Beiträge von hugoles_AL

    §10 der Konferenzordnung lässt sich über die Teilnahmepflicht aus:


    (1) Zur Teilnahme an den Gesamtlehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, [...] sind alle Lehrer [...] verpflichtet, die jeweils an der Schule, Klasse, Jahrgangsstufe bzw. innerhalb der betreffenden Abteilung [...] selbständig unterrichten.

    Hallo MIteinander,
    mich interessiert ehrlich, wie sich Teilzeitbeschäftigte vorstellen, nur "teilweise" an Konferenzen teilzunehmen?
    Die halbe Zeit, nur jede zweite Konferenz, nur an den Fachkonferenzen, nur an den interessanten Themen,...?



    Sie haben ja auch stets volles und nicht anteiliges Stimmrecht bei allen Angelegenheiten und volle Mitbestimmungsrechte, also mögen sie m.A.n. an allen schulischen Terminen teilnehmen.



    Insbesondere bei Elternsprechtagen stelle ich es mir schwierig vor, den Eltern plausibel zu machen, dass man als Teilzeitkraft nur anteilig an diesem Tag zur Verfügung steht und deshalb nur 13 der 27 Schüler einen termin bekommen bzw. jedes Gespräch nur 5 Minuten dauert statt 10.



    Gruß!

    Naja,
    es kommt wirklich auf die Umstände an.
    So habe ich seit Jahren am "Schmotzigen Donnerstag" Sonderurlaub, da ich erster Vorsitzender der örtlichen Narrenzunft bin und am Schmotzigen eben "Hauptkampftag" ist. Das weiß die SL, das Kollegium und die Schüler.
    Ich denke, wenn man eine "brauchtümlich herausragende Rolle" hat, dann wird einem auch im Normalfall für solche Anlässe Sonderurlaub gewährt, war zumindest bei mir noch nie ein Problem. Genauso wenig, wenn man als Sportler zu irgendwelchen Meisterschaften darf....


    Sonderurlaub "zum Privatvergnügen" wird grundsätzlich abgelehnt, auch wenn sich der L selbsttätig um die Vertretung bemüht, Stunden tauschen will, etc.

    Wann ist denn die Abschlussfahrt genau? Du schreibst "im nächsten Schuljahr (dann 10. Klasse)": zu Beginn des Schuljahrs oder erst am Ende?
    Ist die Fahrt am Ende/im Verlauf der 10. Klasse, dann hat die Klasse durchaus ja noch die Chance, sich bis dahin positiv zu entwicklen. Würde das dann in der Klasse thematisieren und es zu "ihrem Problem" machen, dass niemand aus pädagogischen Gründen mit ihnen mit will/es verantworten kann. Es lieg dann an der Klasse, ob die Fahrt stattfinden kann oder nicht.


    Ist die Fahrt bereits zu Beginn der 10. Klasse, ist das Problem dringlicher: ich wüprde hier auch ddie SL in Kenntnis setzen und mit ihr das weiter Vorgehen absprechen.

    Natürlich wirst du ihm die Probeprüfung nicht verwehren.
    Ich würde -falls das erste Gespräch nicht gefruchtet hat bzw. nicht nachdrücklich genug war und die "Angriffsversuche" weiterhin laufen- nochmals ein Gespräch mit ihm führen, u.U. sogar in Anwesenheit eines zweiten Kollegen und die Vogänge für dich protokollieren (wann hat er was gemacht/gesagt, wie war deine Reaktion, ...)

    Alter hin oder her... wenn Du Lust hast, bewirb dich. :)


    Habe mich auch auf eine A15-Funktionsstelle beworben, als ich 36 war, weil ich es wollte und nicht, weil ich alt genug war und war schließlich dann mit 38 Studiendirektor.


    Was finanziell dabei rausspringt, kannst du ja nachlesen.
    Gruß!

    Hallo,
    bei uns reichen die Fachschaften bei der Sekretärin bi szu einem Stichtag Anschaffungswünsche ein (Lehrmittel, Lernmittel, Geräte, Einrichtung). Sie stellt dann den Haushaltsvorschlag zusammen, der in der GLK abgesegnet und in der Schulkonferenz beschlossen wird. Vorabgespräche mit dem Stadtkämmerer, welche Summe wir erwarten können, liefert eine gute Grundlage zur Erstellung dieses Haushaltsantrages. Mit diesem Vorgehen gab's dann bisher noch nie größere Probleme bei einer jährlichen Haushaltssumme unserer Schule von rund 100.000€. Sollte die Summe der Fachschaftswünsche über den "Vorabbetrag des Kämmerers" hinausgehen, führt der SL Gespräche mit den Fachschaften, was zurückgestellt werden kann o.ä.
    Gruß!

