Beiträge von marie74

    E13 ist das höchste, was man als Einsteiger erreichen kann. Wenn du eben nur ein Fach hast, dann ist das leider so, dass du darunter bist und bleiben wirst. Die Gehälter sind nicht verhandelbar. Das Amt muss die niedrigste Stufe für dich wählen. Wenn du nicht mit diesem Gehalt zufrieden bist, dann musst du eben in der freien Wirtschaft bleiben.

    In Sachsen-Anhalt hat das mal ein Oberbürgermeister probiert und hat bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern höhere Gehaltsstufen und Eingruppierungen umgesetzt. Das Ergebnis: Klage wegen Veruntreuung bis zum Bundesgerichtshof!!!!

    http://www.mz-web.de/halle-saale/un…ericht-24110912

    in einer Klassenarbeit stehen mehr Aufgaben auf dem Blatt, als Platz vorhanden, z.B. Rechts am Blattrand von oben nach unten senkrecht eine Aufgabe neben den anderen

    Das hat der Lehrer sicherlich nur gemacht, um Platz zu sparen bzw. um Kopierkosten zu sparen, wenn er noch eine weitere Kopie benötigt hätte. Prinzipiell gibt es keine "Formvorschriften" für das Erstellen von Klassenarbeiten.

    es gibt inoffiziell zentrale Klassenarbeiten. Also Arbeiten, die ein Kollege für alle vorbereitet und die wohl jahrelang im Umlauf sind (Kopienqualität), auf die aber die Kollegen nicht jeweils ihre Klasse speziell vorbereiten. Wenn Eltern dann nachfragen, woher das Kind wissen sollte, was es zu lernen hat, ist die Antwort immer: das haben wir gerade am Tag vorher genauso besprochen, stand an der Tafel.

    Klassenarbeitspools gibt es an jeder Schule. Das geht die Eltern gar nichts an, woher die Klassenarbeit stammt. Natürlich muss die Klassenarbeit den Vorgaben des Lehrplans entsprechen. Und in Englisch lauten bei uns die Vorgaben, dass es um die Kompetenzen geht und nicht um das "Thema". Die Kompetenzen Schreiben, Lesen und Hören müssen abgefragt werden und nicht das Thema "Schools in Britain". Wenn aber das "Oberthema" der letzten Wochen/ Monate "Schools in Britain" war, dann sollte natürlich keine Klassenarbeit drankommen, in der es um "Animals of Australia" geht. Wäre aber auch theoretisch möglich, wenn der Lehrer die Kompetenz "Hören" bewerten will und den SChülern ein Hörtext vorgespielt wird und diesen mit ihren bisherigen (aus allen Schuljahren umfassenden) Wortschatz bearbeiten können sollen.

    umfangreiche, benotete Aufgaben werden nach Hause mitgegeben (macht mal eine Buchvorstellung nach folgenden 15 Kriterien/ legt mal ein Herbarium an, nach folgenden 15 Kriterien/ macht mal ein Plakat/ Powerpointpräsentation nach folgenden...)

    Alles üblich und so gewollt. Natürlich keine Powerpointpräsentationen in Klasse 5, aber spätestens wenn man Powerpoint in Informatik oder einen anderen Fach mal gemacht hat.
    Herbarien sind schon immer üblich. Schon seit vielen vielen Jahren. Und bereits in Klasse 5 und später und umfangreicher in der Kursstufe.

    Ich finde dagegen, dass du hier die Chance hast, zu zeigen, was du kannst. Wenn du bereits meinst, dass dir das zu viel wird, dann lass es lieber. Ich hatte nach dem Ref gleich 20 von 25 Unterrichtsstunden an einem beruflichen Gymnasium in den Klassen 11-13. Das war damals richtig harte Arbeit. Aber nur so konnte ich zeigen, was ich schaffen kann.
    Eine A13 Stelle bekommst du sowieso nicht, wenn du nicht vorher einige Jahre in der Sek II auch unterrichtet hast.

