch bis heute nicht mehr verlassen!


    5. Du bekommst einen Anschlussvertrag= Auch alles gut, da entweder Angestellte und gesetzlich versichert, oder Beamtin auf Probe, also privat.


    Trotzdem eine Warnung: Schwanger und Prüfungsvorbereitung/Prüfung ist nicht ohne!

    Ich war gestern da.


    Hunderte von Trolleys unterwegs - kann also nicht verboten sein. Mir wären aber zentrale Schließfächer lieber, denn es war so schon eng und dauernd nach unten sehen zu müssen, ob beim Vordermenschen noch was hinterherkommt, war schon anstrengend.

    Was genau bedeutet denn eigentlich "mobile Reserve"? Bei uns an der Schule war mal so eine Vertetung für ein Jahr eingestellt. Die wurde dann von mehreren Schulen im Kreis angefordert, wenn eine Lehrkraft für mehr als ein paar Tage ausfiel. Also mal einige Monate an einer Schule, dann vielleicht auch wieder nur 14 Tage, oder auch an verschiedenen Tagen an verschiedenen Schulen. An Fächern musste sie fast alles unterrichten. Die Frau tat mir echt leid, denn es waren oft auch die anstrengendsten Klassen, wo die Lehrkräfte gleich für längere Zeit ausfielen.


    Es hatte aber auch Vorteile: 1. Manche erkrankte Kollegen hatten gute Vorarbeit geleistet, so dass nur die Vorbereitungen abzuarbeiten waren, oder sie standen auch für Rückfragen und Hilfen zur Verfügung. Das ist natürlich von der Art der Erkrankung abhängig.


    2. Die Eltern sind in der Regel froh, dass überhaupt Unterricht stattfindet und lassen einen in Ruhe.


    3. Bei uns musste die Vertetung nur an wenigen Konferenzen, Sitzungen und Elternabenden teilnehmen.


    4. Sie brauchte in der Regel keine Arbeiten schreiben zu lassen, wenn doch, leistete ein Kollege Hilfestellung bei der Korrektur.


    5. In unserem Fall war es so, dass die Vertetungskraft, so wie du, in Teilzeit eingestellt war; sie wurde aber so oft angefordert, dass sie schon kurz nach Ostern in die Ferien gehen durfte, denn mehr Geld wurde nicht bewilligt.
    Wohl auch deshalb gibt es diese Art von Unterrichtssicherung bei uns nicht mehr.


    Sicher muss man an einer HS (bin selbst HS-Lehrerin an einer Gemeinschaftsschule) mehr pädagogisch als fachlich arbeiten, aber die direkte und unverfälschte Art der meisten Hauptschüler kann auch sehr erfrischend sein. Vielleicht kannst du ja erst mal hospitieren, um etwas mehr über die Arbeitsweise an dieser HS zu erfahren und um zu sehen, ob dir diese Schülerschaft liegt. Die Erfahrung an einer HS würde aber mit Sicherheit für deine zukünftige Arbeit sehr wertvoll sein.


    Warum sollte das Arbeitsamt dir Mittel kürzen, wenn du dich selbst auf dem Arbeitsmarkt umsiehst und die Möglichkeiten auslotest? Es ist ja nicht mal eine Stelle in deinem Beruf.

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