    Hallo Feli01,
    und was antwortest du dann auf eine Frage der Art "warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben?"?


    Ich finde es auch nicht gut, wenn man sich spaßeshalber bewirbt, wo schon absehbar ist, dass man die Stelle sicher nicht antritt.
    Erstens wird unnötigerweise wertvolle Zeit von zig Personen verschwendet und zweitens ist es auch nicht fair gegenüber der Schule, die das Bewerbergespräch "nicht nur zum Spaß" durchführt, sondern auch gewisse Hoffnungen dabei hat.


    Ein weiterer Grund: Schulleitungen sind unglaublich vernetzt, d.h. es könnte irgendwann ans Tageslicht kommen, dass du dich beworben hast, obwohl du wusstest, die Stelle kannst du nicht antreten. Und dann kann es dir u.U. nicht zum Vorteil gereichen, wenn du irgendwo eine "ordnungsgemäße und ernstgemeinte Bewerbung" abgibst.


    Gruß!

    Hallo Percy,
    wie soll dir die Schule Anteile einer Stunde zurückgeben?


    Ich fürchte, du musst nochmals irgendwo eine Viertelstunde ansammeln, um eine ganze zu erhalten, oder sie als MAU auszahlen lassen.
    (Bei uns im Regierungsbezirk TÜ muss man mittlerweile Bugwellenstundenaufbau genehmigen lassen, was in besonderen Situationen (Krankheitsvertretung o.ä.) auch funktioniert!
    Im Prinzip sollen die Überstunden im darauffolgenden Schuljahr abgebaut werden :D


    Nein,deine Überstunden werden nicht zentral vermerkt. Bei einem Schulwechsel lässt du dir die Bugwellenstunden am besten bescheinigen und nimmst sie dann mit.
    Gruß!


    hugoles_AL, der zur Zeit 14,5 Bugwellenstunden hat :D

    Hallo Panama,
    Methodencurriculum angefertigt, etc. wurde bestimmt schon im Rahmen der Bildunsgplanreform 2004?!
    Würde dann evtl. "Überprüfung und Anpassung des Methodencurriculums" nennen (evtl. nur die betroffenen Fachsprecher und nicht das ganze Kollegium, dann als Vorschlag ins Kollegium.).


    Zu Beginn bzw. im Vorfeld der Arbeit in den Fachschaften mit dem neuen Bildungsplan (Erstellung des Schulcurriculums) hatten wir eine grundlegende Einführung in die Struktur und Zielsetzung des neuen Bildungsplans durch Fachberater.
    Jede Fachschaft trifft sich bis zu einem festgesetzten Termin (unabhängig von einem pädagogischen Tag)
    Gruß!

    Hallo Momo,
    zu Frage 1:
    in Ba-Wü ist es so, dass mit Bezahlung von A14 im Ausschreibungsverfahren bei Übernahme einer Zusatzaufgabe von Dir eine Stunde zusätzliche Arbeit erwartet wird.
    Was darüber hinausgeht, wird mit Ermäßigungsstunden abgegolten. Diese Aufgabe musst Du dann fünf Jahre ausführen und kannst sie dann ggf. unter Beibehaltung der höheren Eingruppierung zurückgeben.


    zu Frage 2:
    Die Beförderung erfolgt zum 01. Mai, d.h. das Verfahren wird sich sicherlich nicht bis Ende Mai hinziehen, da noch Urkunden ausgefertigt und spätestens Ende Mai überreicht werden müssen, damit die Beförderung noch im Mai wirksam wird.


    Noch was:
    Die A14-Stelle im Ausschreibungsverfahren ist keine Funktionsstelle im eigentlichen Sinne.
    Das sind Abteilungsleiterstellen, Stellen für stellvertretende Schulleiter sowie Fachberater in der Schulaufsicht und Schulleiterstellen.


    Gruß!

    Hallo percy,
    die Arbeitszeitverordnung hat sich letztes Jahr geändert, ich meine auf den 01.08., so dass die Mehrarbeit erst am Ende des Schuljahres vergütet wird, nach Abzug der "Minderarbeit", die du geleistet hast durch Ausfall von Unterricht etc, wenn dann noch was übrig bleibt.
    Im letzten Personalratsinfo des BPR (zumindest bei uns im RP Tübingen) waren Rechenbeispiele hierzu drin.


    Wenn die Mehraberit allerdings auf "Dauer" angelegt ist, würde ich schon darauf drängen, dass der SL beim Personalreferenten des RP daraufhinwirkt, dass dein Deputat um die 2Uh erhöht wird.

