Beiträge von shufflestick

    Hallo zusammen, wer hat bereits Erfahrungen in NRW mit folgendem Umstand gemacht: Einer meiner Schüler konnte krankheitsbedingt auch den offiziellen Nachschreibtermin der EK LK-Klausur nicht wahrnehmen und ist noch bis einschließlich nächste Woche krankgeschrieben. Stimmt es, da es ja keinen offiziellen zweiten Nachschreibtermin gibt, dass ich nun als Fachlehrer selbst drei Vorschläge konzipieren darf, die dann vom Ministerium auch noch erst abgesegnet werden, wie zu "Prä-Zentralabitur-Zeiten"? Gibt es irgendwelche Fristen und Termine, bis zu welchem die Klausur nachgeschrieben werden muss? Kann der Schüler, falls er bis zum Ende des Schuljahres ein Attest vorlegt, dann sofort die Klausur nachschreiben oder muss er dann bis zum nächsten Abidurchgang warten?


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!


    Lieben Gruß, shufflestick

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