Das ist ja mal interessant! Ich kenne es nur so, dass die Lehrkraft (auch wenn es sich um kurzfristige Vertretungen handelt) der entsprechenden Konfession angehören muss. In meinem ersten Jahr als Vertretungslehrerin hatte ich auch eine Gruppe kath. Religion, ohne dass ich irgendeine Erlaubnis hatte. Die Schulleiterin hat mich belehrt, dass es in Ausnahmefällen erlaubt sei, wenn ich nach Lehrplan und Vorgaben der Kirche unterrichte und im Falle einer Beschwerde (Eltern, Pastor, ...) Rede und Antwort zu stehen habe.
Geht man streng nach Vorschrift ist es so wie oben beschrieben. Einstellungen erfolgen getrennt nach kath. und ev. Religion. Meine Schule ist eine kath. Grundschule, hat aber für beide Konfessionen Unterricht und entspr. ausgebildete Lehrer. Kinder ohne oder mit anderem Bekenntnis werden bei der Anmeldung zur Schule verpflichtet, am U. einer Religionsgruppe teilzunehmen, weil wir nicht garantieren können, dass diese Stunden Eckstunden sind bzw. die Kinder einen Anspruch auf diese Stunden haben. Eine Alternativgruppe kann aus Stundenmangel nicht angeboten werden.
Da ich aus einer kath. geprägten Region komme, kenne ich es nicht anders und finde das auch richtig so. Obwohl die Inhalte in der Grundschule sich sehr ähneln, möchte ich nicht aus Rücksicht auf ev. Schüler auf die Behandlung best. Heiliger verzichten. Dat is em Rheinland wischtisch! ![]()




