Beiträge von hugoles_AL

    Hallo Percy,
    wie soll dir die Schule Anteile einer Stunde zurückgeben?

    Ich fürchte, du musst nochmals irgendwo eine Viertelstunde ansammeln, um eine ganze zu erhalten, oder sie als MAU auszahlen lassen.
    (Bei uns im Regierungsbezirk TÜ muss man mittlerweile Bugwellenstundenaufbau genehmigen lassen, was in besonderen Situationen (Krankheitsvertretung o.ä.) auch funktioniert!
    Im Prinzip sollen die Überstunden im darauffolgenden Schuljahr abgebaut werden :D

    Nein,deine Überstunden werden nicht zentral vermerkt. Bei einem Schulwechsel lässt du dir die Bugwellenstunden am besten bescheinigen und nimmst sie dann mit.
    Gruß!

    hugoles_AL, der zur Zeit 14,5 Bugwellenstunden hat :D

    Hallo Panama,
    Methodencurriculum angefertigt, etc. wurde bestimmt schon im Rahmen der Bildunsgplanreform 2004?!
    Würde dann evtl. "Überprüfung und Anpassung des Methodencurriculums" nennen (evtl. nur die betroffenen Fachsprecher und nicht das ganze Kollegium, dann als Vorschlag ins Kollegium.).

    Zu Beginn bzw. im Vorfeld der Arbeit in den Fachschaften mit dem neuen Bildungsplan (Erstellung des Schulcurriculums) hatten wir eine grundlegende Einführung in die Struktur und Zielsetzung des neuen Bildungsplans durch Fachberater.
    Jede Fachschaft trifft sich bis zu einem festgesetzten Termin (unabhängig von einem pädagogischen Tag)
    Gruß!

    Hallo Momo,
    zu Frage 1:
    in Ba-Wü ist es so, dass mit Bezahlung von A14 im Ausschreibungsverfahren bei Übernahme einer Zusatzaufgabe von Dir eine Stunde zusätzliche Arbeit erwartet wird.
    Was darüber hinausgeht, wird mit Ermäßigungsstunden abgegolten. Diese Aufgabe musst Du dann fünf Jahre ausführen und kannst sie dann ggf. unter Beibehaltung der höheren Eingruppierung zurückgeben.

    zu Frage 2:
    Die Beförderung erfolgt zum 01. Mai, d.h. das Verfahren wird sich sicherlich nicht bis Ende Mai hinziehen, da noch Urkunden ausgefertigt und spätestens Ende Mai überreicht werden müssen, damit die Beförderung noch im Mai wirksam wird.

    Noch was:
    Die A14-Stelle im Ausschreibungsverfahren ist keine Funktionsstelle im eigentlichen Sinne.
    Das sind Abteilungsleiterstellen, Stellen für stellvertretende Schulleiter sowie Fachberater in der Schulaufsicht und Schulleiterstellen.

    Gruß!

    Hallo percy,
    die Arbeitszeitverordnung hat sich letztes Jahr geändert, ich meine auf den 01.08., so dass die Mehrarbeit erst am Ende des Schuljahres vergütet wird, nach Abzug der "Minderarbeit", die du geleistet hast durch Ausfall von Unterricht etc, wenn dann noch was übrig bleibt.
    Im letzten Personalratsinfo des BPR (zumindest bei uns im RP Tübingen) waren Rechenbeispiele hierzu drin.

    Wenn die Mehraberit allerdings auf "Dauer" angelegt ist, würde ich schon darauf drängen, dass der SL beim Personalreferenten des RP daraufhinwirkt, dass dein Deputat um die 2Uh erhöht wird.

    Hallo Matthias,
    ein Vergleichsbeispiel:
    angenommen, Du wärst dabei, den Führerschein zu machen, weil du es schon immer wolltest. Du sitzt in der Fahrschule ohne jemals selbst eine Fahrstunde gehabt zu haben.
    Du liest aber in vielen Foren rum, und es wird dir regelrecht vor Augen geführt, wie schlimm und gefährlich Autofahren ist:
    dass man z.B. eine ganz furchtbare Gurke an Auto erwischen kann, die nicht durch den TÜV kommen,
    dass jedes Jahr soundsoviele Autofahrer beim Autofahren ums Leben kommen,
    dass Autofahren immens teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt
    etc.pp.

    Würdest du dir dann überlegen, ob Du überhaupt den Führerschein machen solltest?


    Was ich damit sagen will: du musst selber (Unterrichts-) Erfahrungen sammeln, dann wirst Du merken, ob der Beruf für Dich schlimm werden könnte.

    Gruß!

    Wie viel Zeit man für sich hat bzw. für sich nimmt, ist nicht (nur) eine Frage der Deputatshöhe.
    Man muss sich mit höherem Deputat besser organisieren, damit man auch Freiräume hat, viele Kolleginnen und Kollegen schaffen das.
    Ich finde auch, dass die Nachteile eines sehr niedrigen Deputats überwiegen, aus den Gründen, die hier schon häufig notiert wurden.
    Ich würde auch dazu raten, mit 3/4-Deputat oder so anzufangen und dann schauen, wie sich alles einspielt. Nach einem oder zwei Jahren kannst du dann ja immer noch eine "stellenwirksame Änderung" (so heißt das bei uns) abgeben.

    Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
    bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ;) ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)

    Hey dingsbums2,
    ich sehe das wie cubanita1: halbes Deputat bedeutet "nur" halbe Stundenzahl und halbes Gehalt, alle anderen dienstlichen Verpflichtungen hast du fast immer zu 100%.

    Wie viel Gehalt du bekommst, kannst du und alle anderen Bürger in den Besoldungstabellen nachlesen, das ist sehr transparent.

    Weiter bin ich eher skeptisch, ob Du Dir und der Schule/den Schülerinnen und Schülern als "mehr oder minder" Minimalist einen Gefallen tust, denn auch 50% der Regelstunden wollen doch zu 100% vorbereitet sein?! Du hast im Ref -wie ichs aus deinen Ausführungen rauslese- ja mitbekommen, dass die Schule kein Hort des Zeitvertreibs und des minimalistischen Müßiggangs ist...

    Gruß!

    So ähnliche Fälle hatte ich auch schon, als in Physik z.B. ein Kursstufenschüler das Protokoll recht dilettantisch von einer Gruppe aus einem anderen Kurs kopiert hatte und ich auch noch Reste von Namen der ursprünglichen Gruppe durchschimmern sehen konnte.

    Taktik: die Schüler natürlich damit konfrontieren: im Einzelgespräch dem Schüler auf den Kopf zu sagen, was man für eine Vermutung hat, welche schwerwiegenden Hinweise man auf diese Täuschungshandlung hat und welche Konsequenz dies haben kann (Aufgabe wird gestrichen, Endnote sechs,...).
    Ich habe den Schülern dann einen Tag Bedenkzeit gegeben und sie am nächsten Tag einbestellt und gefragt, ob sie bei ihrer Variante bleiben. Sie kamen und haben die Täuschung zugegeben. Sollte dies in deinem Falle geschehen, könntest du ja nachträglich die Punkte für die Aufgabe streichen und keine 6 verteilen.

    Je nach dem ist auch ein Gespräch mit den Eltern angebracht!

    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle versuchen, die Veranstaltung als Schulveranstaltung deklarieren lassen, denn dann hast Du und die Kinder Versicherungsschutz, wie wenn sie in der Schule wären, bei Privatveranstaltungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, das wird unabhängig vom Bundesland sein!


    Ich finde, alle Veranstaltungen im Rahmen der Schule sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden bzw. zumindest mitgeteilt werden. Der SL hat das Recht zu erfahren, was an seiner Schule läuft!

    Bevor jetzt Diskussionen über die anscheinenden Widersprüche der beiden baden-württembergischen Ministeriumsantworten aufkommen: es gibt keinen: klar darf man (nichtgemachte) HA bewerten, aber nicht nur einmalig oder bei einzelnen Schülern. Das wird aus dem folgenden zitierten Satz klar "Die nicht angefertigten Hausaufgaben sind dann ins Verhältnis zu den angefertigten Hausaufgaben zu setzen"

    So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn

    • alle Schüler Noten dafür bekommen
    • nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.

    Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.

    Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.

    Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.

    Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.

    Unbestritten ist, dass nichtgemachte HA auch eine nichterbrachte Leistung ist, was man bei der Leistungsbewertung dann berücksichtigen darf.
    Ich glaube, es geht wirklich nur darum, dass diese nichtgemachte HA nicht als mündliche Note gerechnet werden darf. Ist für mich irgendwie auch logisch, denn ich vergebe ja auch keine mündliche Note für gemachte Hausaufgaben.

    Hallo Klamiadora,
    wenns für den Job 5 Ermäßigungsstunden gibt, muss das ja eine Mammutaufgabe sein! :)


    Sollte die Zusatzaufgabe "die deine " sein, dann ist der (zeitliche) Stress, der dadurch entsteht, sicher erträglicher, als der durch Unterricht in einer schlimmen Klasse bei einem "schlechten" Stundenplan!
    Und du hast schon Erfahrung in diesem Aufgabenfeld gesammelt, die dir nachher hilfreich sein wird, wenn es offiziell darum geht, das Fell neu zu verteilen.
    Auch die "Zukunftsperspektive" ist ein wichtiger Faktor: manchmal muss man die Gelegenheit einfach am Schopfe packen!


    Also im Endeffekt musst du mit dir ausmachen, ob du dir die Belastung zumuten willst/kannst -es sind nur noch 37 Wochen ;) -.


    Auf eines würde ich allerdings drängen, nämlich, dass dir die fünf Stunden auf Bugwelle geschrieben werden (oder zumindest ein Teil davon) und nicht ausbezahlt, da hast du viel weniger davon als durch Freizeitausgleich, zumal da die ganzen Steuern, ... abgehen!
    Gruß!

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