Beiträge von hugoles_AL

    Unbestritten ist, dass nichtgemachte HA auch eine nichterbrachte Leistung ist, was man bei der Leistungsbewertung dann berücksichtigen darf.
    Ich glaube, es geht wirklich nur darum, dass diese nichtgemachte HA nicht als mündliche Note gerechnet werden darf. Ist für mich irgendwie auch logisch, denn ich vergebe ja auch keine mündliche Note für gemachte Hausaufgaben.

    Hallo Klamiadora,
    wenns für den Job 5 Ermäßigungsstunden gibt, muss das ja eine Mammutaufgabe sein! :)



    Sollte die Zusatzaufgabe "die deine " sein, dann ist der (zeitliche) Stress, der dadurch entsteht, sicher erträglicher, als der durch Unterricht in einer schlimmen Klasse bei einem "schlechten" Stundenplan!
    Und du hast schon Erfahrung in diesem Aufgabenfeld gesammelt, die dir nachher hilfreich sein wird, wenn es offiziell darum geht, das Fell neu zu verteilen.
    Auch die "Zukunftsperspektive" ist ein wichtiger Faktor: manchmal muss man die Gelegenheit einfach am Schopfe packen!



    Also im Endeffekt musst du mit dir ausmachen, ob du dir die Belastung zumuten willst/kannst -es sind nur noch 37 Wochen ;) -.



    Auf eines würde ich allerdings drängen, nämlich, dass dir die fünf Stunden auf Bugwelle geschrieben werden (oder zumindest ein Teil davon) und nicht ausbezahlt, da hast du viel weniger davon als durch Freizeitausgleich, zumal da die ganzen Steuern, ... abgehen!
    Gruß!

    Hallo,
    "Muss ich mich auch da einbringen?
    Ich erarbeite ja was für eine Schule,die ich nach einem Jahr verlassen werde."
    Ist das schlimm?



    Es hängt sicher auch von Dir ab, wie du dich einbringen willst, ob die KV eine von 8-12-Schule wird, oder ob du auch etwas mitgestalten magst. Da wird sicher niemand deine Mitarbeit ablehnen!
    Gruß!

    Ich frage mich immer wieder, warum es für alles und jedes eine rechtliche Begründung geben soll. Die Gespräche, die mit der schwingenden rechtlichen Keule geführt werden, führen selten zu einem guten Ergebnis: geh' doch einfach zum Vertretungsplanmacher hin, sprich mit ihm und erkläre die Situation. Vielleicht könnt ihr bei "kurzfristigen Vertretungen für die erste Stunde" aushandeln, dass er dich am Mittag vorher anruft, falls du nicht mehr in der Schule bist, um den Vertretungsplan lesen zu können.
    So versuchen wir das bei uns zu handhaben, was im Trubel allerdings nicht immer gelingt.

    Hallo Ehefrau,
    das Ganze erschent mir doch etwas komisch.
    Wenn das RP eine Beurteilung (aus welchem Anlass auch immer) möchte, dann setzt es dem Schulleiter eine Frist, bis wann er de Beurteilung abgeben muss. Dass der Schulleiter die ganze Sache über ein halbes Jahr hinausziehen kann -egal aus welchem Grund- erscheint mir nahezu unrealistisch.


    Auf alle Fälle:
    Der Unterrichtsbesuch ist nur ein Element der Beurteilung, allein von der Note des UBs lässt sich also noch nicht auf ein Gesamturteil schließen.
    In die Beurteilung kommt immer auch noch das Verhalten im Dienst, der Umgang mit den am Schulleben Beteiligten, ...


    Wenn die Gesamtbeurteilung fertig ist, kriegst Du sie zum Lesen und musst die Kenntnisnahme unterschreiben bzw. kannst dich dazu äußern.
    So war es zumindest bei meinen Beurteilungen anlässlich der Beförderungen.


    Frag doch im Zweifel bei deinem Schulreferenten im RP nach, das deine Beurteilung verfügt hat, wie der zeitliche Ablauf ist/war. Er/Sie kann dich dann auch an die richtige Stelle weitervermitteln.


    Gruß!

    Stille Mitleserin,
    was für Referendare meinst Du?
    Die Beginner? Für die wird der Stundenplan aber nicht geändert, da sie ja nicht selbstständig unterrichten oder ist das an den beruflichen Schulen anders?
    Gruß!