    Wir hier in Sachsen-Anhalt müssen unsere Urlaubstag mit einem Urlaubsschein "einreichen". Ich bin auch schon mal während der Ferien während meines "Urlaubs" von der SL angerufen wurden. Ich war zwar daheim, aber bin nicht ran gegangen. Am ersten Tag nach den Ferien wurde ich zu einem Gespräch gebeten: "Wir haben ja versucht, sie zu erreichen, aber sie sind ja nicht rangegangen. Erst hinterher haben wir gesehen, dass sie im Urlaub waren....bla bla....". Es ging um eine kurzfristige Abordnung, die nun der Kollege hat, der ans Telefon gegangen ist.

    Ich bin nur Teilzeit-Angestellte und weigere mich oft sehr konsequent dienstliche Angelegenheiten mit meinen privaten technischen Geräten zu machen.

    Ich wollte auch schon mal eine Mutter nach 14.30 (nach meinem Unterricht) anrufen. Da wir aber nur ein (!!!!) Telefon in der Schule habe und die Sekretärin um 13.15 Feierabend hat, bin ich zum Stellvertreter gegangen. Der hat dann immer noch das (schnurlose) Telefon bei sich. Da sagte er doch prompt zu mir: aber nur 5 min, da er gleich heim wolle. Als ich sagte, dass das wahrscheinlich länger dauern wird, meinte er doch prompt, dass ich von zu Hause aus telefonieren solle. Da habe ich nur erwidert, dass ich dienstliche Gespräche auch vom Diensttelefon führen wolle und nicht von meinem Privattelefon.

    Wir müssen auch die Zensuren über einen Notenprogramm eintragen und ich laufe ständig dem zuständigen Infomatik-Lehrer hinterher, da ich dass in meinen Freistunden vom Schullaptop machen will. Jedes Mal geht der nicht oder ist nicht upgedatet oder sonst was. Ich weiss zwar, dass er nicht eine Anrechnungsstunde für die diese Arbeit erhält, aber auf der anderen Seite ist es nicht meine Aufgabe, meine privaten technischen Geräte zu verwenden. Klar, ich mache das sowieso und ich erstelle gerne in Ruhe daheim in meinem Arbeitszimmer die Klassenarbeiten und Beurteilungen, aber ich versuche trotzdem, so oft wie möglich darauf hinzuweisen, dass es nicht meine Aufgabe ist, für dienstliche Angelegenheiten meine privaten Geräte zu benutzen. (P.S. Ich weigere mich auch, mit meinem Stellvertreter zwecks kurzfristiger Vertretungen Whatsapp zu benutzen.)

    Hi........ich habe mal eine ganz spezielle Frage an Schulleitungen, die sich im Arbeitsrecht und Pflegerecht auskennen.

    Ich bin in Teilzeit, da wir meinen Vater daheim pflegen, d.h. ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag (SJ 2016/17 und SJ 2017/18) als Angestellte. Dazu musste ich damals auch dem Schulamt die Notwendig der Pflege durch ein Gutachten nachweisen.

    Im Dezember kam mein Vater ins Krankenhaus und ist jetzt noch in Kurzzeitpflege. Allerdings müssen wir ernsthaft überlegen, ob wir ihn nicht im Pflegeheim lassen sollten, weil bereits das letzte Jahr sehr sehr anstrengend gewesen ist. (Auf die Gesundheitsdetails will ich jetzt nicht eingehen und diese Entscheidung fällt uns definitiv nicht leicht.)

    Aber jetzt meine Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber/ Schulamt dies mitteilen? Schließlich pflege ich dann meinen Vater nicht mehr daheim. Fällt damit der Anspruch auf Teilzeit weg?

    Wenn ich das Gesetz richtig lese, dann muss ich das nämlich machen.


    Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
    § 4 Dauer der Inanspruchnahme

    (1) Die Pflegezeit nach § 3 beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens sechs Monate (Höchstdauer). Für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommene Pflegezeit kann bis zur Höchstdauer verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine Verlängerung bis zur Höchstdauer kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Pflegezeit und Familienpflegezeit nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes dürfen gemeinsam die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftigem nahen Angehörigen nicht überschreiten. Die Pflegezeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet.
    (2) Ist der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar, endet die Pflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Der Arbeitgeber ist über die veränderten Umstände unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen kann die Pflegezeit nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
    (3) Für die Betreuung nach § 3 Absatz 5 gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Für die Freistellung nach § 3 Absatz 6 gilt eine Höchstdauer von drei Monaten je nahem Angehörigen. Für die Freistellung nach § 3 Absatz 6 gelten Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 entsprechend; bei zusätzlicher Inanspruchnahme von Pflegezeit oder einer Freistellung nach § 3 Absatz 5 oder Familienpflegezeit oder einer Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes dürfen die Freistellungen insgesamt 24 Monate je nahem Angehörigen nicht überschreiten.
    (4) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um ein Zwölftel kürzen.

    Übrigens Dienstemails in den Ferien: Wenn ich Dienstemails in den Ferien bekomme, dann ist bei mir immer mein privater Rechner/ Laptop usw. kaputt. Und da mein Arbeitgeber mir keine Rechner/ Laptops für daheim zur Verfügung stellt und ich nicht technisch so fit bin und privat finanziell knapp bei Kasse bin, bin ich nicht in Lager in den Ferien mich um die erfolgreiche Reparatur oder Neuanschaffung zu kümmern. Außerdem hat mir schon mein Freund stundenlang geholfen und konnte das Problem auch nicht beheben.....bla bla bla.

    Bitte schön: wo steht denn, dass ich privat daheim mit meinen privaten technischen Mitteln ständig für dienstliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen muss??

    Ach ja....mein Handy ist auch gerade kaputt und weil es so alt ist, kann ich auch kein Whatsapp drauf machen. (Unser stellvertret. SL hat die Angewohnheit Whatsapp-Nachrichten zu verschicken, wenn er jemand dringend für dienstliche Angelegenheiten benötigt!)

    @fanny_89'

    Wenn ich mich richtig erinnere, ist dies ein Forum für Lehrer und kein Forum für Lehrer, die wissen wollen, "ob sich eine Steuererklärung lohnt". Wir sind hier keine Steuerberater, die dir ausrechnen, ob du eine Steuerrückerstattung erhalten wirst.

    Dazu gibt es genug Berechungsprogramme. Ich persönlich habe WISO. Das hat mir ausgerechnet, wie hoch die Steuerrückerstattung sein wird. Und wenn du das benutzt, bist du schneller an deiner Antwort, als darauf zu warten, dass jemand aus dem Lehrerforum deine Frage beantwortet.

    http://www.mz-web.de/wittenberg/erm…gehen--25296468

    Wieder einmal zeigt sich, wie sehr wir als Lehrer unter Druck und Beschuss durch die Justiz stehen:

    Eine 15-jährige Schülerin beleidigt verbal andere Mitschüler und Lehrer und eine Strafe auf einer Klassenkonferenz. Am nächsten Tag lässt sie eine Lehrerin während der Unterrichtszeit nicht aufs Klo gehen. (Wahrscheinlich wollte hier die Lehrerin mal konsequent bleiben und sich nicht alles von der Schülerin gefallen lassen.) Und schon rennt die Mutter zur Polizei und gegen die Lehrerin wird ermittelt. Eine oberkluge Anwältin hat auch gleich mal fünf Straftatbestände herausgefunden. Super!!! Ich bin mal gespannt, ob die Zeitung dann auch so umfangreich über das Ergebnis der Ermittlungen berichten wird.

    Aber was ist jetzt die Schlussfolgerungen für mich: freche Schüler dürfen sich alles erlauben und wenn ich als Lehrerin mal die Grenzen zeige, und nicht alles durchgehen lassen werde, dann werden polizeiliche Ermittlungen gegen mich angestellt.

