Beiträge von hugoles_AL

    Hallo Matthias,
    ein Vergleichsbeispiel:
    angenommen, Du wärst dabei, den Führerschein zu machen, weil du es schon immer wolltest. Du sitzt in der Fahrschule ohne jemals selbst eine Fahrstunde gehabt zu haben.
    Du liest aber in vielen Foren rum, und es wird dir regelrecht vor Augen geführt, wie schlimm und gefährlich Autofahren ist:
    dass man z.B. eine ganz furchtbare Gurke an Auto erwischen kann, die nicht durch den TÜV kommen,
    dass jedes Jahr soundsoviele Autofahrer beim Autofahren ums Leben kommen,
    dass Autofahren immens teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt
    etc.pp.

    Würdest du dir dann überlegen, ob Du überhaupt den Führerschein machen solltest?


    Was ich damit sagen will: du musst selber (Unterrichts-) Erfahrungen sammeln, dann wirst Du merken, ob der Beruf für Dich schlimm werden könnte.

    Gruß!

    Wie viel Zeit man für sich hat bzw. für sich nimmt, ist nicht (nur) eine Frage der Deputatshöhe.
    Man muss sich mit höherem Deputat besser organisieren, damit man auch Freiräume hat, viele Kolleginnen und Kollegen schaffen das.
    Ich finde auch, dass die Nachteile eines sehr niedrigen Deputats überwiegen, aus den Gründen, die hier schon häufig notiert wurden.
    Ich würde auch dazu raten, mit 3/4-Deputat oder so anzufangen und dann schauen, wie sich alles einspielt. Nach einem oder zwei Jahren kannst du dann ja immer noch eine "stellenwirksame Änderung" (so heißt das bei uns) abgeben.

    Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
    bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ;) ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)

    Hey dingsbums2,
    ich sehe das wie cubanita1: halbes Deputat bedeutet "nur" halbe Stundenzahl und halbes Gehalt, alle anderen dienstlichen Verpflichtungen hast du fast immer zu 100%.

    Wie viel Gehalt du bekommst, kannst du und alle anderen Bürger in den Besoldungstabellen nachlesen, das ist sehr transparent.

    Weiter bin ich eher skeptisch, ob Du Dir und der Schule/den Schülerinnen und Schülern als "mehr oder minder" Minimalist einen Gefallen tust, denn auch 50% der Regelstunden wollen doch zu 100% vorbereitet sein?! Du hast im Ref -wie ichs aus deinen Ausführungen rauslese- ja mitbekommen, dass die Schule kein Hort des Zeitvertreibs und des minimalistischen Müßiggangs ist...

    Gruß!

    So ähnliche Fälle hatte ich auch schon, als in Physik z.B. ein Kursstufenschüler das Protokoll recht dilettantisch von einer Gruppe aus einem anderen Kurs kopiert hatte und ich auch noch Reste von Namen der ursprünglichen Gruppe durchschimmern sehen konnte.

    Taktik: die Schüler natürlich damit konfrontieren: im Einzelgespräch dem Schüler auf den Kopf zu sagen, was man für eine Vermutung hat, welche schwerwiegenden Hinweise man auf diese Täuschungshandlung hat und welche Konsequenz dies haben kann (Aufgabe wird gestrichen, Endnote sechs,...).
    Ich habe den Schülern dann einen Tag Bedenkzeit gegeben und sie am nächsten Tag einbestellt und gefragt, ob sie bei ihrer Variante bleiben. Sie kamen und haben die Täuschung zugegeben. Sollte dies in deinem Falle geschehen, könntest du ja nachträglich die Punkte für die Aufgabe streichen und keine 6 verteilen.

    Je nach dem ist auch ein Gespräch mit den Eltern angebracht!

    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle versuchen, die Veranstaltung als Schulveranstaltung deklarieren lassen, denn dann hast Du und die Kinder Versicherungsschutz, wie wenn sie in der Schule wären, bei Privatveranstaltungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, das wird unabhängig vom Bundesland sein!


    Ich finde, alle Veranstaltungen im Rahmen der Schule sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden bzw. zumindest mitgeteilt werden. Der SL hat das Recht zu erfahren, was an seiner Schule läuft!