    Hallo Aktenklammer,
    nein, so Pauschalregelung gibt es sicher nicht.
    Jeder kann viele Gründe anführen, die anscheindend dazu berechtigen würden, das Unterrichtszeitfenster einzuschränken. Wo fängt man an, wo hört man da auf.
    Einfach frühzeitig zum Stundenplanmacher gehen, Wünsche anmelden, dann können sie u.U. berücksichtigt werden.



    btw:
    ich weiß, dass es bei Krankheitstagen des Kindes eine Regelung gibt: ich meine, dass man im Schuljahr 5 Tage zu Hause bleiben kann (zumindest in BaWü).

    Hallo auch hier,
    da du vollbeschäftigt bist und einer Schule mit einem Deputat zugewiesen bist, die Lehrauftragsverteilung und die Stundenpläne gemacht sind, wirst du "einfach so" ohne "triftigen Grund" das Deputat im laufenden Schuljahr sicherlich nicht reduzieren können.


    Wir hatten nach einem Krankheitsfall schon die Variante, dass der Kollege dann mit weniger Stunden zurückgekommen ist, aber das ist ja was anderes.


    Die Personalreferenten am RP sind die qualifizierten Ansprechpartner, da bekommst du auch die kompetenteste Antwort.

    Hallo lehrerin2,
    das "lediglich" sind schon mindestens drei Stunden, die im Schülerstundenplan, im Lehrer- und im Raumplan verschoben/getauscht werden müssen. Es müssen zusätzlich noch Änderungen im Aufsichtsplan vorgenommen werden, und du hast noch Reli, das vermutlich mit den anderen Konfessionen auf Schiene liegt. Aus meiner Erfahrung im "Stunden- und Vertretungsplanmachdienst" kann ich Dir da für alle drei Stunden keine große Hoffnung machen, aber fragen kostet nix!
    Viel Erfolg!


    P.S.: "Intervenieren" ist wahrscheinlich nicht das bestgeeignetste Wort, um an einer neuen Schule am ersten Tag um etwas so Gravierendes zu bitten ;)

    Hallo cassiopeia,
    "Das trifft . . . nach meiner Kenntnis . . . ist das sofort, unverzüglich." (G. Schabowski, 09.11.1989)



    Die Aufgaben sind für den dienstlichen Gebrauch freigegeben, d.h. du darfst sie im Unterricht verwenden, aber nicht veröffentlichen (und die Lösungshinweise schon gar nicht). Wir bekommen diesen Hinweis auch nochmals vom Referenten am RP, der die Nachterminaufgaben verschickt. Da das Abitur abgeschlossen ist, spricht m.E. nix gegen die Verwendung im Unterricht.



    Gruß!

    Hallo,
    ich denke im allgemeinen Nein!
    Der Termin für stellenwirksame Änderungen ist immer kurz nach den Weihnachtsferien und bezieht sich aufs neue Schuljahr.



    Wenn sich schulintern z.B. durch Krankheitsvertretung o.ä. ein Bedarf ergibt, hatten wir schon den Fall, dass das Deputat aufgestockt werden konnte, was günstiger war, als MAU-Stunden abzurechnen.



    Schau mal, ob du hier Näheres findest:
    https://www.lehrer-online-bw.d…tzung/STEWI-Informationen



    Vielleicht sind auch die Personalreferenten des RPs geeignete Ansprechpartner.
    Gruß!

    Hallo German,
    unbestritten haben wir ALs auch in den Ferien Urlaub und Erholung verdient :D auch wenn sie m.E. nach nicht jede Aufgabe und Tätigkeit im Laufe des Schuljahres minutiös abrechnen lässt, das tun doch auch die wenigsten "normalen" Lehrer oder täusche ich mich?


    Bei uns wird in der ersten Ferienwoche der Stundenplan fast fertig gemacht, Mitte der Ferien treffen wir uns nochmals und schließen die Stundenplangeschichte ab. In der letzten Ferienwoche ist das Schulleitungsteam wieder in der Schule und auch das Sekretariat ist besetzt, um die restlichen Verwaltungsaufgaben bis zur Eröffnungskonferenz am letzten Ferienfreitag erledigt zu haben.


    Zwischendrin habe ich noch den Aufsichtsplan anzufertigen und auch meine Stoffverteilung zu erstellen, Unterricht vorbereiten und Urlaub zu machen. So wird's in den sechseinhalb Wochen auf alle Fälle nicht langweilig :D


    Weiter schöne Ferien!

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