Beiträge von marie74

    Jetzt weißt du zumindest, was du von der Schulleitung zu erwarten hast.

    Ich bin auch in TZ wegen Pflege und mein Stundenplan ist ok. Allerdings habe ich insgesamt 4 Freistunden zwischendurch, aber muss nur 4 Tage arbeiten. Freitags allerdings nur 2 Unterrichtsstunden, aber ich habe auch nur einen Arbeitsweg von 6 km.

    Am Freitag kommt zu uns der MDK und da habe ich eben nur 2 Stunden und Do frei. Da habe ich den Stundenplaner gefragt, ob ich Stunden tauschen könnte und dafür am Donnerstag kommen könnte. Erst sagte er, dass ist kein Problem und ich brauche nicht extra Sonderurlaub nehmen (es gibt ja auch nur 10 Tage Sonderurlaub für Pflegefälle).

    Und was ist jetzt passiert: ich stehe mit drei Vertretungsstunden am Donnerstag drin und soll aus "rechtlichen" Gründen trotzdem einen Antrag auf Sonderurlaub beim Landesschulamt stellen. Na, da habe ich mich auch gefreut! Ein ganzer Tag Sonderurlaub geht flöten und trotzdem habe ich drei Vertretungsstunden an meinem freien Tag. Aber das habe ich auch erst heute auf dem Vertretungsplan gesehen und gehe auch morgen zur SL.

    Wie du siehst, auf Pflege und soziale Härtefälle wird hier auch nicht Rücksicht genommen.

    Dann musst du eben "Pflegeperson" werden, z.B. über ein neues Gutachten des MDK und über eine notarielle Vollmacht.

    Aber heiraten, damit du seine Mutter pflegen kannst? Nee....das würde ich nicht machen. Dann muss dein Partner eben selbst in Teilzeit gehen.

    Ich kümmere mich um meine eigenen Eltern - das ist noch etwas ganz anderes.

    Von Frau zu Frau würde ich dir nicht raten, auf Einkommen zu verzichten, um seine Eltern zu pflegen. Zumindest nicht ohne Ausgleich des Einkommensverlustes.

    Wie wäre es denn, wenn du dir von ihm die "Verhinderungspflege" wenigstens bezahlen lässt??

    Ach ja, wichtig ist, dass du einen nahen Angehörigen pflegst. Pflege heisst hier auch tatsächlich: eine Pflegestufe muss vorhanden sein. Daher unbedingt beim Gutachten durch den MDK angeben, dass man Pflegeperson ist.

    Ich musste nämlich Widerspruch gegen das Gutachten des MDK einlegen, weil meine Mutter beim Gutachten einfach sagte, dass ich den "ganzen Tag auf Arbeit bin", während ich aber bereits in Teilzeit wegen der Pflege war.

    Übrigens, kannst du dir auch noch "Rentenpunkte" erwerben, wenn du "pflegst". Dazu darf man als Lehrer nicht mehr als 18 Stunden arbeiten.

    Ich würde den Personalrat der Schule einschalten. Falls dies nicht notwendig ist, dem übergeordneten Personalrat informieren bzw. Rat einholen.
    Parallel würde ich mich erkundigen, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten. Und unbedingt auf das Pflegezeitgesetz hinweisen. Das organisatorische Argument "Der Stundenplan ist so schwierig zu gestalten" darf kein Gesetz brechen.

    Probier es doch mit einem Schreiben an deine Schulleitung, in dem du deine Wünsche mitteilst und auf das Gesetz verweist.


    Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
    § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen

