Nur zur Ergänzung:
kath. Religion in NRW - möglich mit befristeter Unterrichtserlaubnis vom Bistum für die eigene Klasse/Stufe (Ziel ist die nächstmögliche Teilnahme an einer Qualifikation)
Sport - Lehrer muss zustimmen bzw. Sport als Neigungsfach angeben (Ausnahme Schwimmen - erfordert Rettungsfähigkeit)
Musik - wie Sport; Begründung ist häufig, dass es viel zu wenig ausgebildete Musiklehrer gibt
In Klasse 1 darf der Klassenlehrer alles unterrichten. Religion ist häufig in konfessionsgemischten Gruppen mehr Ethikunterricht (wird bei uns dann so ins Stundenprofil aufgenommen)
Talida
