Liebe Forumsmitglieder*innen,
vielleicht kennt sich jemand aus... Hat ein Antrag auf Beurlaubung aus familiären Gründen in folgender Situation Aussicht auf Erfolg?: Ehemann lebt mit seinem 7-jährigem Kind (meinem Stiefkind) im europäischen Ausland und die Beurlaubung würde das Zusammenleben und die gemeinsame Betreuung der Tochter ermöglichen. Die leiblichen Eltern des Kindes teilen sich das Sorgerecht.
Oder hat ein Antrag auf Beurlaubung aus familiären Gründen, da der Ehemann im Ausland lebt - unabhängig von der Mitbetreuung der Stieftochter - Aussicht auf Erfolg?
Herzliche Grüße und danke im Voraus
Christina