    In den ersten Jahren nach dem Ref wird die Arbeitsbelastung für einen Lehrer auch nicht weniger. Selbst wenn du also das Ref überstehst, wirst mit einer vollen Stelle immer noch diese familären Probleme haben.
    Wem das Ref schon zu stressig ist, dem wird auch langfristig auch der Lehrerberuf zu stressig werden.

    In Sachsen-Anhalt wird man bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche ohne Zustimmung eingesetzt.

    Wenn dieser Einsatz länger als 6 Wochen erforderlich, ist die Zustimmung erforderlich.

    Bis dahin ist man weisungsgebunden und muss die Stunden machen. Erst nach 6 Wochen kann man seine "Zustimmung'" verweigern. Dann holte man aber schon mal mit dem schuleigenen Personalrat gesprochen haben.

    Wenn du Mathe fachfremd in der Sek I unterrichtest, dann wende dich an den Fachgruppenleiter Mathe. Bitte den ständig um Hilfe oder frage nach, wie du nur kannst. Bitte eventuell auch darum, ihn zu hospitieren. Falls er die keine oder kaum Hilfe gewährt, dann dokumentiere dir das.
    Mir geht es nämlich genau so, dass ich Geo fachfremd unterrichte. In der 5. Klasse hat mich die Fachgruppenleiterin Geografie noch sehr gut unterstützt und mir Unterlagen und Materialien gegeben. Leider ist die nicht mehr da und ich habe nun (durch ihren Weggang hat sich der Geo-Lehrer-Mangel verstärkt) auch noch Unterricht in der 6. Klasse. Da hat nur eine einzige Kollegin noch zwei weiteren Klassen. Leider habe ich immer zu gleichen Zeit anderen Unterricht und kann nie hospitieren. Ausserdem ist sie nicht sehr kollegial und wenn ich eine Frage habe, dann bekomme ich nur als Antwort, dass sie das nicht weiss bzw. dass ich mich selbst einarbeiten muss.
    Zum Glück ist Geo nur eine Stunde pro Woche und die Themen sind bewältigbar. Allerdings unterrichte ich tatsächlich sehr klassisch: mit Lehrbuch und Arbeitsheft. Gelegentlich finde ich noch passende Arbeitsblätter im Vorbereitungsraum der Geo-Lehrer. Aber ich habe auch schon zusätzliche Aufgaben abgelehnt (z.B. Entwicklung einer Aufgabenreihe für eine 20-stündige fächerübergreifende Lernwerkstatt in der 6. Klasse) mit der Begründung, dass ich von den Fach noch keine wirkliche Ahnung habe und mich das noch überfordert.
    Bisher haben sich die Eltern noch nicht beschwert. Ich frage in Leistungskontrollen auch wirklich nur das ab, was im Hefter oder Lehrbuch steht.

    Ich habe früher auch auf einer Schule gearbeitet, an der lernbehinderte am inklusiven Unterricht teilgenommen haben. Bis zum 1. HJ der 9. Klasse der Hauptschule hatten diese Schüler den "Förderschwerpunkt Lernen" und wurden teilweise (je nach Möglichkeiten der Schule) mit der Klasse (verschiedene Aufgabenstellungen) oder getrennt (extra Lehrer) unterrichtet.

    Bei allen Schüler wurde am zum 2. HJ der Förderschwerpunkt Lernen aufgehoben und sie damit erhielten alle Schüler am Ende des Schuljahres den Hauptschulabschluss. (Jahresnoten in den einzelnen Fächern wurden aus den Noten des 1. HJ und dem 2. HJ gebildet.)

    Das ist zwar politisch so gewollt, da man ja sonst diese Kinder keinen Hauptschulabschluss erreichen könnten und damit die Schule ohne Abschluss verlassen würden. Allerdings sind in Wahrheit diese Hauptschulabschlüsse in der Realität nichts wert, da in den meisten Fällen der Abschluss "hinterhergeschmissen" wurde, wenn ich mal ganz ehrlich bin.

