Beiträge von RockSea

    Ja, MelS, das glaube ich ;-). Und für dich, Friesin: Was ich in meiner Umwelt erlebe, zeugt nicht von Zufriendenheit, schön für dich, wenn es bei dir anders aussieht.


    Euch anderen allen vielen Dank! Nein, Jorge, mein Exmann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und er lebt in München. Kann das zum Problem werden?
    Er kann und wird das Kind nicht aufnehmen.
    Da wir uns in mindestens 4 verschiedenen Ländern aufhalten werden - muss ich mich wohl vorab um die jeweiligen Bestimmungen kümmern. Helfen mir da die
    Fremdenverkehrsämter der Länder oder an wen würdet Ihr euch wenden? Die Botschaften?


    Hört sich toll an jottomitschaf... danke Linna, Laluna, Schwesta, Jorge... für die guten Tipps.


    Vielen Dank für weitere Antworten, Grüße, die dankbare RockSea ;)

    Hallo liebes Forum,
    ich bin brandneu hier im Forum, daher stelle ich jetzt einfach mal mein Anliegen vor, völlig unwissend, ob sich nicht vielleicht schon früher jemand ausführlich damit auseinandergesetzt hat und es hier vorgestellt hat... also entschuldigt bitte jetzt schon einmal mögliche nervende Wiederholungen.


    Worum geht es? Nun, wir, meine Familie und ich, planen im Schuljahr 2013/14 ein Sabbatjahr, ich spare gemäß der 2/3-Regelung meine Freizeit und meinen Sold ab diesem Sommer an und möchte dann ein ganzes Jahr auf Reisen gehen. Genau dies habe ich mir auch schon im Jahr 2002/03 ermöglicht und erarbeitet... und ich zehre heute noch von den traumhaften, lehrreichen, blicköffnenden Erfahrungen, die ich in diesem Jahr machen durfte.


    Während dieses Jahres damals traf ich viele Lehrer auf Reisen, und eben auch Lehrerfamilien mit schulpflichtigen Kindern. Ich erinnere mich besonders an eine Familie aus Hessen mit einem Sohn, damals 5.-Klässler, der von seiner Mutter tagtäglich in Goa am Strand unterrichtet wurde...


    Nun, damals gab es mein Kind noch nicht, heute ist da mein schulpflichtiges Kind, 6jährig, aber zu Beginn des Sabbatjahres angehender Drittklässler, 9jährig. Ich bin Grundschullehrerin und unterrichte hier in Bayern auch stets 3.- und 4.-Klässler, bin also bestens mit Material versorgt, passend ausgebildet und außerdem auch, das ist als Mutter naheliegend, sehr an einer guten Ausbildung meines Kindes interessiert. Ich denke, ich bin sehr gut in der Lage, mein Kind ein Jahr lang selbst zu unterrichten UND, das ist außerdem wesentlich: ich möchte meinem Kind unbedingt diese horizonterweiternden Erfahrungen ermöglichen, es soll fremde Kulturen, Sprachen (insbesondere nat. Englisch) und eine sehr viel größere Zufriedenheit erleben können. Ich finde es extrem wichtig und bin sehr froh darüber, dass ich es meinem Kind ermöglichen kann, andere Welten kennen zu lernen, fernab von Konsumterror und medialer Manipulation... das wäre zumindes mein größter Wunsch!

    Ich komme ursprünglich aus NRW, bin nun aber auf verschlungenen Pfaden bayrische Landesbeamtin geworden, hier ist nahezu alles argumentativ etwas schwieriger, da die allgemeine Denkweise in vieler Hinsicht (es gibt auch löbliche Ausnahmen, die sind jedoch rar und darauf, so jemanden im entscheidenden Gremium anzutreffen, kann ich mich nicht verlassen) noch etwas unflexibler ist ("das haben wir schon immer so gemacht...", "das geht nicht..."), je nach dem, an welchen Betonkopf man gerät, möchte ich mich einfach schon einmal rechtzeitig argumentativ stärken.


    Es würde mich sehr freuen, von Euch rechtliche und argumentative Hinweise zu bekommen. Wie kann ich mit einem schulpflichtigen Kind Deutschland verlassen und mich dabei nicht strafbar machen? Dass es geht, habe ich ja selbst schon erlebt. Welche rechtliche Grundlage habe ich als Lehrerin, mein Kind selbst zu unterrichten? Wer hat Erfahrungen oder ist gleichgesinnt?? Bitte um Hilfe! Vielen Dank, Eure RockSea ;)

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