    (1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.
    (2) Die Beschäftigten haben die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Bei in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
    (3) Wer Pflegezeit beanspruchen will, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich ankündigen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Wenn nur teilweise Freistellung in Anspruch genommen wird, ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob die oder der Beschäftigte Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen will, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt die Erklärung als Ankündigung von Pflegezeit. Beansprucht die oder der Beschäftigte nach der Pflegezeit Familienpflegezeit oder eine Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes zur Pflege oder Betreuung desselben pflegebedürftigen Angehörigen, muss sich die Familienpflegezeit oder die Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes unmittelbar an die Pflegezeit anschließen. In diesem Fall soll die oder der Beschäftigte möglichst frühzeitig erklären, ob sie oder er Familienpflegezeit oder eine Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen wird; abweichend von § 2a Absatz 1 Satz 1 des Familienpflegezeitgesetzes muss die Ankündigung spätestens drei Monate vor Beginn der Familienpflegezeit erfolgen. Wird Pflegezeit nach einer Familienpflegezeit oder einer Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch genommen, ist die Pflegezeit in unmittelbarem Anschluss an die Familienpflegezeit oder die Freistellung nach § 2 Absatz 5 des Familienpflegezeitgesetzes zu beanspruchen und abweichend von Satz 1 dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Pflegezeit schriftlich anzukündigen.
    (4) Wenn nur teilweise Freistellung in Anspruch genommen wird, haben Arbeitgeber und Beschäftigte über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
    (5) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung betreuen. Die Inanspruchnahme dieser Freistellung ist jederzeit im Wechsel mit der Freistellung nach Absatz 1 im Rahmen der Gesamtdauer nach § 4 Absatz 1 Satz 4 möglich. Absatz 1 Satz 2 und die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Beschäftigte können diesen Anspruch wahlweise statt des Anspruchs auf Pflegezeit nach Absatz 1 geltend machen.
    (6) Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn dieser an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Beschäftigte haben diese gegenüber dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 gelten entsprechend. § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
    (7) Ein Anspruch auf Förderung richtet sich nach den §§ 3, 4, 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie den §§ 6 bis 10 des Familienpflegezeitgesetzes.

    Nach dem Ferienende:
    Montag nach der Dienstberatung: Bekanntgabe des Unterrichtseinsatzes - Beschwerden sind nur an diesem Tag möglich
    Dienstag: Bekanntgabe der Stundenpläne - Änderungen sind nur an diesem Tag eventuell möglich
    Mittwoch: Vorbereitung - jetzt kann aus "schulorganisatorischen Gründen" nichts mehr geändert werden
    Donnerstag: 1. Unterrichtstag
    Freitag: teilweise komplett neuer Einsatz und/ Stundenplan, weil ein Kollege noch abgeordnet wurde


    Vorbereitungen während der Ferien?? Wäre wie Kaffeesatz lesen.
    Ich habe am Montag erfahren, dass ich Geo fachfremd in Klasse 5 und 6 unterrichten muss.
    Heute habe ich sogar erfahren, dass ich an der Umsetzung der neuen Lehrpläne für Klasse 5 mitarbeiten soll und morgen die Sach-Strukturanalyse für Klasse 5 machen soll. (Die anderen drei Geo-Kollegen sind mit Klasse 7,9, und 11 beschäftigt und ich hätte doch die meisten Stunden in den 5. Klassen. Diese "Sach-Strukturanalyse" mache ich auch, wird aber nicht sehr sinnvoll sein. Hauptsache Papier ist beschriftet wurden.)

    Als Lehrer an einer BBS muss man mit allen rechnen:
    BVJ Berufvorbereitungsjahr (für die, die noch keinen Hauptschulabschluss haben)
    BFS Berufsfachschule
    oder ganz klassisch:
    Berufsschule mit allen möglichen technischen Berufen, für die Phyik notwendig ist:
    z.B. die verschiedenen Elektroniker (Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Energietechnik)

    An solche technischen Berufe denken die meisten Interessenten für den Lehrerberuf nicht. Meist hat man eben nur berufliches Gymnasium oder Fachoberschule im Blick. Wenn aber jemand studierter Physiker ist, dann kann man auch davon ausgehen, dass man in solchen Berufen eingesetzt werden könnte. Eine Garantie, dass dies nicht passieren wird, wird niemals eine einstellende Behörde geben.

    Deswegen sollte man als Berufsschullehrer auf alles mental vorbereitet sein!

    Ich verstehe das auch so, dass man für die Veröffentlichung der Bilder das Einverständnis der Eltern benötigt. Wenn ich als Lehrer die Kinder fotografiere und diese Bilder nur den Kindern selbst und den Eltern zur Verfügung stelle, dann ist das keine Veröffentlichung.
    Und für das "Zur-Verfügung-Stellen" kann man durchaus Email oder Dropbox benutzen.

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wir brauchen mehr Integration, damit wir erst gar nicht mehr Sicherheit brauchen

    Wie will man einen psychisch-gestörten Selbstmordattentäter integrieren? Der war auffällig wegen Drogendelikten und schon in Behandlung. Irgendwelche Integrationskurse oder Begegnungskaffees mit Einheimischen oder Berufsausbildungskurse an Berufsschulen oder Praktika hätten da auch nicht mehr geholfen. Selbst normale Jobs oder eine eigene Wohnung würde dabei nicht helfen.
    Der ist einfach mit dem Leben hier nicht klar gekommen und ist deswegen durchgedreht.
    Sieht man doch an München: der Junge war in Deutschland integriert und hat schön am PC Egoshooter gespielt und ist trotzdem durchgedreht.

