Zitat
Original von Dude
Ist es rechtlich O.K.., wenn man die Einverständniserklärung so anfertigt, dass man lediglich eine negative Rückmeldung zurückgibt.
Man schreibt also: ..." wenn Sie sich nicht damit einverstanden sind, geben Sie Ihrem Klassenlehrer eine Mitteilung mit."
Wir hatten genau das auch überlegt, aber was ist, wenn ein Kind einen Zettel einfach verschlampt? Die Eltern könnten dann etwas dagegen haben, dass das Kind abgebildet wird, aber haben nicht die Chance, das zu äußern.
Bei mir gab es auf diese Weise mal großen Ärger, weil ich eine Telefonnummer auf eine öffentliche Liste gesetzt habe, da ich kein offizielles "NEIN" erhalten hatte (aber eben auch kein JA).
Ich finde, man sollte den Elternwunsch respektieren. Bei uns sind auch ca. 20 % dagegen, aber als Klassenlehrer weiß man ja, wer nicht drauf darf und fotografiert die Kinder halt nicht mit. Später wissen es auch die Kinder und achten da selber mit drauf.
LG
Sina