    Bevor jetzt Diskussionen über die anscheinenden Widersprüche der beiden baden-württembergischen Ministeriumsantworten aufkommen: es gibt keinen: klar darf man (nichtgemachte) HA bewerten, aber nicht nur einmalig oder bei einzelnen Schülern. Das wird aus dem folgenden zitierten Satz klar "Die nicht angefertigten Hausaufgaben sind dann ins Verhältnis zu den angefertigten Hausaufgaben zu setzen"

    So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn

    • alle Schüler Noten dafür bekommen
    • nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.

    Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.

    Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.

    Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.

    Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.

    Unbestritten ist, dass nichtgemachte HA auch eine nichterbrachte Leistung ist, was man bei der Leistungsbewertung dann berücksichtigen darf.
    Ich glaube, es geht wirklich nur darum, dass diese nichtgemachte HA nicht als mündliche Note gerechnet werden darf. Ist für mich irgendwie auch logisch, denn ich vergebe ja auch keine mündliche Note für gemachte Hausaufgaben.

    Hallo Klamiadora,
    wenns für den Job 5 Ermäßigungsstunden gibt, muss das ja eine Mammutaufgabe sein! :)


    Sollte die Zusatzaufgabe "die deine " sein, dann ist der (zeitliche) Stress, der dadurch entsteht, sicher erträglicher, als der durch Unterricht in einer schlimmen Klasse bei einem "schlechten" Stundenplan!
    Und du hast schon Erfahrung in diesem Aufgabenfeld gesammelt, die dir nachher hilfreich sein wird, wenn es offiziell darum geht, das Fell neu zu verteilen.
    Auch die "Zukunftsperspektive" ist ein wichtiger Faktor: manchmal muss man die Gelegenheit einfach am Schopfe packen!


    Also im Endeffekt musst du mit dir ausmachen, ob du dir die Belastung zumuten willst/kannst -es sind nur noch 37 Wochen ;) -.


    Auf eines würde ich allerdings drängen, nämlich, dass dir die fünf Stunden auf Bugwelle geschrieben werden (oder zumindest ein Teil davon) und nicht ausbezahlt, da hast du viel weniger davon als durch Freizeitausgleich, zumal da die ganzen Steuern, ... abgehen!
    Gruß!

    Hallo,
    "Muss ich mich auch da einbringen?
    Ich erarbeite ja was für eine Schule,die ich nach einem Jahr verlassen werde."
    Ist das schlimm?


    Es hängt sicher auch von Dir ab, wie du dich einbringen willst, ob die KV eine von 8-12-Schule wird, oder ob du auch etwas mitgestalten magst. Da wird sicher niemand deine Mitarbeit ablehnen!
    Gruß!

    Ich frage mich immer wieder, warum es für alles und jedes eine rechtliche Begründung geben soll. Die Gespräche, die mit der schwingenden rechtlichen Keule geführt werden, führen selten zu einem guten Ergebnis: geh' doch einfach zum Vertretungsplanmacher hin, sprich mit ihm und erkläre die Situation. Vielleicht könnt ihr bei "kurzfristigen Vertretungen für die erste Stunde" aushandeln, dass er dich am Mittag vorher anruft, falls du nicht mehr in der Schule bist, um den Vertretungsplan lesen zu können.
    So versuchen wir das bei uns zu handhaben, was im Trubel allerdings nicht immer gelingt.

    Hallo Ehefrau,
    das Ganze erschent mir doch etwas komisch.
    Wenn das RP eine Beurteilung (aus welchem Anlass auch immer) möchte, dann setzt es dem Schulleiter eine Frist, bis wann er de Beurteilung abgeben muss. Dass der Schulleiter die ganze Sache über ein halbes Jahr hinausziehen kann -egal aus welchem Grund- erscheint mir nahezu unrealistisch.

    Auf alle Fälle:
    Der Unterrichtsbesuch ist nur ein Element der Beurteilung, allein von der Note des UBs lässt sich also noch nicht auf ein Gesamturteil schließen.
    In die Beurteilung kommt immer auch noch das Verhalten im Dienst, der Umgang mit den am Schulleben Beteiligten, ...

    Wenn die Gesamtbeurteilung fertig ist, kriegst Du sie zum Lesen und musst die Kenntnisnahme unterschreiben bzw. kannst dich dazu äußern.
    So war es zumindest bei meinen Beurteilungen anlässlich der Beförderungen.

    Frag doch im Zweifel bei deinem Schulreferenten im RP nach, das deine Beurteilung verfügt hat, wie der zeitliche Ablauf ist/war. Er/Sie kann dich dann auch an die richtige Stelle weitervermitteln.

    Gruß!

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