    WLAN an unserer Schule in allen Räumen gibt es auch nicht. Zugriff auf Drucker ebenso wenig.

    Da kann ich auch beim Papierkalender bleiben. Wer hat denn schon mal gehört, dass ein Lehrerkalender geklaut wurde?? Und wenn, dann sind eben die Noten weg, aber nicht mein privates Geld, dass ich in das Tablet investiert hätte.

    Ich hatte mir vor vier Jahren auch ein Tablet zugelegt, um mich eben von meinem Lehrerkalender und meiner Ringbuch-Ordner-Organisationsplanung zu verabschieden.
    Unterstützung, welches Tablet und welche Apps für mich mich geeignet sind, hatte ich nicht und daher habe ich mir selbst in Foren u.ä. das passende rausgesucht. (Der Nachteil als Lehrer ist eben, dass man von seinem Arbeitgeber keinerlei Unterstützung bezüglich privat angeschaffter Technik für berufliche Zwecke erhält.)

    Insgesamt kann ich nur sagen, dass die Anschaffung und die Investition in eine App ein absoluter Fehlkauf war. Schon am ersten Tag der Dienstberatung nach dem Ferien habe ich es nicht geschafft, alle Infos mit dem Tablet zu notieren.
    Das Öffnen des Lehrerkalenders und das Eintragen hat immer ewig gedauert und noch schlimmer war, dass ich einfach zu lange immer alles gesucht habe. Auch das Übertragen der Namen in Tabellen zur Notenerfassung war keine Freude. Schlimmer war jedoch, dass ich es nicht geschafft habe, mir schnell Informationen aufzuschreiben.
    Gescheitert bin ich auch daran, dass ich mit dem Tablet keine Präsentationen über den Beamer vorführen konnte. Obwohl ich Stunden (!!!!!) damit verbracht habe, am Nachmittag zu üben, die Präsentation vorzuführen.
    Dann hatte ich noch einige CDs für den Unterricht, die ich im Unternicht nicht nutzen konnte, da ein Tablet kein CD-Laufwerk hatte. (Bzw. auch DVDs)

    Insgesamt fühlte ich mich auch von meinem Arbeitgeber im Stich gelassen, da mir niemand mit irgendwas helfen konnte. (Außer der Informatik-Lehrer, der mir dann aber sagte, dass er keine Anrechnungsstunden bekommt, wenn er Kollegen bei ihren privaten PC/Tablet/ Laptop Problemen helfen würde.)

    Am schlimmsten war, dass das Tablet relativ schnell schlapp gemacht hatte und der Akku meist immer am 2. Tag schon runter war. Und ich immer damit beschäftigt war, den Akku zu laden.

    Später habe ich mir dann doch wieder einen Laptop angeschafft und bin wieder zu Papier zurückgekommen. Heute verwende ich ganz klassisch immer noch meinen Papier-Lehrerkalender und meinen Ringbuch-Ordner.

    Mittlerweile bin ich seit 2 Jahren an einer anderen Schule mit einem Informatik-Lehrer, der Anrechnungsstunden zur Technik-Betreuung erhält :) Seitdem verwende ich auch konsequent den Laptop der Schule, um Präsentationen vorzuführen oder um die Noten der Schüler im Notenprogramm zu erfassen. Insgesamt ist das einfacher für mich, da ich damit auch nicht die Verantwortung für den Laptop habe und bei jedem Problem zu dem Informatik-Lehrer gehen kann. Schliesslich ist das der Schul-Laptop, um den ich mich als Nicht-Administrator auch nicht kümmern muss.

    Privat habe ich daheim das Tablet, dass ich kaum noch verwende; einen PC in meinem Arbeitszimmer, an dem ich das meiste für die Schule mache (insb. Arbeitsblätter und Klassenarbeiten erstellen); einen Laptop im Wohnzimmer und ein Smartphone, dass ich immer dabei habe.
    Damit lasse ich mir auch nicht mehr vorwerfen, dass ich "technik-fern" bin. Aber ich bin einfach gescheitert, mit einem Tablet während des Unterrichts zu arbeiten bzw. durch das Tablet einen Laptop oder den PC zu ersetzen.

    Ausserdem sollte man das Risiko nicht vergessen, dass diese privat-angeschaffte Technik während der Schulzeit komplett kaputt gehen könnte oder gestohlen werden könnte. Dieses Risiko trägt man nämlich selbst. (Mineralwasserflasche und Tablet in der gleichen Tasche zu transportieren, birgt ein gewisses Risiko!! )

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