    Die Nachteile, wenn diese Kinder einen Hauptschulabschluss erreichen sieht man erst hinterher: mit einem Schulabschluss fallen sie auch weiteren staatlichen Fördermassnahmen heraus, weil sie ja den Hauptschulabschluss erreicht haben. Eigentlich hat man ja die Hoffnung, dass diese Jugendlichen einen Ausbildungsplatz finden. Manche finden auch einen, aber weil die Ausbildungsbetriebe davon ausgehen, dass ein Hauptschulabschluss auch einem Hauptschulabschluss entspricht, wissen sie oft nicht, dass diese Kinder die ganzen Jahre eigentlich als "lernbehinderte" Kinder unterrichtet wurden. Deswegen platzen in den ersten Monaten oft die Ausbildungsverträge, weil diese Jugendlichen oft nicht in der Lage sind, dem Berufsschulunterricht zu folgen oder mit den Anforderungen im Ausbildungsbetrieb nicht gewachsen sind.

    Falls sie eine Ausbildung abbrechen oder gar keinen normalen Ausbildungsplatz finden, dann landen sie im Berufsschulsystem in verschiedenen Massnahmen (wie auch immer die in den einzelnen Bundesländern auch heissen mögen) und haben dort die Chance eventuell einen Berufsschulabschluss zu erwerben. Die Probleme der Lernbehinderung bleiben aber ein Leben lang bestehen und auch lösen sich nicht auf, wenn man die Jugendlichen älter und erwachsener werden. Allerdings schaffen auch jetzt viele nicht die Anforderungen in der Berufsschule oder in der Berufsfachschule (oder wie auch immer).

    Also, wir müssen zu den Kursen. Da sorgt unser Arbeitgeber dafür. Letztes Jahr wurden 3 verschiedene Termine angeboten und jeder Lehrer musste hin. Selbstverständlich mussten wir für den Kurs nichts bezahlen.

    Übrigens, "homogene Zielgruppe" ist bei dem Kurs vollkommen unerheblich. Wir haben sogar geübt, wie man einem Motorradfahrer richtig den Helm abnimmt. Was als Lehrer während der Arbeitszeit an einer Schule unwahrscheinlich ist, dass ich einem meiner Schüler den Motorradhelm nach einem Unfall abnehmen muss. Aber das steht halt dort mit im Programm und deshalb haben wir es eben mitgemacht.

    Und alle, die sich unsicher sind: ihr müsst Erste-Hilfe leisten! Egal, wie ihr euch fortgebildet habt. Wenn ihr dann Fehler bei der Ersten-Hilfe macht, dann macht euch keiner haftbar. Keine Angst, man darf bei der Herzdruckmassage ruhig dem Verletzten die Rippen brechen, denn lieber gebrochene Rippen, statt tot! Und wenn ihr die Herzdruckmassage eben nicht so perfekt macht, wie ein trainierter Profi-Arzt und der Verunglückte stirbt, dann passiert euch auch nichts!

    Grob fahrlässig handelt ihr dann, wenn ihr euch nicht um die Erste-Hilfe kümmert. Nur in dem Fall, kann man haftbar gemacht werden.

    In Sachsen-Anhalt ist die regelmäßige Fortbildung Pflicht und wird sogar von der Schulleitung organisiert. (Wir gehen immer alle 2 Jahre gemeinsam als Lehrerschaft zu einem Nachmittagskurs beim DRK.)

    Da wurde uns auch gesagt, dass wir Erste Hilfe zu leisten haben und dass man für falsche Erste Hilfe nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Für Fehler, die ein Laie bei der Ersten Hilfe macht, besteht keine Haftung.

    Ein eindeutiges Nein! Finger weg von Whatsapp und Facebook für dienstliche Kommunikation!!!!

    http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/be-umg…e_netzwerke.pdf

    Unser Schulträger hat jedoch die Lizenz für Office 365 erworben und wir stellen im Laufe des Schuljahres jedem Schüler eine Emailadresse zur Verfügung. Dort kann man dann auch Gruppenchats machen. Mal sehen, ob es klappen wird.

    Ansonsten gebe ich den Eltern meine dienstliche Emailadresse. Da erhalte ich tatsächlich ab und zu mal eine Email.

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