    Hallo Matthias,
    ein Vergleichsbeispiel:
    angenommen, Du wärst dabei, den Führerschein zu machen, weil du es schon immer wolltest. Du sitzt in der Fahrschule ohne jemals selbst eine Fahrstunde gehabt zu haben.
    Du liest aber in vielen Foren rum, und es wird dir regelrecht vor Augen geführt, wie schlimm und gefährlich Autofahren ist:
    dass man z.B. eine ganz furchtbare Gurke an Auto erwischen kann, die nicht durch den TÜV kommen,
    dass jedes Jahr soundsoviele Autofahrer beim Autofahren ums Leben kommen,
    dass Autofahren immens teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt
    etc.pp.


    Würdest du dir dann überlegen, ob Du überhaupt den Führerschein machen solltest?



    Was ich damit sagen will: du musst selber (Unterrichts-) Erfahrungen sammeln, dann wirst Du merken, ob der Beruf für Dich schlimm werden könnte.


    Gruß!

    Wie viel Zeit man für sich hat bzw. für sich nimmt, ist nicht (nur) eine Frage der Deputatshöhe.
    Man muss sich mit höherem Deputat besser organisieren, damit man auch Freiräume hat, viele Kolleginnen und Kollegen schaffen das.
    Ich finde auch, dass die Nachteile eines sehr niedrigen Deputats überwiegen, aus den Gründen, die hier schon häufig notiert wurden.
    Ich würde auch dazu raten, mit 3/4-Deputat oder so anzufangen und dann schauen, wie sich alles einspielt. Nach einem oder zwei Jahren kannst du dann ja immer noch eine "stellenwirksame Änderung" (so heißt das bei uns) abgeben.


    Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
    bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ;) ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)

    Hey dingsbums2,
    ich sehe das wie cubanita1: halbes Deputat bedeutet "nur" halbe Stundenzahl und halbes Gehalt, alle anderen dienstlichen Verpflichtungen hast du fast immer zu 100%.


    Wie viel Gehalt du bekommst, kannst du und alle anderen Bürger in den Besoldungstabellen nachlesen, das ist sehr transparent.


    Weiter bin ich eher skeptisch, ob Du Dir und der Schule/den Schülerinnen und Schülern als "mehr oder minder" Minimalist einen Gefallen tust, denn auch 50% der Regelstunden wollen doch zu 100% vorbereitet sein?! Du hast im Ref -wie ichs aus deinen Ausführungen rauslese- ja mitbekommen, dass die Schule kein Hort des Zeitvertreibs und des minimalistischen Müßiggangs ist...


    Gruß!

    So ähnliche Fälle hatte ich auch schon, als in Physik z.B. ein Kursstufenschüler das Protokoll recht dilettantisch von einer Gruppe aus einem anderen Kurs kopiert hatte und ich auch noch Reste von Namen der ursprünglichen Gruppe durchschimmern sehen konnte.


    Taktik: die Schüler natürlich damit konfrontieren: im Einzelgespräch dem Schüler auf den Kopf zu sagen, was man für eine Vermutung hat, welche schwerwiegenden Hinweise man auf diese Täuschungshandlung hat und welche Konsequenz dies haben kann (Aufgabe wird gestrichen, Endnote sechs,...).
    Ich habe den Schülern dann einen Tag Bedenkzeit gegeben und sie am nächsten Tag einbestellt und gefragt, ob sie bei ihrer Variante bleiben. Sie kamen und haben die Täuschung zugegeben. Sollte dies in deinem Falle geschehen, könntest du ja nachträglich die Punkte für die Aufgabe streichen und keine 6 verteilen.


    Je nach dem ist auch ein Gespräch mit den Eltern angebracht!

    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle versuchen, die Veranstaltung als Schulveranstaltung deklarieren lassen, denn dann hast Du und die Kinder Versicherungsschutz, wie wenn sie in der Schule wären, bei Privatveranstaltungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, das wird unabhängig vom Bundesland sein!



    Ich finde, alle Veranstaltungen im Rahmen der Schule sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden bzw. zumindest mitgeteilt werden. Der SL hat das Recht zu erfahren, was an seiner Schule läuft!

    Bevor jetzt Diskussionen über die anscheinenden Widersprüche der beiden baden-württembergischen Ministeriumsantworten aufkommen: es gibt keinen: klar darf man (nichtgemachte) HA bewerten, aber nicht nur einmalig oder bei einzelnen Schülern. Das wird aus dem folgenden zitierten Satz klar "Die nicht angefertigten Hausaufgaben sind dann ins Verhältnis zu den angefertigten Hausaufgaben zu setzen"

    So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn

    • alle Schüler Noten dafür bekommen
    • nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.

    Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.


    Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.


    Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.


    Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.

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